Bundesrecht (Deutschland)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Datei:Schönfelder.JPG
Die Schönfelder-Gesetzessammlung, die die wichtigsten Gesetzestexte des deutschen Bundesrechts enthält.
Bundesrecht ist in Deutschland die gesamte Rechtsordnung, die aus den rechtmäßigen materiellen Gesetzen des Bundes besteht. Zum Bundesrecht gehören daher
- das Grundgesetz
- Parlamentsgesetze, z. B. Baugesetzbuch, auch Rahmengesetze (z. B. Hochschulrahmengesetz)
- Rechtsverordnungen des Bundes, z. B. die Straßenverkehrsordnung
- Satzungen des Bundes, z. B. die Geschäftsordnung des Bundestags
- ungeschriebene Recht des Bundes, insbesondere das (Bundes-)Gewohnheitsrecht
Der Bund ist lediglich innerhalb seiner ausdrücklichen Gesetzgebungskompetenz befugt, Gesetze, Verordnungen und Satzungen zu erlassen. Verletzt er diese Kompetenz zu Lasten eines Landes, so ist die Rechtsnorm verfassungswidrig. Gegebenenfalls muss dies aber erst durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden.
Verhältnis zu anderen Rechtsquellen
In Deutschland geltende Normen lassen sich neben dem Bundesrecht in die Kategorien Völkerrecht, Unionsrecht der EU, Landesrecht, sowie das Recht autonomer Körperschaften (Gemeinden, Universitäten u. a.) fassen.
- Völkerrecht erlangt bundesrechtliche Geltung im Regelfall erst durch Transformation in (deutsche) Vertragsgesetze. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehen dem Bundesrecht jedoch ohnehin vor (Art. 25 GG).
- Das Verhältnis des Bundesrechts zum Unionsrecht der EU ist komplex und dogmatisch sowohl umstritten als auch im Fluss. Grundlegend lässt sich von einem Geltungs- oder Anwendungsvorrang des Unionsrechts sprechen. Dies wird zumeist entweder durch eine unmittelbare Geltung europäischer Rechtssätze oder aber durch eine europarechtskonforme Auslegung (Überformung) deutschen Rechts erreicht.
- Landesrecht, das verfassungskonformem Bundesrecht widerspricht, wird vom Bundesrecht gebrochen (Art. 31 GG), sofern es sich nicht um Abweichungsgesetzgebung (Art. 72 Abs. 3 GG) handelt. Weitere Ausnahmen sind in Art. 84 Abs. 1 Satz 3 GG sowie in Art. 142 GG normiert.
- Untergesetzliche Normen (Verordnungen und Satzungen), die Bundesrecht widersprechen, sind rechtswidrig.
Weblinks
- Gesetze im Internet (BMJ, aktuelle Fassungen)
- buzer.de (aktuelle und historische Fassungen seit 2006 inkl. Änderungsvorschriften)
- Bundesrecht im Internet – LexisNexis (ausgewählte Vorschriften des Bundes- und Landesrechts, regelmäßig aktualisierte Sammlung)
- Recherchemöglichkeiten zum Bundesrecht im Internet
Rechtshinweis | Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |