Grabstein
Grabsteine (veraltet: Leichenstein) sind bearbeitete, meistens beschriftete massive Natursteine, die auf Friedhöfen in der Regel am Kopfende eines Grabes freistehend aufgestellt sind. Dabei gehört meistens je ein Grabstein zu einem Grab. Grabsteine dienen in den meisten Kulturen und allen großen Religionen zum Totengedenken sowie zur oberirdischen Kennzeichnung einer Grabstelle.
Heutige Grabsteine weisen im Regelfall die Namen und Lebensdaten der Verstorbenen auf, ein Kreuz oder andere Symbole, und manchmal kleine Bilder oder einen Grabspruch. Die Gestaltung kann durch eine Friedhofsordnung geregelt sein. In alpinen Regionen sind statt Grabsteinen auch Grabkreuze üblich oder früher Totenbretter.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
In der Antike wurden außerhalb von griechischen, griechisch-römischen und römischen Städten ganze Gräberstraßen angelegt (Athen, Pompeji, Via Appia bei Rom), die neben kleinen Baulichkeiten, Tempeln und Monumenten mit zahlreichen Grabsteinen (Stelen) besetzt waren. Römische Grabsteine mit Inschriften und Reliefdarstellungen fanden sich überall dort, wohin sich die römische Herrschaft und Kolonisation erstreckte.
Die Christen übernahmen die römische Sitte, Grabsteine und Steinsarkophage vor den Toren der Stadt zu errichten. Mit der aus der Reliquientranslation in die Kirchengebäude einhergehenden Suche nach dem fürbittenden Beistand der Heiligen entwickelte sich der Brauch, den geistlichen und weltlichen Adel, später auch wohlhabende, um die Kirche verdiente Bürger in Gewölben unter dem Fußboden der Kirchen, Kapellen und Kreuzgänge zu bestatten. Als äußeres Zeichen des Bestattungsortes wurden oberhalb des Fußbodens Grabplatten mit Inschriften und den Reliefbildnissen der Verstorbenen eingelassen. Diese Grabplatten wurden entweder aus Marmor, Sand-, Kalkstein, Granit, Schiefer oder auch Metall (Messing, Bronze) gefertigt. Als der Fußboden der Kirchen nicht mehr ausreichte, wurden die Grabplatten an den Wänden und Pfeilern der Kirchenschiffe und Kapellen aufrecht stehend befestigt. Im weiteren Verlauf wurden auch die in den Fußboden eingelassenen Grabplatten aufgerichtet, um sie vor der Zerstörung durch den Abrieb der Fußtritte zu schützen. Andere Grabsteine wurden auch für andere Funktionen, wie für Treppenstufen wiederverwendet. Die Weiterverwendung zeitgenössischer Grabsteine nach Ablauf der Grabnutzungsrechte ist stark umstritten. Teilweise werden vor einer Weiterverwendung für profane Zwecke die Unkenntlichtlichmachung der Inschriften vorgenommen.
Andere Gemeindemitglieder wurden außerhalb der Kirche im unmittelbar angrenzenden Terrain (Kirchhof) bestattet. Hier wurden ebenfalls Grabsteine errichtet, die oft an den Kirchenmauern befestigt wurden. Seit dem 18. Jahrhundert setzten sich aufrecht stehende Stelen durch. Im Zeitraum vom 17. zum 19. Jahrhundert wurden Grabsteine in manchen Regionen mit langen biographischen Inschriften versehen. Sie werden deshalb mitunter als „redende“ oder „sprechende“ Steine bezeichnet.<ref>Walter Lüden: Redende Steine. Grabsteine auf der Insel Föhr. Hamburg 1984</ref><ref>Wolfgang Runge: Sprechende Steine. Grabstelen im Oldenburger Land von 1600 bis 1800. Oldenburg 1979.</ref>
Da Grabsteine aus Granit und anderen Gesteinen teuer waren, wurden vielfach auch Grabmäler oder Kreuze aus Holz verwendet, die jedoch aufgrund der geringeren Haltbarkeit oft vergangen sind. Auf den friesischen Inseln verwendeten die Walfänger Walknochen, insbesondere auf Vlieland sind solche „Grabsteine“ noch erhalten geblieben.
Grabsteine in verschiedenen Kulturen
- Christliche Traditionen
- Bei Gräbern in christlichen Kulturen werden meist der Name des Verstorbenen und das Geburts- und Todesdatum (oder nur das Jahr) angegeben. Insbesondere in katholischen Ländern sind Bilder der Verstorbenen üblich. Grabsteine werden oft mit biblischer Ornamentik versehen, im evangelischen Raum sind auch Bibelsprüche auf folgende Äußerung Luthers hin üblich.
