Öffentlich-rechtlich


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Öffentlich-rechtlich steht für Institutionen des öffentlichen Rechts. Der Begriff wird beispielsweise im Zusammenhang mit Organisationen verwendet, die aufgrund des öffentlichen Rechts eingerichtet sind und daher keiner der Rechtsformen des Privatrechts (vgl. den Typenzwang im Gesellschaftsrecht) zuzuordnen ist. Das Adjektiv wird aber auch für öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse oder öffentlich-rechtliche Handlungsformen, wie Verwaltungsakte, verwendet.

Beispiele für Rechtsformen des öffentlichen Rechts:

Typischerweise öffentlich-rechtlich verfasst sind:

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