Heftstreifen


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Datei:Akten-Dulli.jpg
Aktendulli (ca. 1950)
Datei:Heftstreifen (Plastik).JPG
Heftstreifen aus Kunststoff

Ein Heftstreifen ist eine meist aus Metall bestehende gebogene Klammer in einem gelochten Papp- oder Kunststoffstreifen, mit der gelochte Blätter zusammengeheftet werden können und die, anhand des Papp- oder Kunststoffstreifens, anschließend selbst in einen Aktenordner geheftet werden kann.

Der Aktendulli, so die ursprüngliche Bezeichnung, wurde am 8. Juli 1938 von Georg Heinrich Laufer aus Frankfurt a. M. als Gebrauchsmuster unter der Nummer 1440592 mit dem Titel „Aufreiher für Blattsammlungen, mit federndem Mittelteil“ eingetragen.<ref>Patentblatt: Bekanntmachungen aufgrund des Patentgesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes. Hrsg. vom Reichspatentamt. 62. Jg., Nr. 29, Berlin, 21. Juli 1938, S. 726</ref> Bereits am 22. Juli 1938 wurde es auf Kurt Wolff, ebenfalls aus Frankfurt a. M., umgeschrieben. Am 15. Oktober 1941 wurde das Gebrauchsmuster auf das Chemnitzer Unternehmen Fa. Carl Kohl „Dulli Bürotechnik“ in der Langestraße 10 umgeschrieben und von dieser erfolgreich vermarktet.<ref>SZ-Online: 4. Januar 2010 „Kein Schnulli: Die Stadt wirbt mit Dulli“</ref> In vielen Publikationen wird fälschlicherweise Paul Richard Carl Kohl als Erfinder bezeichnet.

Vor allem auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ist die ursprüngliche Bezeichnung Aktendulli, kurz Dulli, noch weit verbreitet.

Neben weiteren Synonymen wie Abheftstreifen, Ablagestreifen, Einhänge-Heftstreifen, Kösterstreifen oder Heftlasche sind auch diverse umgangssprachliche Bezeichnungen oder andere Schreibweisen wie Akten-Dulli (siehe Foto) gebräuchlich.

Weblinks

Einzelnachweise

<references />