Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz 2014
Am 25. Mai 2014 fanden die Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz 2014 statt. Es wurden Stadt- und Gemeinderäte, Verbandsgemeinderäte und Kreistage sowie im Bezirksverband Pfalz der Bezirkstag gewählt. In Städten und Gemeinden, in denen Ortsbezirke gebildet sind, wurden auch die Ortsbeiräte und Ortsvorsteher gewählt. In verbandsangehörigen Städten und Gemeinden wurden gleichzeitig die Stadt- bzw. Ortsbürgermeister direkt gewählt, wobei die eventuell erforderlichen Stichwahlen für den 8. Juni vorgesehen sind. Am selben Tag wurde auch die Wahl zum Europaparlament durchgeführt. Parallel fanden in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ebenfalls Kommunalwahlen statt. Die Wahlbeteiligung war mit 55,5 % im Vergleich zu 55,1 % bei den Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz 2009 stabil geblieben.<ref name="gesamtergebnisse">Der Landeswahlleiter: Landesergebnisse zu den Kommunalwahlen 2014 ( § 15 Abs. 4 KWG überträgt ihn [den Verfassungsauftrag] nunmehr auf Parteien und Wählergruppen […]. Damit ist eine Einflussnahme von staatlicher Seite auf das Aufstellungsverfahren der Bewerberinnen und Bewerber bei Kommunalwahlen bezweckt. (S. 16)“
Die Landesregierung begründet auch die Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung von transidenten Personen in Form der Veröffentlichung der Geschlechtszuordnung auf den Stimmzetteln durch ein Überwiegen des Interesses der Allgemeinheit:
„Die Bestimmung […], wonach auf dem Stimmzettel auch das Geschlecht der Bewerber anzugeben ist, verletzt den Beschwerdeführer zu 4 nicht in dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 4a LV. […] Das Grundrecht kann gemäß Artikel 4a Abs. 2 durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, soweit überwiegende Interessen der Allgemeinheit es erfordern. (S. 25)“
Am 4. April 2014 erließ der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eine einstweilige Anordnung. Durch diese wurde veranlasst, dass die in der Verfassungsbeschwerde beklagte Änderung am Kommunalwahlgesetz bezüglich der Aufdrucke geschlechterparitätsbezogener Angaben auf den Stimmzetteln nicht umgesetzt wird. Aus der Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs:
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Weitergehende Anträge wie die gesetzliche Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen, bei der Aufstellung der Wahlvorschläge Geschlechterparität anzustreben, wurden abgelehnt.<ref>Rheinland-Pfalz: [http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/699/broker.jsp?uMen=6993f3be-a512-11d4-a737-0050045687ab&uCon=eb54c314-c1b2-541d-e665-1d3077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042 mjv.rlp.de - Gerichte > Verfassungsgerichtshof > Pressemitteilungen > Pressemitteilung Nr. 7/2014]. In: rlp.de.</ref> Dieser Umstand führte dazu, dass die kritisierten Geschlechtsangaben jedoch in den amtlichen Wahlbekanntmachungen veröffentlicht wurden. Dabei wurden beispielsweise im Mainzer Amtsblatt<ref>Mainz.de ist umgezogen!. In: Landeshauptstadt Mainz.</ref> (S.37) im Wahlvorschlag der Piratenpartei zwei Intersexuellen/Transgendern vom Wahlleiter das Geschlecht „männlich“ zugewiesen. Diese beiden wurden zudem auch aus der Tabelle mit den zahlenmäßigen Angaben über die Liste herausgerechnet, weswegen in der Tabelle eine Gesamtanzahl von 15 Personen angegeben wird obwohl nachführend 17 Personen genannt werden. Die Piratenpartei forderte laut der Mainzer Ausgabe der Allgemeinen Zeitung vom 30. April 2014 eine umgehende Richtigstellung.<ref>Ein "Männlich", wo keins sein soll - PIRATEN Spitzenkraft Xander Dorn fordert für sic... - Allgemeine Zeitung Mainz - 30.04.2014. In: genios.de. 30. April 2014.</ref>
Am 13. Juni 2014 verkündete der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz sein Urteil in der Hauptsache der Verfassungsbeschwerde gegen die Änderungen am Kommunalwahlgesetz.
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Demnach sind die von der rot-grünen Koalitionsmehrheit im Landtag beschlossenen Aufdrucke auf den Stimmzetteln zu Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsgerichtshof als nicht mit den Grundsätzen der Freiheit der Wahl vereinbar erklärt worden. Damit wurde auch die Entscheidung in der einstweiligen Anordnung vom 4. April 2014 bestätigt, welche bereits die entsprechenden Aufdrucke bei den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 untersagte.
Am 31. Oktober 2014 gab der Verfassungsgerichtshof bekannt, dass es am 15. Dezember 2014 zu einer mündlichen Verhandlung bezüglich der paritätsbezogenen Angaben in den Niederschriften zu den Wahlvorschlägen kommen wird. <ref>http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/699/broker.jsp?uMen=6993f3be-a512-11d4-a737-0050045687ab&uCon=22c633ba-c469-4137-bd74-b077fe9e30b1&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042 Pressemitteilung zum Termin der mündlichen Verhandlung</ref>
Siehe auch
Weblinks
- Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung vom 31. Januar 1994
- Kommunalwahlordnung (KWO) vom 11. Oktober 1983
- Novellierungen des Kommunalwahlrechtes
- Kommunalwahlergebnisse 2009
Einzelnachweise
<references/>