Comitia


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Comitia (Plural von lateinisch comitium „Versammlungsort“) war im antiken Rom die Bezeichnung für eine Volksversammlung. In diesen Versammlungen (deutsch: Komitien) wurde das Ergebnis einer Wahl oder Abstimmung nicht aufgrund einzelner Stimmen ermittelt, sondern aufgrund der Abstimmungsresultate einzelner Gruppen. Je nach Art dieser Gruppe wurden folgende Comitien unterschieden:

Den Comitia ging in der Regel eine Contio voran.

Wie viel Einfluss das Volk in der römischen Republik über die Comitien auf die Politik hatte, ist umstritten. Während Polybios Rom als Beispiel einer Mischverfassung ansah, in der monarchische (Magistrate), aristokratische (Senat) und demokratische (Comitien) Elemente sich die Waage hielten, sah die spätere Forschung ein eindeutiges Übergewicht des Senats, der (bzw. die in ihm führenden Politiker) die Entscheidungen der Volksversammlung vorherbestimmt habe. In den letzten Jahren haben einige Historiker wieder der Plebs und damit den Comitien eine stärkere Rolle zugestanden.

Auf den Ausdruck der Comitia geht auch der Begriff Komitialgesandter zurück, seinerzeit die Bezeichnung für einen Gesandten beim Immerwährenden Reichstag zu Regensburg.<ref>Brockhaus' Konversationslexikon, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896, 10. Band: K - Lebensversicherung, S. 521</ref>

Fußnoten

<references />

Literatur