„Wenn man auch sonst die Gräber wollte ehren, wäre es fein, an die Wände, wo sie da sind, Sprüche aus der Schrift darüber zu malen oder zu schreiben, dass sie vor Augen wären, denen, so zur Leiche oder auf den Kirchhof gingen.<ref>WA 35, 479 ff.</ref>“
- Jüdische Grabsteine
- Sie heißen Mazevot und sind oft mit Symbolen versehen (zum Beispiel Segnende Priesterhände, Levitenkanne, Schofar), die auf die Bedeutung des Toten im Leben hinweisen sollen. Oft ist die Inschrift auf einer Seite hebräisch, auf der anderen in der Landessprache. Es ist üblich, dass die Hinterbliebenen bei einem Besuch des Grabes einen (dauerhaften) Kieselstein auf den Grabstein des Toten legen. Dafür sind (lebende, also verderbende) Blumen oder Pflanzen nicht im Gebrauch.
- Grabsteine im Islam
- Es kann ein Grab nach der Beisetzung mit einem Grabstein versehen werden, der den Namen und das Alter des Verstorbenen (sowohl nach dem Lunarkalender des Islams diesen eingravieren, als auch nach gregorianisch geprägten Solarkalender), die Namen des Vaters oder der Mutter, Blumenornamentik, Bilder der Verstorbenen, schriftliche Verweise auf ihre Todesursachen, Koranversen und Hadithen beinhalten kann. Hier gibt es teilweise Unterschiede, je nach Ethnie und Land, oder nach Gesichtspunkten wie wirtschaftlicher, politischer und sozialer Status des Verstorbenen.
- Gräber in Japan
- Es wird üblicherweise der Grabstein mit Grab der Familie xy beschriftet, die einzelnen beigesetzten Familienmitglieder werden, wenn überhaupt, nur auf der Rückseite aufgelistet. Die Familienzugehörigkeit wird patrilinear bestimmt. Bräuche und Pflege variieren, jedoch besuchen viele Familienangehörige die Gräber ihrer Familie zum Anlass des Obon-Festes.
Grabstein-Arten
Ein Grabstein kann verschiedene Formen haben.
- Stehender Grabstein
- Der stehende Grabstein ist die am meisten verbreitende Variante des Grabsteins. Er bietet durch seine große, gut einsehbare Fläche viel Raum für Schriften und Verzierungen. Der Vorteil eines stehenden im Vergleich zu einem liegenden Grabstein ist die höhere Resistenz gegenüber Erdabsenkungen. Durch das zuvor gesetzte Fundament und die damit verbundene Standfestigkeit muss der Steinmetz auch nach langer Zeit nicht nachbessern. Somit werden eventuell anfallende, nachträgliche Kosten vermieden.
- Liegender Grabstein
- Der liegende Grabstein eignet sich für Sarg- und gleichgut für Urnengräber. Im Gegensatz zum stehenden Grabstein existieren beim liegenden Grabstein Varianten mit und ohne Fundament. Im zweiten Fall legt der Steinmetz das Grabmal ohne vorherige Fundamentierung auf das Grab und kann es durch einen Keil auf der Rückseite leicht anschrägen. So ist der Schriftzug auf dem Stein von oben gut lesbar. Die Installation des liegenden Grabsteins ist günstiger als die des stehenden Grabsteins, da bei diesem eine Fundamentierung durch den Steinmetz erforderlich wäre. Durch diesen Aspekt ist der liegende Grabstein anfälliger gegenüber Erdabsenkungen und ein Steinmetz muss ihn nachträglich richten, wodurch weitere Kosten entstehen können. Des Weiteren ist der liegende Grabstein aufgrund seiner waagerechten Ausrichtung und Nähe zum Boden anfälliger gegenüber Schmutz und Witterungsbedingungen. Daher bedarf er regelmäßiger Pflege und Säuberung, um die Grabanlage in einem ansprechenden Zustand zu erhalten.
- Wiesenstein
- Der Wiesenstein ist eine kleine Grabplatte, die ein Steinmetz ebenerdig in den Erdboden einarbeitet. Die Grabpflege ist einfach, da der Grabinhaber lediglich umliegendes Gras regelmäßig entfernen und Schmutz auf der Grabplatte beseitigen sollte. Weitere Pflanzarbeiten entfallen. Aufgrund der Größe und Pflege dieser Art der Grabanlage ist der Wiesenstein eine kostengünstige Alternative im Vergleich zu stehenden oder liegenden Grabsteinen mit Einfassung. Ob und in welcher Weise ein Wiesengrab angelegt werden darf, ist durch die Friedhofsordnung bestimmt, die vor bestimmten Maßnahmen eingesehen werden sollte.
