Halāl


aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Halāl (arabisch ‏حلال‎, DMG ḥalāl) ist ein arabisches Wort und kann mit „erlaubt“ und „zulässig“ übersetzt werden. Es bezeichnet alle Dinge und Handlungen, die nach islamischem Recht erlaubt oder zulässig sind. Als Dritte der fünf Kategorien menschlicher Handlungen in der islamischen Rechtswissenschaft steht sie zwischen harām (‏حرام‎), verbotenen, und fard (‏فرض‎), pflichtmäßigen Handlungen. Zwischen halāl und harām gibt es eine Grauzone, die makruh (‏مكروه‎) genannt wird. Makruh (verpönt/unerwünscht) bezeichnet alle Dinge, die nicht ausdrücklich verboten sind, jedoch nicht sehr empfohlen werden.<ref>halal.de</ref>

Religiöser Hintergrund

Die Speisevorschriften des Islam sind sowohl im Koran, als auch bei den Shiiten in den Hadithen und bei den Sunniten in der Sunna geregelt. Einem Moslem ist unter anderem das Essen von Schweinefleisch und dessen Nebenprodukten, von Blut und der Genuss von berauschenden Getränken (Alkohol) verboten.

Halāl-Fleisch

Ähnlich wie beim koscheren Fleisch im Judentum dürfen im Islam nur Tiere gegessen werden, die für den Konsum zulässig sind, regelgerecht geschlachtet wurden und nicht bereits verendet waren. Die Tiere werden - anders als nach mitteleuropäischen Standards - in Schlachthöfen dabei ohne Betäubung mit einem speziellen Messer mit einem einzigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite getötet, in dessen Folge die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden. Mit dem Schächten soll das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres gewährleistet werden. Ein nicht geschlachtetes Tier ist dann erlaubt, wenn es von eigens dafür abgerichteten Jagdtieren erlegt wurde, jedoch nicht von wilden Raubtieren unbekannter Herkunft und Gesundheit. Verboten sind ferner "Opfertiere" fremder Religionen.<ref>Koran. Sure 5: Der Tisch. Portal IntraText, abgerufen am 18. Dezember 2012.</ref>

Im Koran heißt es dazu in Sure 5, Vers 3: Verboten ist euch das von selbst Verendete sowie Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name angerufen ward als Allahs; das Erdrosselte; das zu Tode Geschlagene; das zu Tode Gestürzte oder Gestoßene und das, was reißende Tiere angefressen haben, außer dem, was ihr geschlachtet habt; und das, was auf einem Altar (als Götzenopfer) geschlachtet worden ist. (..)

Das traditionelle betäubungslose Schlachten, das Schächten, wird in den meisten Ländern praktiziert und von den meisten Muslimen bevorzugt. Obwohl die Betäubung mit dem islamischen Recht Fiqh vereinbar ist, wie muslimische Gelehrte bestätigt haben, wird es von den meisten Muslimen nicht akzeptiert, da sie befürchten, dass die Tiere die Betäubung nicht überleben.

Manche Traditionen berufen sich auf die Sure 5, Vers 5 und sagen, auch von Christen oder Juden Geschlachtetes sei erlaubt: Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist. (..)

Allgemein ist festzuhalten, dass die islamischen Speisevorschriften in der Praxis zahlreiche Fragen und Zweifelsfälle mit sich bringen, zu denen Gelehrte unterschiedliche Auslegungen anbieten. Entsprechend vielfältig sind die Haltungen von Muslimen in diesem Feld.<ref>Paula Schrode: Sunnitisch-islamische Diskurse zu Halal-Ernährung, 2010.</ref>

Ökonomische Bedeutung

Nach Schätzungen des Halal Journal aus dem Jahre 2009 betrug das Marktvolumen von Halāl-Lebensmittelprodukten im Jahre 2004 weltweit 587,2 Millionen US-Dollar und stieg bis zum Jahre 2009 auf 632,4 Millionen US-Dollar.<ref>Vgl. Paul Temporal: "The future of Islamic branding and marketing: a managerial perspective" in Özlem Sandıkcı und Gillian Rice (ed.): Handbook of Islamic Marketing. Edward Elgar, Cheltenham, 2011. S. 465-483. Hier S. 468.</ref>

In Deutschland gab es 2010 rund 400 Firmen, die Halāl-Produkte anboten. In Westeuropa gibt es rund 20 Millionen Muslime,<ref>Südkurier</ref> etwa 3,5 Millionen leben in Deutschland. Eine Publikation des ÖIF geht davon aus, dass 515.914 Muslime ihren Wohnsitz in Österreich haben.<ref>Neue Daten: Mehr als 500.000 Muslime in Österreich « DiePresse.com</ref>

Zertifizierung

In muslimisch geprägten Ländern wird vorausgesetzt, dass Nahrungsmittel entsprechend der religiösen Vorschriften halāl sind. Ähnlich den Bio-Siegeln oder auch den jüdischen Hechscher-Siegeln für Speisen gibt es sogenannte Halal-Zertifikate im Handel. Erreicht werden soll damit die Kennzeichnung von Produkten, bei deren Herstellung die Einhaltung der Halāl-Regeln sichergestellt ist.

