Feinkostsalat


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Feinkostsalate sind nach der Definition des Deutschen Lebensmittelbuches „verzehrfertige Erzeugnisse aus Zutaten tierischer und/oder pflanzlicher Herkunft in einer geschmacklich hierauf abgestimmten Soße.“

Die Soße ist in der Regel mayonnaisebasiert, außer bei fettreduzierten Erzeugnissen.

Im Einzelnen werden unterschieden:

  1. Salate mit Fleisch und/oder Fleischerzeugnissen (wie Fleischsalat, Wurstsalat)
  2. Salate mit Fleisch von Fischen, Krebs- und/oder Weichtieren (wie Heringssalat, Krabbensalat)
  3. Gemüse-, Pilz-, Obst-, Käse-, Eier- und andere Feinkostsalate.

Für die erste und zweite Gruppe von Feinkostsalaten führen die Leitsätze einige übliche Verkehrsbezeichnungen, dazu jeweils charaktergebende Zutaten sowie deren Mindest- und Höchstmengen auf. Für die zuletzt genannten Salate gilt allgemein: Der feste Anteil muss mindestens 40 % betragen; die namensgebende Zutat muss zu mindestens 20 % enthalten sein.

Quelle