Deutsches Institut für Bautechnik


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Datei:Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin.jpg
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin
Datei:Kolonnenbrücke 1 Berlin.JPG
DIBt Bild von der Kolonnenbrücke

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist eine technische Behörde im Baubereich.<ref>DIBt - Home</ref> Das Institut übt seine Tätigkeit auf Grundlage eines zwischen Bund und Ländern geschlossenen Abkommens aus. Seine wichtigste Aufgabe ist die Zulassung von nicht geregelten Bauprodukten und Bauarten. Das Institut hat seinen Sitz in Berlin.

Aufgaben / Tätigkeitsbereiche <ref>DIBt - Geschäftsbereiche</ref>

Das DIBt


Im Fokus der Arbeit des DIBt steht dabei die Wahrung öffentlicher Interessen, insbesondere in Bezug auf Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheits- und Umweltschutz, Schall- und Wärmeschutz, Energieeinsparung, Nachhaltigkeit, Sicherheit in der Nutzung sowie Gewässerschutz.

Geschichte

Bauaufsicht und Bauordnungsrecht fielen nach dem Zweiten Weltkrieg in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Bei der Zulassung von Bauprodukten sahen diese sich mit zwei Problemen konfrontiert: Zum einen wuchs die fachliche Komplexität der Zulassungsverfahren mit den zahlreichen neuen Produkten und Verfahren der Wirtschaftswunderzeit stark an. Zum anderen forderte die Baustoffindustrie Zulassungen mit bundesweiter Gültigkeit. Als Antwort darauf wurde 1968 auf Grundlage eines Bund-Länder-Abkommens das "Institut für Bautechnik" gegründet. Das Institut übernahm (bundeseinheitlich) das Zulassungswesen und weitere bautechnische Aufgaben.<ref>Vgl. Dieter Gutekunst, 50 Jahre ARGEBAU, Ein Teil Deutscher Geschichte – ein Stück Föderalismus!, Festschrift anläßlich der Jubiläumsveranstaltung am 4. Dezember 1998 im Rathaus der Freien Hansestadt Bremen, Arbeitsgemeinschaft der für das Bau- und Siedlungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder, Bremen, 1998</ref>

Nach der Wiedervereinigung traten 1993 auch die neuen Bundesländer dem Gründungsabkommen bei. Das Institut wurde in "Deutsches Institut für Bautechnik" umbenannt. Unter der Abkürzung "DIBt" ist das Institut heute in Fachkreisen weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt.<ref name="Geschichte">DIBt - Geschichte</ref>

Seit der Gründung hat das Institut zahlreiche zusätzliche Aufgaben übernommen: Ab 1993 erteilte es auch europäische technische Zulassungen. Seit 1994 gibt es im Auftrag der Länder die Bauregellisten bekannt. 1998 erteilte das DIBt die erste europäische technische Zulassung in Europa. 2007 wurde das DIBt von den Ländern Brandenburg und Berlin als Bautechnisches Prüfamt anerkannt. 2008 übernahm es die Koordinierung der Marktüberwachung CE-gekennzeichneter Produkte und ist seit 2014 "gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder". 2012 wurde das DIBt als einzige Technische Bewertungsstelle Deutschlands sowie als notifizierende Behörde nach der neuen EU-Bauproduktenverordnung benannt. Mit der Bekanntgabe der novellierten Energieeinsparverordnung im November 2013 wurde das Institut zudem Registrierstelle für Energieausweise und für Inspektionsberichte für Klimaanlagen und Kontrollstelle für elektronisch durchführbare Prüfungen.<ref name="Geschichte" />

Organisation

Das DIBt ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Das Institut wird seit 2009 von Gerhard Breitschaft geleitet. In dieser Aufgabe wird er vom Verwaltungsrat unterstützt, der über grundsätzliche Angelegenheiten entscheidet.

Die Fach- und Rechtsaufsicht über das Institut führt die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung des Landes Berlin.

