Geistige Behinderung


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Klassifikation nach ICD-10
F70 Leichte Intelligenzminderung (IQ 50-69)
F71 Mittelgradige Intelligenzminderung (IQ 35-49)
F72 Schwere Intelligenzminderung (IQ 20-34)
F73 Schwerste Intelligenzminderung (IQ unter 20)
F78 Andere Intelligenzminderung (Beurteilung der Intelligenzminderung nicht möglich)
F79 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung (Intelligenzminderung nicht einzuordnen)
ohne dissoziierte Intelligenz (deutliche Diskrepanz von mindestens 15 Punkten zwischen Sprach- und Handlungs-IQ)
ICD-10 online (WHO-Version 2013)

Der Begriff geistige Behinderung (in medizinischen Kreisen auch „mentale Retardierung“) bezeichnet einen andauernden Zustand deutlich unterdurchschnittlicher kognitiver Fähigkeiten eines Menschen sowie damit verbundene Einschränkungen seines affektiven Verhaltens.

Eine eindeutige und allgemein akzeptierte Definition ist jedoch schwierig:

Medizinisch orientierte Definitionen sprechen von einer „Minderung oder Herabsetzung der maximal erreichbaren Intelligenz“. So bezeichnet auch die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) dieses Phänomen als „Intelligenzminderung“ (F70–79). Demnach lässt sich – rein auf die Intelligenz bezogen – eine geistige Behinderung als Steigerung und Erweiterung einer Lernbehinderung verstehen.

In anderen Definitionen rückt statt der Intelligenz eher die Interaktion des betroffenen Menschen mit seiner Umwelt in den Blick.

Der alters- oder krankheitsbedingte Verlust vorher beherrschter Fähigkeiten (und damit auch der Intelligenz) wird als Demenz bezeichnet. Im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung durch psychiatrische oder neurologische Erkrankungen, die sich primär durch Denkstörungen bei (weitgehend) erhaltener Intelligenz darstellen, spricht man von einer psychischen Behinderung, wobei die Übergänge oft fließend sind.

Diagnose und Differentialdiagnose

Eine Diagnose der geistigen Behinderung bezieht sich oft auf die Messung einer deutlichen Intelligenzminderung mit Hilfe standardisierter Intelligenztests. Ein Intelligenzquotient (IQ) im Bereich von 70 bis 85 ist unterdurchschnittlich; in diesem Fall spricht man von einer Lernbehinderung. Ein IQ unter 70 bedingt dann die Diagnose der geistigen Behinderung. Eine weitere Unterteilung dieses Bereiches wird von manchen Autoren als obsolet angesehen, da es keine Messverfahren gibt, die hier valide und reliable Ergebnisse mit der nötigen Trennschärfe ergeben.

Ist die Durchführung eines Intelligenztests zum Beispiel wegen einer körperlichen Behinderung oder einer Verhaltensstörung nicht möglich, werden andere Tests durchgeführt (zum Beispiel selbstständiges Essen und Trinken, Arbeitsproben, selbstständiges Ankleiden). Im Bereich der geringsten Intelligenzleistungen, die bei schweren Krankheitsbildern, Verwachsungen im Gehirn oder kriegsbedingt zerstörten Hirnteilen auftreten, wurde früher die Konditionierbarkeit auf bestimmte Reize diagnostisch verwendet. So ließen sich früher als „imbezil“ bezeichnete Patienten mit positiven Reizen oder regelmäßigen Gewohnheiten (Süßigkeiten, Essenszeiten) konditionieren, wohingegen bei einem IQ unter 20 nur noch aversive Reize mit einer Vermeidungsreaktion verbunden werden konnten. Klinisch wurde die Diagnose vor allem im Sinn einer Grenzangabe (z. B. grenzdebil) verwendet, obgleich auch eine Skalierung mit Punktwerten vornehmbar war. Die Angaben verloren daher im unteren Bereich ihren Wert als Verteilungsfunktion und waren eine reine diagnostische Klasse.