Stehende und liegende Grabsteine können mit mit oder ohne Einfassung eingerichtet werden. Teilweise verlangen Friedhofsordnungen jedoch eine Einfassung. Auf die Einfassung kann entweder eine Abdeckung in verschiedenen Formen (halboffen oder geschlossen) angebracht werden.<ref>Ratgeber Grabsteine und Kosten</ref>
Gestaltungsvorschriften
Größe und Aussehen von Grabsteinen unterliegen in Deutschland der jeweiligen Friedhofsordnung. Grabsteine werden aus Natursteinen aus aller Welt hergestellt. Die Friedhofsordnungen liegen in der Gestaltungshoheit von Kommunen oder Kirchen. Die Vorschriften befassen sich unter anderem mit der Farbe und Oberflächenbearbeitung des Grabsteins, mit eingravierten Schriftbuchstaben oder aufgesetzten Buchstaben aus Bronze oder Aluminium.
Grundformen der Grabsteine
- Breitstein (meist für Doppelgrabstellen): Breite des Steins zirka 1,20 m und mehr, Höhe unterschiedlich ab 1,00 m
- Reihenstein (meist für Einzelgrabstellen): Breite des Steins zirka 0,80 m, Höhe ab 0,80 m
- Stele (meist für Einzelgrabstellen) Als Grabstein gibt es menschenkörperhaft aufrecht gestellte Grabsteine, die Stele genannt werden
- Urnenstein (Einzelgrabstelle oder Sammelgräber): Steinhöhe meist unter 0,60 m und quaderförmig
- Kissenstein oder Liegestein (meist für Einzelgrabstellen): rechteckige bis quadratische Form (Größe variabel zirka 0,50 x 0,50 m), zirka 0,15 bis 0,20 m hoch
Daneben gibt es auf Gestaltungsfeldern (eigenständige Grabfelder auf Friedhöfen) die Möglichkeit Grabsteine aufzustellen, die vergleichsweise frei nach den Vorstellungen der Hinterbliebenen gestaltet sind. Steinmaterialien und Bearbeitungen sind frei wählbar, die Größen der Steine werden durch die Grabgröße begrenzt.
Standfestigkeit
Stehende Grabsteine, die höher als 0,50 m sind, werden in regelmäßigen Zeitabständen - meist nach der Frostperiode - zur Sicherung der Verkehrssicherheit einer Standfestigkeitsprüfung unterzogen. Ein Beauftragter der Friedhofsverwaltung prüft von Hand, ob der Stein noch fest mit dem Sockel und dem Fundament verankert ist. Ein komplexeres Prüfverfahren erfolgt mit mechanischen Geräten, die eine gleichbleibende Last gegen den Stein aufbringen. Dabei wird das „unkontrollierte Rütteln von Hand“ vermieden, durch das möglicherweise Steine gelöst werden können.
Import von Grabsteinen und Kinderarbeit
Ein erheblicher Anteil der in Deutschland verwendeten Grabsteine und der zur Grabmalherstellung benutzten Steinblöcke wird aus Indien importiert.<ref>Herkunft von Natursteinen, http://www.xertifix.de/naturstein/herkunft/</ref> Mit einem Anteil von etwa einem Drittel an der Gesamtausfuhr ist Deutschland der größte Abnehmer indischer Grabmale. Lange war der Grabmalsektor mit dem Vorwurf konfrontiert worden, die Grabsteine würden häufig mit Hilfe von Kinderarbeit hergestellt, was gegen das Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verstößt. Die indische Regierung geht für die Provinz Rajasthan von insgesamt etwa 300.000 tätigen Kindern aus, die in Minen arbeiten. Insgesamt stünden 60 % der beschäftigten Kinder in Schuldknechtschaft.<ref>Government of India, Ministry of Labour and Employment: Report of the national commission on labour, Chapter VII: Unorganised sector, http://labour.nic.in/lcomm2/2nlc-pdfs/Chap-7finalA.pdf</ref> Verschiedene Kommunen und Gemeinden in Deutschland änderten nach Kenntnis dieser Umstände ihre Friedhofssatzungen. So werden Grabsteine nur zugelassen, wenn sie als nicht aus Kinderarbeit stammend zertifiziert sind, wie sie von der 2005 unter Beteiligung von Misereor gegründeten Organisation XertifiX oder von der Unternehmensberatung WiN=WiN – Agentur für globale Verantwortung durch das Siegel Fair Stone vergeben werden.<ref>Einige Steinproduzenten und Importeure weisen Berichte über Kinderarbeit an Grabsteinen als falsch zurück und verweisen auf die Steinbrüche, in denen Pflastersteine hergestellt werden. Sie strengten daher mehrere Klagen gegen die Organisation XertifiX und die Stadt München an, schlossen sich Siegeln wie Rugmark und Fairtrade an und gründeten eigene Hilfswerke.</ref> Inzwischen wurden diese Satzungen verschiedentlich verboten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärte die Satzung von Stuttgart, die Kinderarbeit verhindern sollte, 2015 für ungültig und stellte fest, es „gebe einfach kein staatlich anerkanntes Zertifikat für solche Grabsteine“. Kurz davor hatte der Verwaltungsgerichtshof schon die Satzung der Stadt Kehl für unwirksam erklärt. Bereits 2013 hatte das Bundesarbeitsgericht eine ähnliche Satzung der Stadt Nürnberg für unwirksam erklärt.<ref>http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.grabsteine-aus-kinderarbeit-stuttgarter-verbot-nichtig.27c7a439-d6da-4732-ba58-a7e5c6906b6c.html</ref>
Durch den Direktimport von Steinmaterial liegen die Preise kundengefordert so niedrig, dass die Aufarbeitung von exklusiven Altgrabmalen zu teuer ist.