So ist es für eine Zertifizierung zwingend, beim Schlachten jedes Tieres den Namen Allahs auszusprechen. Bei maschineller Schlachtung reicht es auch, dies beim Drücken des Startknopfes zu tun, der, auch nach einer Unterbrechung, nur von muslimischen Mitarbeitern betätigt werden darf.<ref>Halal-Kriterienkatalog (EHZ), Abschnitt 5.1.5 u. 5.1.6 (PDF, S. 7).</ref>

Um für Muslime sicherzustellen, dass sie keine unerlaubten Lebensmittel zu sich nehmen, müssen diese gegebenenfalls von sachkundigen Muslimen geprüft werden. Dies kann durch eine Moscheegemeinde erfolgen. Verschiedene Zertifizierungsunternehmen bieten für Unternehmen kostenpflichtige Zertifizierungen an, die bestätigen, dass ein vom zertifizierten Unternehmen hergestelltes bzw. vertriebenes Lebensmittel halāl ist. Normalerweise arbeiten die Zertifizierer mit muslimischen Autoritäten zusammen, die das Zertifikat beglaubigen,<ref>Angaben eines Zertifizierers.</ref> ähnlich wie es im Judentum durch Rabbiner für koschere Lebensmittel geschieht.

Mit dem Zertifikat sichert der Hersteller dem Kunden zu, dass das Nahrungsmittel nach den islamischen religiösen Ernährungsvorschriften hergestellt wurde, und daher halāl ist. Gesundheits- und Hygieneaspekte werden bei der Zertifizierung nicht gesondert geprüft, können aber z. B. über das Verbot, gesundheitsschädliche Lebensmittel zu sich zu nehmen, einfließen. Manche Zertifizierer prüfen nach in islamischen Staaten existierenden Normen wie den Malaysian Halal Standards MS 1500:2009.<ref>Nennung der Norm auf einer Anbieterwebsite.</ref>

Neben der Prozesszertifizierung, die unter anderem Befragungen, Prüfungen der Warenherkünfte und der Produktionsstätte und -abläufe umfasst, führen einige Zertifizierer, wie z. B. anhand der genormten Prüfungsprozedur der Gesellschaft Halal Circle Europe, Stichprobenprüfung auf Vorhandensein von Schweinefleisch mit Hilfe gentechnischer Prüfungen und chemische Analysen auf Alkohol durch.<ref>Halal Circle Europe, Zertifizierer der unangekündigt und stichprobenartig prüft.</ref>

Zertifizierungen werden teils aus werblichen Gründen vorgenommen, so bei Lebensmitteln wie Teigwaren, bei denen von vornherein kaum die Möglichkeit besteht, gegen die Vorschriften zu verstoßen. Welche Anforderungen für die Zertifizierung genau gestellt werden, unterscheidet sich im Detail, oft abhängig von der Koran-Auslegung der Autorität, auf die sich der Zertifizierer beruft. Dies bezieht sich nicht auf die grundlegenden Ernährungsvorschriften selbst, sondern auf deren konkrete Auslegung z. B. hinsichtlich der Gestaltung und Nutzung von Produktionsanlagen. So gibt es unterschiedliche Ansichten darüber, ob nach deutschen Tierschutzvorschriften vor dem Schlachten betäubte Tiere halāl sind oder nicht.

Halāl und Tierschutz

Häufig werden Halāl-Fleischprodukte durch betäubungsloses Schächten produziert. Dies ist in Deutschland nach § 17 TierSchG verboten. Wer gegen diese Regelung verstößt, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann nur umgangen werden, indem man nach § 4 TierSchG eine Ausnahmegenehmigung gegen Vorlage eines Sachkundenachweises beantragt. Aus religiösen Gründen kann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Schächturteil) vom 23. November 2006 muss wegen der nach Art. 4 des Grundgesetzes verfassungsmäßig uneingeschränkt gewährten Religions- und Glaubensfreiheit sowie aufgrund der Berufsfreiheit eines islamischen Metzgers auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, sofern das Fleisch des getöteten Tieres von Personen verzehrt wird, denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht geschächteter Tiere ausnahmslos verbieten.<ref>Urteil BVerwG vom 23. November 2006.</ref> Das Schächten muss jedoch von einer sachkundigen Person in einem zugelassenen und registrierten Schlachtbetrieb erfolgen und vom zuständigen Veterinäramt überwacht werden.

In Frankreich wird ein großer Teil der Rinder halāl ohne vorherige Betäubung geschlachtet (32 % der Gesamtfleischproduktion) und 7 % der Konsumenten fragen potentiell ausschließlich Halāl-Fleischprodukte nach.<ref>Sous la question de la viande halal, celle de la traçabilité In: Le Monde 28. Februar 2012.</ref>

Literatur

  • Paula Schrode: Sunnitisch-islamische Diskurse zu Halal-Ernährung. Konstituierung religiöser Praxis und sozialer Positionierung unter Muslimen in Deutschland (= Muslimische Welten. Bd. 2 ). Ergon-Verlag, Würzburg 2010, ISBN 978-3-89913-816-0 (Zugleich: Heidelberg, Universität, Dissertation, 2009).

Weblinks

Commons Commons: Halal – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienVorlage:Commonscat/Wartung/P 2 fehlt, P 1 ungleich Lemma

Einzelnachweise

<references />