Auch heute ist die Zuschreibung einer geistigen Behinderung per Intelligenzmessung sehr umstritten. Mittlerweile ist sie einer individuellen Einzelfallbeschreibung im Rahmen einer systemischen Analyse der Mensch-Umfeld-Verhältnisse gewichen, wobei IQ-Tests zwar regelmäßig durchgeführt, aber nicht als alleiniger Wert interpretiert werden (dürfen).

Einige Krankheits- oder Behinderungsbilder ähneln oberflächlich der geistigen Behinderung, sind jedoch im Sinne einer Differentialdiagnose von ihr zu unterscheiden. Das ist zum Beispiel der frühkindliche Autismus, die psycho-soziale Deprivation (auch Deprivationssyndrom oder Hospitalismus), die Demenz oder auch hirnorganische Krankheiten. Auch die so genannte Pseudodebilität (auch: Pseudodemenz, beim Erwachsenen Ganser-Syndrom) ist von der geistigen Behinderung zu unterscheiden, denn hier ist die kognitive Beeinträchtigung Konversionssymptom. Die hauptsächlichen Unterscheidungen bestehen darin, dass die geistige Behinderung von Anfang an besteht, dass keine Wahnsymptome vorhanden sind und dass das Sozialverhalten nicht autistisch ist.

Symptome

Am auffälligsten sind die Lernschwierigkeiten in der Schule, die Verzögerung der kognitiv-intellektuellen Entwicklung im Kindesalter und das herabgesetzte Abstraktionsvermögen (wie Hängenbleiben am Detail oder am sinnlich Wahrgenommenen, Leichtgläubigkeit). Nicht nur die durchschnittlich maximal erreichbare Intelligenz, sondern teilweise auch das Anpassungsvermögen und die soziale und emotionale Reife sind beeinträchtigt.

Eine geistige Behinderung ist häufig mit anderen Besonderheiten verbunden (wie Autismus, Fehlbildungen des Gehirns, Lernstörungen, Beeinträchtigung der Motorik und der Sprache). Sie beeinflusst nicht die Fähigkeit, Gefühle zu empfinden wie Freude, Wut oder Leid (vgl. kognitive Behinderung), jedoch zum Teil die Fähigkeit, mit diesen Gefühlen umzugehen und sie (lautsprachlich) zu kommunizieren.

Die Lebenserwartung von Menschen mit einer geistigen Behinderung ist in der Regel nicht geringer als die von Menschen ohne eine geistige Behinderung. Bei einigen Syndromen gehen geistige Behinderungen jedoch mit zum Teil schwerwiegenden Beeinträchtigungen im körperlich-organischen Bereich einher, die sich teils nur im Einzelfall, teils jedoch auch generell (behinderungsspezifisch) negativ auf die Lebenserwartung auswirken.

Grade der geistigen Behinderung

Die ICD-10-Klassifikation teilt die geistige Behinderung in verschiedene Grade ein. Dies sind:

