Konsekutiver Studiengang
Ein konsekutiver Studiengang ist ein Studiengang in einer richtigen Aufeinanderfolge: Das Wort konsekutiv ist abgeleitet vom lateinischen consecutio, welches Folge bedeutet. In der Diskussion um den Bologna-Prozess wird mit dem Begriff ein Studienprogramm bezeichnet, das aus einem Bachelor und einem darauf aufbauenden Master besteht. Der Bachelor ist dabei ein grundständiges Studium, der Master ein anschließendes postgraduales Studium. Zwischen dem Bachelor und dem Master besteht ein fachlicher Zusammenhang, sie bauen inhaltlich aufeinander auf, im Gegensatz zu einem ehemals sog. nicht-konsekutiven Masterstudiengang<ref>http://www.studis-online.de/StudInfo/studienabschluesse.php#master</ref> sowie einem weiterbildenden Masterstudiengang. Etwa neun von zehn Masterstudiengängen sind konsekutiv<ref>vgl. Hochschulkompass.de, Stand Oktober 2007</ref> und ähneln damit inhaltlich den bisherigen einstufigen Studiengängen mit den Abschlüssen Diplom und Magister.
Ein erster berufsbefähigender Abschluss (z. B. Bachelor) ist eine notwendige Qualifikation, um überhaupt zum Masterstudiengang zugelassen zu werden.
Deutschland
In Deutschland sind bei allen Bachelor-Studiengängen und bei konsekutiven Master-Studiengängen zwingend für Bachelor-Abschlüsse die akademischen Grade
- Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B.Sc.), Bachelor of Engineering (B.Eng.), Bachelor of Laws (LL.B.)
- Bachelor of Fine Arts (B.F.A.), Bachelor of Music (B.Mus.) (Studiengänge an Kunst- und Musikhochschulen)
- Bachelor of Education (B.Ed.) (Studiengänge für Lehramt)
bzw. für Master-Abschlüsse
- Master of Arts (M.A.), Master of Science (M.Sc.), Master of Engineering (M.Eng.), Master of Laws (LL.M.)
- Master of Fine Arts (M.F.A.), Master of Music (M.Mus.) (Studiengänge an Kunst- und Musikhochschulen)
- Master of Education (M.Ed.) (Studiengänge für Lehramt)
jeweils ohne fachliche Zusätze zu verwenden.<ref>nach Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. Oktober 2003</ref>
Weiterbildungsstudiengänge und nicht-konsekutive Masterstudiengänge dürfen einerseits nur dann diese Abschlüsse verwenden, wenn sie in ihren Anforderungen einem konsekutiven Masterstudiengang gleichwertig sind<ref>nach Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. Juni 2003</ref>, andererseits aber auch andere Mastergrade verwenden, die von den vorgenannten Bezeichnungen abweichen, z. B. Master of Business Administration (MBA).
In Deutschland gilt, dass in einem konsekutiven Master-Studiengang Studienförderung (zum Beispiel BAföG) in Anspruch genommen werden kann.
Quellen
<references />