Kaution
Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung. Das Wort Kaution kommt aus dem Lateinischen cautio, was „Sicherheit“, „Vorsicht“ bedeutet. Mit dem Begriff können ganz unterschiedliche Rechtsinstitute gemeint sein, beispielsweise die Bestellung eines Pfandrechts, das Stellen eines Bürgen usw.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Als Kaution wird etwa umgangssprachlich im Zivilrecht die Mietsicherheit bezeichnet, auf die der Vermieter zurückgreifen kann, wenn der Mieter seinen Miet- oder Schadensersatzpflichten nicht nachkommt. Ansprüche auf Rückzahlung der Mietkaution kann der Mieter frühestens nach der Wohnungsübergabe an den Vermieter stellen.<ref>Wann ist die Mietkaution zurückzuzahlen?</ref>
Mit dem Begriff Kaution wird auch die „angemessene Sicherheit“ im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 4 StPO bezeichnet, gegen die ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl ausgesetzt werden kann. Dadurch kann der Beschuldigte der Untersuchungshaft entgehen; Einzelheiten sind in § 116a StPO geregelt. Erscheint der Angeklagte zu der Gerichtsverhandlung, wird die Sicherheit an den Angeklagten zurückgegeben. Häufig sind zusätzliche Bedingungen Teil der Kautionsvereinbarung (z. B. Meldepflicht, Reiseverbot).
Früher kannte auch das deutsche Beamtenrecht die Kautionsstellung. Dabei hatten Beamte, die mit Rechnungsführung oder Transport von Vermögenswerten betraut werden sollten, vor Amtseinführung eine Sicherheit zu leisten, aus der der Fiskus etwa verursachte Kassenfehlbestände schnell ausgleichen konnte (dazu noch heute Art. 90 EGBGB).
Schweiz
Im schweizerischen Recht wird die Leistung einer Kaution etwa in Artikel 330 des Obligationenrechts für das Arbeitsverhältnis vorgesehen. Für den Fall der ordnungsgemäßen, also vom übrigen Vermögen des Arbeitgebers getrennten, Aufbewahrung der Kaution besitzt der Arbeitnehmer im Konkurs des Arbeitgebers ein Aussonderungsrecht. Ist die Kaution dagegen nicht mehr spezifizierbar, besteht bloß noch eine privilegierte Konkursforderung nach Artikel 219 Absatz 4 Erste Klasse SchKG.<ref>OFK-Pellascio OR 330 N 9</ref>
USA
Im Rechtssystem der USA ist die Stellung von Kautionen zwecks Freilassung des Angeklagten bis zur Hauptverhandlung üblich (vgl. Kautionssystem (Vereinigte Staaten)).
Weblinks
Einzelnachweise
<references/>
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