Geburtsort


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Der Geburtsort ist ein wesentliches Merkmal bei standesamtlichen Urkunden und Ausweispapieren. Er wird standarisiert oft auch bei der näheren Bezeichnung einer Person neben Vornamen und Nachname und Geburtsdatum abgefragt. Bei der Geburt eines Kindes ist grundsätzlich das Standesamt zuständig, in dessen Bereich es geboren wird. Notiert wird der Name der formal selbständigen Gemeinde. Zum Beispiel bekommt eine Hausgeburt, die in dem Contwiger Ortsteil Stambach auf die Welt kommt, als Geburtsort Contwig eingetragen. Zuständig ist aber die übergeordnete Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, da Contwig keine eigene Verwaltung hat.

Unterschiede in einzelnen Staaten

Deutschland

Bei späteren Änderungen der Gemeinden, wird in der Geburtsurkunde, wie auch bei der Eintragung beim Einwohnermeldeamt, vermerkt, wie der Ort zum Zeitpunkt der Geburt hieß und mit der Verknüpfung 'jetzt' wie der Ort heute heißt (z.B. Hansfelde, jetzt Hamberge).

Argentinien und Sowjetunion

Hier wurde in der Vergangenheit nicht der Ort der Geburt, sondern der Wohnort der Eltern des Kindes vermerkt.