Generalkapitän


aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Generalkapitän ist heute

  • der unterste Generalsrang verschiedener Armeen, etwa dem Brigadegeneral entsprechend, auch Generalhauptmann genannt
  • in Spanien der oberste Generalsrang des Heeres, der derzeit von König Felipe VI. wahrgenommen wird

Generalkapitän war

  • in der ehemaligen Republik Venedig der nur im Falle eines Krieges ernannte Oberbefehlshaber, insbesondere auch der Flotte (Capitan General da Mar)
  • im Frankreich des 17. Jahrhunderts war der Capitaine général, kein militärischer Rang, sondern ein militärisch-politischer Dienstposten
  • in Spanien ein Militärgouverneur eines Wehrbezirks, der neben militärischen auch politische und richterliche Funktionen ausübte
  • in Lateinamerika die höchste militärische Instanz während der Conquista im 16. Jahrhundert. Er bestimmte die militärischen und zivilen Repräsentanten in dem neu in Besitz genommenen Land und hatte bei der Durchführung der Conquista weitgehend freie Hand.
  • in Preußen der Kommandeur der Schloss- und Leibgarde
  • in Bayern der Kommandeur der Hartschiere
  • in älteren Quellen der Oberbefehlshaber einer Armee (auch Generalhauptmann), siehe Feldhauptmann
  • in der Republik der Vereinigten Niederlande wurde der Oberbefehlshaber der Landarmee als Generalkapitän, Kapitein-generaal bezeichnet


Siehe auch:

28px Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
__DISAMBIG__