Leichte geistige Behinderung
auch leichte Intelligenzminderung, früher Debilität, ICD-10 F70
Der Intelligenzquotient liegt zwischen 50 und 69. Die Betroffenen haben Schwierigkeiten in der Schule und erreichen als Erwachsene ein Intelligenzalter von 9 bis unter 12 Jahren. Viele Erwachsene können arbeiten und gute soziale Beziehungen pflegen.
Mittelgradige geistige Behinderung
auch mittelgradige Intelligenzminderung, früher Imbezillität, ICD-10 F71
Der Intelligenzquotient liegt zwischen 35 und 49. Dies entspricht beim Erwachsenen einem Intelligenzalter von 6 bis unter 9 Jahren. Es kommt zu deutlichen Entwicklungsverzögerungen in der Kindheit. Die meisten können aber ein gewisses Maß an Unabhängigkeit erreichen und eine ausreichende Kommunikationsfähigkeit und Ausbildung erwerben. Erwachsene brauchen in unterschiedlichem Ausmaß Unterstützung im täglichen Leben und bei der Arbeit.
Schwere geistige Behinderung
auch schwere Intelligenzminderung, früher Imbezillität, ICD-10 F72. Der Intelligenzquotient liegt zwischen 20 und 34. Dies entspricht beim Erwachsenen einem Intelligenzalter von 3 bis unter 6 Jahren. Da die Betroffenen nicht lesen und schreiben lernen und keine allgemeinbildende Schule besuchen können, besuchen sie eine Schule für praktisch Bildbare (auch Förderschule), wo sie lebenspraktische Bildung erhalten. Andauernde Unterstützung ist nötig.
Schwerste geistige Behinderung
auch schwerste Intelligenzminderung, früher Idiotie, ICD-10 F73. Der Intelligenzquotient liegt unter 20. Dies entspricht beim Erwachsenen einem Intelligenzalter von unter 3 Jahren. Die eigene Versorgung, Kontinenz, Kommunikation und Beweglichkeit sind hochgradig beeinträchtigt.
Dissoziierte Intelligenz
ICD-10 F74. Es besteht eine deutliche Diskrepanz von mindestens 15 IQ-Punkten beispielsweise zwischen Sprach-IQ und Handlungs-IQ.
Andere geistige Behinderung
auch andere Intelligenzminderung, ICD-10 F78. Diese Kategorie sollte nur verwendet werden, wenn die Beurteilung der Intelligenzminderung mit Hilfe der üblichen Verfahren wegen begleitender sensorischer oder körperlicher Beeinträchtigungen besonders schwierig oder unmöglich ist, wie bei Blinden, Taubstummen, schwer verhaltensgestörten oder körperlich behinderten Personen.
Nicht näher bezeichnete geistige Behinderung
auch nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung, ICD-10 F 79.
Die Informationen sind nicht ausreichend, um die Intelligenzminderung in eine der oben genannten Kategorien einzuordnen.

Ursachen

Datei:Photo of baby with FAS-2.jpg
Baby mit typischen Gesichtsmerkmalen des Fetalen Alkoholsyndroms, ausgelöst durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft: Kleine Augen, glattes Philtrum, schmale Oberlippe

Als Ursachen für eine geistige Behinderung gelten einerseits endogene Faktoren, die meist eine erbliche Grundlage (Erbkrankheiten) oder Chromosomen-Besonderheiten wie Down-Syndrom, Sotos-Syndrom oder Katzenschrei-Syndrom aufweisen; Exogene Faktoren während der Schwangerschaft sind erworbene cerebrale Schädigungen des Embryos durch beispielsweise

Niedrige Vitamin-D-Blutwerte sind möglicherweise ungünstig für die Gehirnleistung. Darauf deuten Daten einer US-Studie mit 858 Teilnehmern über 65 Jahre hin. Bei Teilnehmern mit niedrigen Vitamin-D-25-OH-Werten zu Studienbeginn (unter 25 nmol/l) war nach sechs Jahren die Rate für kognitive Beeinträchtigungen um 60 Prozent höher als bei Teilnehmern mit hohen Werten (über 75 nmol/l) und um 31 Prozent höher als bei ausreichenden Ausgangswerten.<ref>Archives of Infernal Medicine. 2010, 170, S. 1135, zitiert nach Ärztezeitung, 14. Juli 2010, S. 4.</ref> Die häufigste genetische Ursache von geistigen Behinderungen ist das Down-Syndrom. Die häufigste nicht genetische Ursache von geistiger Behinderung ist das fetale Alkoholsyndrom, das durch Alkoholkonsum der Schwangeren ausgelöst oder verursacht wird.

Eindeutige Ursachenzuschreibungen sind manchmal schwierig bzw. nicht möglich. In vielen Fällen sind sie – in Form einer „Schuldzuschreibung“ – auch für eine rechtzeitige Frühförderung und Förderung eher hinderlich oder kontraproduktiv.

Genetik

Die häufigste genetische Ursache von verminderter Intelligenz ist das Down-Syndrom mit einer durchschnittlichen Häufigkeit (Prävalenz) von etwa 1:500. Auch andere Chromosomenaberrationen können die neuronale Entwicklung beeinträchtigen. Im Gegensatz zu Erbkrankheiten sind Chromosomenaberrationen erst kurz vorher in einer Eizelle der Mutter entstanden. Erbkrankheiten im engeren Sinn sind seltene bis sehr seltene Mutationen, die meist bereits über mehrere Generationen übertragen wurden.

Im Folgenden eine Liste der Erbkrankheiten, die zu neuronalen Entwicklungsstörungen mit verminderter Intelligenz beim Neugeborenen führen können.

