Kommunität
Unter einer Kommunität (von lat. communitas, Gemeinschaft, Gemeinwesen) wird im christlichen Kontext meist eine religiös ausgerichtete Lebensgemeinschaft verstanden. Kommunitäten verschiedener Art gibt es in allen größeren Konfessionen des Christentums. Seine Wurzeln hat das Konzept im frühchristlichen Zönobitentum.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Kommunitäten sind besondere Gemeinschaften neben den gewöhnlichen Ortsgemeinden. Sie können konfessionell gebunden oder auch überkonfessionell sein. Der Begriff Kommunität wird für verschiedene Formen verwendet, zum Beispiel:
- für Männer- beziehungsweise Frauengemeinschaften oder gemischtgeschlechtliche Gemeinschaften
- für Gemeinschaften mit gemeinsamem festen Wohnsitz (Kloster, Konvent, Abtei, Priorat, Beginenhaus usw.) oder Gemeinschaften „in der Zerstreuung“, bei denen die Mitglieder je an ihrem Ort leben und arbeiten
- für Gemeinschaften, die einer Konfession angehören, oder solche, die ökumenisch ausgerichtet sind
- Eine Sonderstellung nehmen unter den kommunitären Gemeinschaften die auf Bruderhöfen lebenden Hutterer ein. Diese täuferische Kirchengemeinschaft lebt prinzipiell in Lebensgemeinschaft. Ähnlich verhält es sich bei den Bruderhöfern.
Strukturen
Kommunitäten haben zumeist eine klare Organisationsstruktur und Leitung. In welcher Form Gelübde oder Versprechen nach den Evangelischen Räten (Armut, Keuschheit und Gehorsam) abgelegt werden, hängt von der jeweiligen Regel ab, die sich die Gemeinschaft gibt.