Förderlizenz


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Als Förderlizenz (im Basketball: Doppellizenz) bezeichnet man im Sport ein so genanntes Zweifachspielrecht, oft auch Zweitspielrecht genannt. Die Förderlizenz gestattet den Nachwuchsspielern bis zum 23. Lebensjahr (im Eishockey in der DEL bis zum 25. Lebensjahr), in derselben Saison für zwei Mannschaften aus verschiedenen Ligen zu spielen und flexibel zu wechseln. Förderlizenzen werden im Basketball, Handball und Eishockey vergeben, um den Nachwuchs an die höheren Ligen zu binden und die sportliche Ausbildung junger Spieler zu unterstützen.

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Basketball

Die Sonderteilnahmeberechtigung, landläufig als Doppellizenz oder STB bezeichnet, muss per Antrag beim zuständigen Landesverband des DBB gewährt werden.<ref>Antrag-STB-2014/15. Deutscher Basketball Bund, abgerufen am 17. Januar 2015 (PDF (35 KB), Antragsformular der Saison 2014/15).</ref> Sie ist weit verbreitet und besteht in den Grundzügen seit den 1990er Jahren, als der Erstligist und damalige Serienmeister Alba Berlin erfolgreich mit dem Zweitligaverein TuS Lichterfelde kooperierte und seine talentierten Nachwuchsspieler dort „parkte“.<ref>Dominik Bardow: Die Basektball-Talentschule von gestern (sic!). Der Tagesspiegel, 23. Januar 2013, abgerufen am 17. Januar 2015.</ref> Die Lizenz kann für eine Spielerin oder einen Spieler bis zum 23. Lebensjahr beantragt werden; einzige Einschränkung ist, dass die Spielerin oder der Spieler im Seniorenbereich nur an zwei Spielen eines Wochenendes teilnehmen darf.<ref>Doppellizenz im Basketball. Südwest Presse, 29. November 2013, abgerufen am 17. Januar 2015 (Glossar).</ref> Ferner darf die Spielerin oder der Spieler nicht bei verschiedene Mannschaften der gleichen Spielklasse eingesetzt werden und ein Wechsel der Zweitmannschaft innerhalb einer Saison ist nicht möglich;<ref>Lizenzordnung Spieler: §10ff. 2. Basketball-Bundesliga, 9. Juli 2014, S. 5, abgerufen am 17. Januar 2015 (PDF (382 KB)).</ref> darüber hinaus gilt für Spielerinnen und Spieler mit gültiger Einsatzberechtigung in einer bundesweiten Nachwuchsspielklasse keine Einsatzberechtigung in einer unterklassigen Nachwuchsliga.

Die Vereine selbst kooperieren in vielfältigen Modellen miteinander. Im Jugendbereich der NBBL beziehungsweise WNBL sowie JBBL existieren beispielsweise auch Mannschaften, die gemeinsam von Bildungseinrichtungen wie der Urspringschule und dem Verein TSG Ehingen betrieben werden, dessen erste Herrenmannschaft seit einigen Jahren in der zweiten Liga spielt. Teilweise bilden nicht auf einen Ort beschränkte, sondern regionale Einrichtungen wie die ehemalige Franken 1st GmbH<ref>Franken 1st wird Bamberger Basketball GmbH. Brose Baskets, 22. Oktober 2013, abgerufen am 17. Januar 2015 (Medien-Info).</ref><ref>Kooperationsteams – Brose Baskets Bamberg. Brose Baskets, abgerufen am 17. Januar 2015 (Übersicht).</ref> oder die Basketball-Akademie Stuttgart ein Dach, unter dem die Nachwuchsspieler vielfältige Einsatzmöglichkeiten entsprechend ihres Leistungsvermögens bekommen. Beinahe jede deutsche Vereinsmannschaft in den höchsten drei Spielklassen der Herren hat eine Kooperationsmannschaft in der NBBL sowie in einer unterklassigen Liga, mit denen mittels des Einsatzes der Doppellizenz Nachwuchsspieler untereinander ausgetauscht werden.