Name Erbgang Häufigkeit ICD-10 OrphaNet Betroffene Gene/Proteine
Börjeson-Forssman-Lehmann-Syndrom X rezessiv  ? Q87.8 CLN8
Partington-Syndrom X rezessiv unter 1 / 1,000,000 - SMS
Tyrosinämie Typ II autosomal rezessiv <1 / 1,000,000 E70.2 ARX, CDKL5
Williams-Beuren-Syndrom autosomal dominant 1-20,000-50,000 Q78.8 Geistige Behinderung. In: Orphanet (Datenbank für seltene Krankheiten).
XLAG-Syndrom X rezessiv  ? Q04.0 Q04.3 eistig Behinderte‘ werden oft nicht ernst genommen. Man redet mit ihnen dann wie mit Kindern. Oder man redet gar nicht mit ihnen selbst. Oft werden nur ihre Begleiter angesprochen. Die Leute von der Selbsthilfeorganisation ‚Mensch zuerst (People First)‘ sagen: Die Bezeichnung ‚Menschen mit Lernschwierigkeiten‘ ist besser. Das finden wir auch.“

Der Begriff „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ hat auch Eingang in wissenschaftliche Studien gefunden.

Einige Ortsverbände der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung haben, aufgrund ihrer Öffnung für andere Behindertenrichtungen, den Begriff „geistige“ aus ihrem Namen gestrichen, während andere bei der alten Bezeichnung geblieben sind. In einer von der Bundesvereinigung Lebenshilfe herausgebrachten Informationsbroschüre<ref>Gemeinsam kommen wir weiter - Lebenshilfe auf dem Weg in die Zukunft. Dezember 2005.</ref> wird bereits eingeräumt, dass „geistige Behinderung … vielleicht kein Wort für die Zukunft“ sei und man es nur so lange weiter verwende, bis ein besserer Begriff gefunden wird.

Die Lebenshilfe Österreich hat sich bereits dazu entschlossen, sich auf Bundesebene nunmehr „Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung“ zu nennen und auf das „geistiger“ vollständig zu verzichten. Momentan wird über Alternativen nachgedacht; es soll „eine neue Definition und eine Klassifikation gefunden werden, die auf der Beschreibung von kognitiven Fähigkeiten“ basiert.<ref>Lebenshilfe-Zeitung, 12/2005, S. 10.</ref> Auch andere Selbsthilfeorganisation halten den Kompromiss für akzeptabel, den Begriff „Behinderung“ (ohne Attribut) beizubehalten, zumal er ein Schlüsselbegriff des deutschen Sozialrechts sei, ohne dessen Benutzung man keine brauchbaren Aussagen über die Rechtslage machen könne.<ref>berliner STARThilfe e.V.: "Menschen mit Behinderungen" - ein Definitionsversuch</ref>

Ein Problem bei dem völligen Verzicht auf das Wortfeld „Behinderung“ im Zusammenhang mit dem Begriff „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ besteht darin, dass einer Studie zufolge 20 bis 25 Prozent aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland von „Lernschwierigkeiten“ betroffen sein sollen.<ref>Andreas Gold: Lernschwierigkeiten. Ursachen, Diagnostik und Intervention. 13. Juni 2014, S. 7</ref> Die meisten dieser jungen Menschen gelten nicht als behindert. Eigentlich werden von Psychologen „eher temporäre, partielle und leichtere Formen der Lernerschwernis“ als „Lernschwierigkeiten“ bezeichnet.<ref>David Fürst / Magdalena Müller / Debora Fürst: Schule & Behinderung: Lernbehinderung. Institut für Psychologie der Rheinisch-Westfälischen Hochschule Aachen, 10. November 2006</ref>

