Erzstift
Ein Erzstift bezeichnet den Kirchenbesitz und die Liegenschaften eines Erzbischofs.
Die Erzstifter waren bis zum Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation die weltlichen Landesherrschaften der Erzbischöfe in ihrer Eigenschaft als weltliche Fürsten (siehe Kirchenfürst). Der Begriff des Erzstifts ist zu unterscheiden vom Erzbistum, in dem die Erzbischöfe die geistliche Oberleitung innehatten.
Das Stiftsvermögen wurde unterschieden in das „Tafelgut“ (zur Bestreitung des Haushalts des Erzbischofs) und das „Kapitelgut“, über das das Domkapitel (die Gemeinschaft der Domherren) unabhängig vom Erzbischof verfügen konnte.
Die weltlichen Fürstentümer eines einfachen Bischofs hießen Hochstifter.<ref>In dieser Form z. B. verwendet bei: Hermann Wiesflecker: Meinhard der Zweite. Tirol, Kärnten und ihre Nachbarländer am Ende des 13. Jahrhunderts. Verlag Wagner, Innsbruck 1955. In: Leo Santifaller (Hrsg.): Veröffentlichung des Instituts für österreichische Geschichtsforschung Band 16; Raimund Klebelsberg (Hrsg.): Schlern Schriften, Band 16. S. 23 u.a.</ref>
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
<references/>no:Erkestift