Das DIBt gliedert sich in fünf Abteilungen:

Abteilung I - Konstruktiver Ingenieurbau, Bautechnisches Prüfamt
Leitung: Uwe Bender

Abteilung II – Gebäudehülle, Umweltschutz, EnEV-Registrierstelle
Leitung: Dirk Brandenburger

Abteilung III – Brandschutz, Technische Gebäudeausrüstung
Leitung: Gunter Hoppe

Abteilung P – Präsidialabteilung
Leitung: Karsten Kathage, Vizepräsident des DIBt

Abteilung ZD – Zentrale Angelegenheiten
Leitung: Patricia Döring

Die Abteilungen I bis III bilden zusammen alle technischen Anforderungen an Bauwerke ab. Hier sind ca. 150 Ingenieure und Wissenschaftler beschäftigt. In der Präsidialabteilung sind die Referate für nationales sowie europäisches und internationales Recht angesiedelt. Zudem erfolgt hier die Koordinierung mit den Technischen Bewertungsstellen anderer europäischer Länder und die Anerkennung und Notifizierung von Drittstellen. Auch der Bereich Marktüberwachung ist der Präsidialabteilung zugeordnet. Die Abteilung Zentrale Angelegenheiten übernimmt interne Verwaltungsaufgaben und ist für die Kommunikation mit den europäischen und internationalen Partnern des DIBt zuständig.

In seiner fachlichen Arbeit wird das DIBt von ca. 600 ehrenamtlichen Sachverständigen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung unterstützt.<ref>DIBt - Sachverständige</ref> Diese sind in produkt- und themenspezifischen Sachverständigenausschüssen sowie in fachübergreifenden Ausschüssen für Grundsatzfragen organisiert.

Rechtsgrundlagen

Aufgaben und Struktur des Deutschen Instituts für Bautechnik ergeben sich aus dem Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Abkommen). Dieses wurde mit dem Gesetz über das Deutsche Institut für Bautechnik vom 22. April 1993 erlassen und 2012 zuletzt geändert.<ref>DIBt – Gesetz, Abkommen, Satzung, Gesetz zum Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (2. DIBt-Änderungsabkommen) vom 19. November 2012 (GVBl .für Berlin 2012, S. 366)</ref> Einzelheiten regelt die Satzung des Deutschen Instituts für Bautechnik.

Wichtigste Rechtsgrundlage für die bautechnische Tätigkeit des Instituts im nationalen Bereich sind die Landesbauordnungen. Diese lehnen sich an die von der Bauministerkonferenz erarbeitete Musterbauordnung<ref>Bauministerkonferenz – Musterbauordnung</ref> an.

Für bestimmte Bauprodukte und Bauarten überprüft das Institut zudem die Einhaltung der wasserbaurechtlichen Vorschriften.<ref>Auch hierfür gibt es eine Musterverordnung: Bauministerkonferenz – Muster einer Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten</ref>

Die Tätigkeit des Instituts als Registrierstelle für Energieausweise und für Inspektionsberichte für Klimaanlagen sowie als Kontrollstelle für elektronische Stichprobenkontrollen stützt sich primär auf die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2013).<ref>Bundesjustizministerium – Energieeinsparverordnung</ref>

Die Anerkennung von PÜZ-Stellen erfolgt auf Grundlage der Landesverordnungen über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Bauordnungsrecht.<ref>Auch in diesem Bereich gibt es ein Musterverordnung: Bauministerkonferenz – PÜZ-Anerkennungsverordnung</ref>

Wichtigste Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Instituts im europäischen Bereich ist die EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011).<ref name="CPR" /> Die EU-Bauproduktenverordnung löste zum 1. Juli 2013 die bis dahin geltende Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) ab.

Struktur und Verfahren der Marktüberwachung sind bereichsübergreifend in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 geregelt.<ref>Verordnung (EG) Nr. 765/2008</ref>

Mitgliedschaften und Mitarbeit<ref>DIBt – Mitgliedschaften
DIBt - Mitarbeit</ref>

Der Austausch mit der Fachwelt ist ein wichtiger Teil der technischen Arbeit des DIBt.

Auf nationaler Ebene unterstützt das DIBt durch seine Mitgliedschaft unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Geotechnik (DGGT), den Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb), den Deutschen Ausschuss für Stahlbau (DASt), die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und den Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV). Das DIBt kooperiert eng mit der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Zudem beteiligt es sich aktiv an den Normungsaktivitäten des Deutschen Instituts für Normung (DIN).

Auf europäischer Ebene ist das DIBt in folgenden Gremien aktiv: Europäische Organisation für Technische Bewertung (EOTA), Europäische Union für das Agrément im Bauwesen (UEAtc), Europäisches Komitee für Normung (CEN), Ständiger Ausschuss für das Bauwesen (StAB), Expertengruppe Brand (EGF), Expertengruppe gefährliche Stoffe (EGDS) und Arbeitsgruppe zur Marküberwachung nach EU-Bauproduktenverordnung (AdCo CPR).

Zudem gehört das DIBt dem Weltverband der Organisationen für technische Bewertungen (WFTAO) an.

Weblinks

Commons Commons: Deutsches Institut für Bautechnik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

<references />

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