Alternativbegriffe „anders Begabte“ und „Menschen mit besonderen Fähigkeiten“

Zunehmend werden Menschen mit einer geistigen Behinderung von institutioneller Seite als „anders Begabte“ oder als „Menschen mit besonderen Fähigkeiten“ bezeichnet. Diese Bezeichnung ist durchaus ernsthaft gemeint. Anerkannt ist das künstlerische Schaffen geistig behinderter Menschen, dessen Ergebnisse dem Sammelbegriff Art brut zugeordnet werden. Es gibt eine Reihe von Ansätzen, das kreative und künstlerische Potenzial geistig Behinderter gesellschaftlich bewusst zu machen und zu fördern. So ist das Projekt „Spinnst du?“, in dem geistig Behinderte künstlerisch aktiv werden, mit dem „Förderungspreis für Kunst- und Kulturprojekte zur Integration von Menschen mit Behinderung 2006“ der Republik Österreich und mit einem Preis der Unruhe Privatstiftung der „SozialMarie 2008“ ausgezeichnet worden.<ref>cm.wvnet.at</ref> Diese Begriffe haben sich im Alltagsgebrauch der Mehrheitsbevölkerung allerdings noch nicht durchgesetzt.

Allerdings besteht die Gefahr einer Euphemismus-Tretmühle und, dass der Begriff „Menschen mit besonderen Fähigkeiten“ auf herkömmliche Weise interpretiert wird. Mit diesem Begriff werden traditionell eher Hochbegabte und Menschen mit ausgeprägten Spezialtalenten bezeichnet.

Länderspezifische Situation

Während ein hoher medizinischer und pädagogischer Standard und ein verbessertes Wissen um Entwicklungsmöglichkeiten es Menschen mit geistiger Behinderung mittlerweile in vielen Ländern ermöglicht, ein gutes und langes Leben zu führen, sieht es in manchen Regionen dahingehend noch sehr schlecht aus. In Russland beispielsweise wird auch heute noch Eltern eines behinderten Kindes geraten, es in ein Heim zu geben. Durch unzureichende personelle und materielle Ausstattung, Mangelernährung und wenig Bewegungsfreiheit und so gut wie keine pädagogische Zuwendung, Förderung und Therapie werden viele Entwicklungsschritte nicht erreicht (Laufen und Sprechen). Oftmals versterben die Kinder bereits vor dem Erreichen der Pubertät, da sie medizinisch kaum oder ungenügend behandelt werden. Eine Schulbildung ist wenn überhaupt nur für leicht beeinträchtigte Kinder und Jugendliche vorgesehen und Arbeitsmöglichkeiten für erwachsenen Menschen mit Behinderung sind nur sporadisch vorhanden.<ref>iwanuschka.de</ref>

Kinder- und Jugendliteratur

  • Rachna Gilmore: Eine Freundin wie Zilla. Klopp, München 1997, ISBN 3-7817-0660-5.
  • Karin Jaeckel: Mitleid? Nein danke! 1990, für Jugendalter.
  • Elizabeth Laird: Ben lacht. 1999, ab 14 Jahre.
  • Grete Randsborg-Jenseg: Lieber Niemand. 1997, ab 14 Jahre.
  • Inge Obermayer: Georgie. Ueberreuter, Wien 1989, ISBN 3-8000-2305-9.
  • Renate Welsh: Drachenflügel. dtv, München 1992.
  • Sarah Weeks: So B. It. Hanser, München 2005, ISBN 3-446-20643-4.

Literatur

  • A. Dosen: Psychische Störungen bei geistig behinderten Menschen. Gustav Fischer Verlag, 1997.
  • Georg Feuser: Geistigbehinderte gibt es nicht! Projektionen und Artefakte in der Geistigbehindertenpädagogik. In: Geistige Behinderung. 1/1996, S. 18–25.
  • Albert Lingg, Georg Theunissen: Psychische Störung bei geistig Behinderten. Freiburg im Breisgau 1993.
  • Otto Speck: System Heilpädagogik. Eine ökologisch reflexive Grundlegung. München/ Basel 1998.
  • Erhard Fischer (Hrsg.): Pädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung. Sichtweisen – Theorien – aktuelle Herausforderungen. Oberhausen 2003.
  • Ernst Wüllenweber, Georg Theunissen, Heinz Mühl (Hrsg.): Pädagogik bei geistigen Behinderungen. Ein Handbuch für Studium und Praxis. Stuttgart 2006.
  • Angela Moll: Sexualität geistig Behinderter - behinderte Sexualität? Schwäbisch Hall 2010.

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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