Eishockey

Im Eishockey dürfen ab der Saison 2006/07 Mannschaften der DEL (1. Spielklasse) und Mannschaften der 2. Eishockey-Bundesliga (2. Spielklasse) eine Förderlizenz einem Spieler geben, wobei ein Spieler immer nur eine Förderlizenz haben kann. Die Einsatzmöglichkeiten der Spieler in den niedrigeren Spielklassen regeln sich nach den dort geltenden Bestimmungen und sind damit nicht einheitlich:

  • Im Bereich der Oberliga (3. Spielklasse) müssen DEL-Förderlizenzinhaber bis zum Abschluss der Vorrunde an mindestens 10 Spielen für die Mannschaft teilgenommen haben. Zugleich gibt es für DEL- und 2. Bundesliga-Förderlizenzinhaber eine zusätzliche Beschränkung für Feldspieler, die (2010/11) vor dem 1. Januar 1989 (U21-Reglung) geboren sind.
  • Im Bereich der 2. Bundesliga (2. Spielklasse) gilt für die DEL-Förderlizenzinhaber dieselbe Regelung für die Anzahl der Spiele wie in der Oberliga. Eine zusätzliche Beschränkung gibt es hier noch Feldspieler, die (2010/11) vor dem 1. Januar 1987 (U23-Regelung) geboren sind.
  • Im Bereich der Landesverbände können zum Beispiel im Bereich des Bayerischen Eissportverbandes (4. bis 6. Spielklasse) DEL-Förderlizenzinhaber nur bei den Stammvereinen einer DEL-Mannschaft eingesetzt werden - was nur in Ingolstadt, Nürnberg und Augsburg für Senioren- und Nachwuchsmannschaften möglich ist. Bei den weiteren DEL-Teilnehmer Straubing und EHC München können DEL-Förderlizenzinhaber nur bei den Nachwuchsmannschaften eingesetzt werden. 2. Bundesliga-Förderlizenzinhaber können bei Teilnehmern der Oberliga, die im Nachwuchsbereich mit Mannschaften an
    • der DNL,
    • der Juniorenbundesliga und
    • der höchsten Spielklasse der Altersklasse Junioren im zuständigen Landesverband (z.B. in Bayern die Juniorenbayernliga)
  • teilnehmen, auch eingesetzt werden, was für 2010/11 z.B. bei den bayerischen Teilnehmern EC Bad Tölz, Deggendorfer SC, EV Füssen, EHC Klostersee, EV Landsberg, EC Peiting und EV Regensburg möglich wäre.

Stichtag

Für die Saison 2010/11 gilt, dass ein Spieler mit Spielberechtigung für eine Auswahl des DEB

  • mit Geburtsdatum 1. Januar 1985 und jünger eine DEL-Förderlizenz
  • mit Geburtsdatum 1. Januar 1987 und jünger eine 2. Bundesliga-Förderlizenz

bekommen kann.

Siehe auch

Handball

Datei:Dominik Klein jump.jpg
Dominik Klein hatte eine Förderlizenz
Datei:Christian Zeitz jump-4.jpg
Auch Christian Zeitz hatte eine Förderlizenz

Die Paragraphen 69 und 70 der Spielordnung (SpO) des DHB regeln die Ausleihe bzw. Zweifachspielrecht in Mannschaften der Bundes-, Regional- und Oberligen.
Ein Verein aus der 1. oder 2. Bundesliga (Erstverein) darf einen Spieler mit vertraglicher Bindung an einen anderen Verein (Zweitverein) zum Einsatz in der Bundesliga, Zweiten Bundesliga, Regionalliga oder Oberliga (vierthöchste Klasse) – jedoch nicht in derselben Staffel – unter der Voraussetzung ausleihen, dass der Spieler das 23. Lebensjahr am Tage der Ausleiheanzeige an den zuständigen Ligaverband noch nicht vollendet hat.
Wird gegen einen Spieler eine Sperre verhängt, gilt diese für beide Vereine (§ 70 Absatz 3 der SpO).

Ziel der Förderlizenz ist die Integration deutscher Nachwuchsspieler in den Bundesligen. Die Nachwuchsspieler sollen einerseits in den professionellen Strukturen der Bundesligavereine trainieren, andererseits aber auch genügend Spielpraxis bekommen. Letzteres gelingt oftmals nur in tieferen Ligen. Deshalb wird das Zweifachspielrecht allgemein als sinnvolle Regeländerung gesehen, mit der Talente früh in Bundesligavereine eingebunden werden können, ohne jahrelang auf der Bank zu versauern.<ref name="FSA">L. Riedl und K. Cachay; Bosman-Urteil und Nachwuchsförderung; ISBN 3778009117</ref>

Bekannte Spieler mit Zweifachspielrecht:

Literatur

  • L. Riedl, K. Cachay: Bosman-Urteil und Nachwuchsförderung; ISBN 3778009117.

Weblinks

Einzelnachweise

<references/>