Auswahl von Grabsteinausgestaltungen
- Schottland Grabstein in Dryburgh.jpg
Grabstein auf dem Friedhof von Dryburgh Abbey
- Grabsteine.JPG
Barocke Grabsteine an der Feldkirche Neuwied. Es handelt sich um nachträglich aufgestellte Grabplatten, die ursprünglich lagen.
- Hark Olufs Grabstein.jpg
Hark Olufs' Grabstein auf dem Friedhof in Nebel auf Amrum, 1754
- Grab Dietrich.JPG
Grabstein von Marlene Dietrich auf dem Friedhof in Berlin-Friedenau
- SegnendeHaende.JPG
Segnende Hände auf einem jüdischen Grabstein
- SchofarW.JPG
Schofar-Horn auf einem jüdischen Grabstein
- Grabstein-Rhens.jpg
Grabstein (1772?) vor der alten Kirche in Rhens/Rhein
- Grabstein modern.JPG
Beispiel für moderne Grabmalgestaltung in Deutschland
- Grabmal Glas.jpg
Grabmal aus Glas mit Marmorschrift, Standort Braunschweig
- Grabsteine Japan.jpg
historische Grabsteine in Japan
- Grabstein Friedhofspark Freireligioese Gemeinde Berlin Prenzlauer Berg.jpg
Grabstein im Friedhofspark der Freireligiösen Gemeinde (Berlin-Prenzlauer Berg)
- Grab von John Nelson Darby.jpg
Grabstein von John Nelson Darby auf dem Friedhof in Bournemouth, England.
- Felicitas-vom-gemmingen-epitaphium.jpg
Grabstein der Felicitas von Gemmingen, Heidelberg, verschollen
Gestaltungsentwicklung
In früheren Zeiten war neben den Daten des Verstorbenen, der Verwandtschaftsbezug der Verstorbenen in Familiengräbern, Informationen über Herkunft, Beruf, Tätigkeit, Funktionen gelegentlich ein in oft ovale Keramik gebranntes Porträt üblich. Einige alte Grabmale tragen einen Leit- oder Sinnspruch, manche figurale Ausgestaltung, wie Symbole aus dem Bereich des Glaubens, aber auch aus dem Leben. Beispielhaft seien die mit den Köpfen unten gekreuzten Hämmer des - beendeten - Bergbaus genannt. Eine neue Tendenz ist die stärkere Individualisierung von Grabsteingestaltungen, die persönliche Lebensbezüge darstellen oder sehr nüchtern originelle Sprüche wie: Das war alles. Oder: Nur tiefergelegt. Diese Strömung auffallend stark in deutschen Metropolen, auch am Wiener Zentralfriedhof stärker, sonst weniger verbreitet.<ref>http://wien.orf.at/news/stories/2630450/ Zentralfriedhof folgt Facebook-Trend, ORF.at vom 1. März 2014</ref>
Andere Wortnutzung
In der Schweiz ist Grabstein eine sehr gebräuchliche, umgangssprachliche Bezeichnung für die militärische Erkennungsmarke.
Sonstiges
Im August 2013 gab es in Duisburg eine kurze Kontroverse um die Frage, ob ein von einer Hells Angels-Gruppe für einen verstorbenen 17-Jährigen gestifteter Grabstein, der einen als „81 Affa“ codierten Slogan des Rockerclubs enthält, akzeptiert wird. Obwohl laut Friedhofsordnung nur christliche Symbole und Daten des Verstorbenen enthalten sein dürften, war der Entwurf des Steins versehentlich nicht beanstandet worden und so durfte der bereits gesetzte Stein aus Rücksicht auf die trauernde Mutter in diesem Einzelfall stehen bleiben.<ref>Hells-Angels-Grabstein in Duisburg darf bleiben</ref>
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
<references />