Wolfskralle
Die Wolfskralle, auch Afterkralle oder Afterzehe genannt, ist eine bei manchen Hunderassen auftretende erste Zehe an der Innenseite der Hinterläufe, die beim Laufen keinen Bodenkontakt hat. Verglichen mit der menschlichen Anatomie entspricht sie der Großen Zehe.
Obwohl es der Name nahelegt, haben Wölfe die Wolfskralle nicht.
Die erste Zehe an den Vorderläufen, nämlich die Daumenkralle an den Innenseiten, ist dagegen bei allen Hunden und zahlreichen anderen Säugetieren vorhanden. Sie besitzt zwei Zehenglieder.<ref>F-W. Salomon, H. Geyer, U. Gille (Hrsg.): Anatomie für die Tiermedizin. 2., erw. Auflage. Enke, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-8304-1075-1, S. 63.</ref>
Inhaltsverzeichnis
Rechtliches
Laut deutschem Tierschutzgesetz vom 1. Juni 1998 ist eine Entfernung der Wolfskrallen verboten (§ 6, Abs. 1). Nur in Fällen, in denen diese zusätzliche Kralle zu Verletzungen führt, darf sie entfernt werden. Das trifft besonders dann zu, wenn sie ohne eine knöcherne Verbindung nur in der Haut hängt.
Besonderheiten
Bei manchen Rassen wie Berger de Brie oder Beauceron sind die Afterkrallen sogar doppelt vorhanden und auch vom FCI-Standard verlangt. Wenn die Wolfskralle ausgebildet ist, kann sie in unterschiedlicher Ausprägung auftreten. Meist fehlt das erste Zehenglied (Phalanx proximalis), in der am stärksten rudimentären Form besteht sie nur aus einem Zehenglied (Phalanx distalis), welches von der Kralle umschlossen ist.<ref>F-W. Salomon, H. Geyer, U. Gille (Hrsg.): Anatomie für die Tiermedizin. 2., erw. Auflage. Enke, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-8304-1075-1, S. 80.</ref>
Weblinks
Einzelnachweise
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