Offizial


aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Gerichtsvikar)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Offizial (Offzl) und Oberoffizial (OOffzl) sind in Österreich Titel von Beamten der allgemeinen Verwaltung.<ref>Duden</ref><ref>help.gv.at: Beamte der allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung</ref> Ferner ist im katholischen Kirchenrecht Offizial die Bezeichnung für den Vorsteher eines Kirchengerichts (Offizialat).

Der Offizial nach allgemeinem Kirchenrecht (CIC 1983)

Den Gerichtsvikar (lat. vicarius iudicialis) einer Teilkirche nennt man im deutschen Sprachraum meist Offizial. Er ist der Vorsteher eines römisch-katholischen Kirchengerichts (tribunal ecclesiasticum). Als Gerichtsvikar des Bischofs spricht der Offizial in dessen Namen Recht. Gelegentlich wird er auch als Diözesan- bzw. (in Erzbistümern) Metropolitanrichter bezeichnet. Ein Offizial muss Priester sein und über Kenntnisse des kanonischen Rechts verfügen, die in Deutschland durch die Promotion zum Lizentiat (Lic. jur. can.) oder Doktor des kanonischen Rechts (Dr. jur. can.) bzw. durch einen im Fach Kanonisches Recht erworbenen theologischen Doktorgrad (Dr. theol.) nachzuweisen sind.

Hauptaufgaben des Offizials und seiner Behörde in der kirchlichen Rechtspflege sind die Erteilung von Dispensen, die Durchführung von kirchlichen Gerichtsverfahren, vor allem Ehenichtigkeitsprozessen, und die Vorbereitung von Selig- und Heiligsprechungsprozessen (Beatifikationen bzw. Kanonisationen).

Dem Offizial als obersten Richter der Diözese bzw. Metropole sind ein kirchlicher Notar, auch Kirchen-, Gerichts- oder Diözesannotar genannt, und ein oder mehrere Richter und Untersuchungsrichter beigeordnet. Offizial und Notar sind praktisch immer hauptamtliche Mitarbeiter.

Der Offizial als bischöflicher Administrator

Im Bistum Münster bezeichnet man auch den vom Diözesanbischof für den oldenburgischen Teil des Bistums eingesetzten Vertreter (Vikar) als Offizial. Der Offizial, der seit den 1970er Jahren zugleich Weihbischof ist, leitet das Bischöflich Münstersche Offizialat mit Sitz in Vechta.

Literatur

  • Paul Wirth: Art. Offizial. in: Stephan Haering, Heribert Schmitz (Hrsg.): Lexikon des Kirchenrechts. Freiburg 2004 (=Lexikon für Theologie und Kirche kompakt), Sp. 686f, ISBN 3-451-28522-3

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />