Alarmplan


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Ein Alarmplan ist eine festgelegte Regelung, welche beschreibt, was bei einem bestimmten (Schadens-)Ereignis geschehen soll.

Er tritt in Kraft, sobald ein Alarm ausgelöst wird. Als Grundlage für einen Alarmplan dienen verschiedene Szenarien nach einem Zwischenfall. Die Gestalt eines Alarmplans unterscheidet dabei naturgemäß, ob es sich um einen kleinen Zwischenfall mit örtlicher Begrenzung und / oder geringem Schaden für die Bevölkerung bzw. Sachgüter handelt oder ob es sich um großräumige Katastrophen handelt. Es wird ebenfalls unterschieden, ob die Ereignisse natürlichen Ursprungs sind oder ob sie von Menschen ausgelöst wurden.

So kann ein Alarmplan auch verschiedene Gruppen von Personen betreffen:

  • Ein Zwischenfall in einem Betrieb kann einige Mitarbeiter betreffen.
  • Ein krimineller Zwischenfall betrifft nur selten ganze Bevölkerungsgruppen, sondern häufig nur bestimmte Dienststellen der Polizei.
  • Für Justizvollzugsanstalten gilt ein gesonderter Alarm- und Sicherungsplan.
  • Das Auslösen eines Brandmelders löst bei einer Feuerwehr einen Alarm aus, die dann nach einem bestimmten Alarmplan je nach Erfordernis ausrücken wird. Ist es nur ein kleiner Brand, so rückt die Feuerwehr nach der Ausrückeordnung zum Einsatzort aus. Ist der Brand jedoch größer so alarmiert die zuständige Feuerwehr auch die Nachbarfeuerwehr und es entsteht eine Alarmierungskette.
  • In jeder Kommune gibt es Katastrophenschutzpläne, die wieder von den Szenarien abhängig sind. In erdbebengefährdeten Gebieten wird er anders ausschauen als für den Hochwasserschutz.

Wichtig ist, dass ein Alarmplan lebt, ständig überarbeitet wird und regelmäßig von den betreffenden Personen gelesen wird. Vor allem größere Ereignisse werden zum Anlass genommen, um die einzelnen Punkte zu vervollständigen. Ein Beispiel dafür wäre der Kernreaktorunfall in Tschernobyl im Jahr 1986 oder die Jahrhunderthochwasser 2002.