Kommunale Selbstverwaltung
Kommunale Selbstverwaltung nennt man die Selbstverwaltung der Verwaltungseinheiten der Kommunalebene, also der politischen Gemeinden und Städte. Dies geschieht beispielsweise durch den Status einer Gebietskörperschaft.
Innerhalb Europas haben sich die Staaten in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung 1985 verpflichtet, eine kommunale Souveränität zu gewährleisten.
Die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland hat durch die Selbstverwaltungsgarantie in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz Verfassungsrang. Ihre Ausgestaltung ist in den jeweiligen Gemeindeordnungen der Länder geregelt.
In Österreich spricht man von Gemeindeselbstverwaltung.<ref>Das System der demokratischen Selbstverwaltung in Österreich. Wirtschaftskammer Österreich.</ref><ref>Österreichische Verwaltungswissenschaftliche Gesellschaft: Selbstverwaltung in Österreich. Grundlagen – Probleme – Zukunftsperspektiven. Herbstveranstaltung der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft 18. bis 19. September 2008, Linz 2009.</ref><ref>Jiří Klabouch: Die Gemeindeselbstverwaltung in Österreich 1848–1918. In: Österreich Archiv. Verlag für Geschichte und Politik, Wien 1968.</ref><ref>Hans Neuhofer: Organisation und Aufgaben der Gemeinden in Österreich. Reihe: Springers Handbücher der Rechtswissenschaft. 2. Aufl., 1998, XX, ISBN 978-3-211-82929-5 (Ursprünglich erschienen als Band 22 der Reihe Forschungen aus Staat und Recht).</ref>
Kommunalabgaben sind öffentliche Abgaben, die eine Gemeinde, ein Kreis, ein Gemeindeverband oder ein anderer kommunal geprägter Verwaltungsträger von den in ihrem Verwaltungsgebiet ansässigen natürlichen Personen oder Unternehmen fordern kann und die ihr zufließen (Erhebungshoheit und Ertragshoheit).
Kommunalabgaben ist ein Oberbegriff für kommunale Steuern, Gebühren, Beiträge und kommunale Abgaben eigener Art. Zur näheren Ausgestaltung haben die Bundesländer jeweils Kommunalabgabengesetze (KAG) erlassen.
Einzelnachweise
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