Aufbahrung


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Aufbahrung ist das offene Ausstellen eines Verstorbenen während eines gesetzlich bestimmten oder eines behördlich genehmigten Zeitraumes<ref>Bernd-Peter Bertram: Abschiednehmen. Ratgeber Hausaufbahrung. 1996, ISBN 3-927442-46-1, S. 17</ref> in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten vor der Beerdigung auf einer Totenbahre oder in einem Sarg.

Maßnahmen vor der Aufbahrung

Nach Eintritt des Todes muss zunächst ein Arzt eine Leichenschau vornehmen und die Freigabe durch die Todesbescheinigung (auch Leichenschauschein oder Totenschein genannt) erklären. Vor der Ausstellung dieser Bescheinigung dürfen keine Versorgungs- und Behandlungsmaßnahmen an dem Verstorbenen durchgeführt werden. Ist die Todesbescheinigung ordnungsgemäß ausgestellt und liegt keine meldepflichtige Infektionskrankheit vor, sollte eine hygienische Versorgung am Leichnam durchgeführt werden. Zur längeren oder unter bestimmten Gegebenheiten (Verletzungen, Verfärbungen) bedingten Aufbahrung ist eine thanatopraktische Behandlung ratsam. Dies ermöglicht eine hygienisch und ästhetisch unbedenkliche Aufbahrung im offenen Sarg. Der Leichnam sollte zudem nach der Versorgung oder Behandlung mit persönlicher Kleidung oder einem Totenhemd bekleidet werden.

Mögliche Orte für eine Aufbahrung

Danach besteht die Möglichkeit, den Verstorbenen im Sterbehaus zu behalten, um ihn dort – je nach Landesrecht unterschiedlich lange – aufzubahren. Die Aufbahrung zuhause muss unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen (Länder-)Regelungen erfolgen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind in den einzelnen deutschen Bundesländern verschieden. Ein Leichnam kann ferner auch in der Aufbahrungshalle eines Friedhofs, eines Bestattungsunternehmens oder in einer Kirche aufgebahrt werden, insofern die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind.

Offene und geschlossene Aufbahrung

Datei:Christodoulos adieu.4.JPG
Offene Aufbahrung – Gläubige nehmen Abschied

Es wird in zwei Formen der Aufbahrung unterschieden, die offene und die geschlossene Aufbahrung. Die geschlossene Form ist die mit etwa 90 Prozent überwiegend gewählte Aufbahrungsart. Bei der geschlossenen Aufbahrung wird der Verstorbene in einem verschlossenen Sarg aufgebahrt. Bei der offenen Variante wird der Leichnam in den geöffneten Sarg oder auf eine Bahre gelegt und kann so von den Angehörigen betrachtet werden.<ref>Varianten der Aufbahrung</ref>

Funktion der Aufbahrung

Die Aufbahrung ist für manche Menschen ein wichtiges Element der Trauerarbeit. Gerade das offene Aufbahren macht den Tod des Verstorbenen deutlich und kann bei der Verarbeitung der Geschehnisse helfen. Gerade wenn der Todesfall plötzlich eingetreten ist, kann die Aufbahrung die Trauerbewältigung unterstützen. Oft vermissen Angehörige die Möglichkeit, sich „in Ruhe“ zu verabschieden; dies wird durch die Aufbahrung möglich. Bei der offenen Aufbahrung kann man den Verstorbenen noch einmal sehen und sich in Ruhe verabschieden. Wer dies möchte, kann den Leichnam auch berühren; dies ist nicht schädlich.

Manche Bestattungsunternehmen bieten zudem die Möglichkeit, dass Angehörige bei der Waschung des Verstorbenen im Vorfeld der Aufbahrung helfen. Auch dies ist für einige Angehörigen eine Hilfe beim Trauern.<ref>Funktion der Aufbahrung</ref>

Die Aufbahrung kann der sogenannten Totenwache dienen, einem Brauch, um sich von dem Verstorbenen am offenen Sarg zu verabschieden. Als die meisten Menschen noch zu Hause starben, wurde die Totenwache in Deutschland in vielen Familien praktiziert.

Siehe auch

Weblinks

Commons Commons: Aufbahrung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

<references />