Gerichtsvollzieher (Österreich)


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In Österreich wird der Gerichtsvollzieher auch noch als Exekutor, wörtlich „Vollstrecker“, bezeichnet. In Anlehnung an die Berufsbezeichnung nennt man die Durchführung einer Zwangsvollstreckung Exekution. Die Bedeutungseinschränkung von Exekution („Durch-, Ausführung“, juristisch: obrigkeitliche Vollstreckung von Rechtstiteln) auf Hinrichtung (obrigkeitliche Vollstreckung eines Todesurteils) führte anderswo dazu, dass der Ausdruck Exekutor nicht mehr gebräuchlich ist.

Die Exekutionsordnung, das maßgebliche Gesetz für die Exekution, enthält die Begriffe Gerichtsvollzieher oder allgemein Vollstreckungsorgan, nicht jedoch „Exekutor“.

Gerichtsvollzieher sind Beamte der Justiz und versehen ihren Dienst bei einem Bezirksgericht. Anders als in Deutschland wenden sich Gläubiger nicht direkt an den Gerichtsvollzieher, sondern stellen an das Bezirksgericht den Antrag auf Bewilligung der Zwangsvollstreckung. Der darüber entscheidende Richter oder Rechtspfleger erteilt mit der Bewilligung der Zwangsvollstreckung (Exekutionsbewilligung) den Auftrag zum Vollzug an den Gerichtsvollzieher.