Korporation


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Korporationen (lat. corpus „Körper“) stellen historische Vorläufer moderner Organisationen dar. Sie unterscheiden sich in ihren Strukturen und Funktionen von Vereinen und von formalen Organisationen, die auf der Freiwilligkeit des Eintritts und des Austritts ihrer Mitglieder und universalistischen Teilnahmebedingungen („jeder, der die Kriterien erfüllt..“) beruhen. Während diese sich erst auf der Grundlage von „Assoziationsfreiheit“ (Verein) und „freier Arbeit“ (formale Organisation) gesellschaftlich herausbilden und durchsetzen konnten, kamen Korporationen bereits im Mittelalter und der frühen Neuzeit vor.

Berufswesen

Beispiele, die im Mittelalter und in der frühen Neuzeit als „universitas“ bezeichnet wurden, sind handwerkliche Zünfte und Kaufmannsgilden, politische Kollegien für Handel, Sicherheit, politischen Rat und Justiz, religiöse Bruderschaften wie Konvente und Abteien sowie auch studentische Vereinigungen und Korporationen von Magistern im Bereich von Erziehung und Wissenschaft. Im Vergleich zu modernen Organisationsformen fallen an diesen Korporationen die Aspekte der Bestimmtheit und Verpflichtung, der Festlegung einer Ordnung und die partikularistischen, statusbezogenen Teilnahmeregeln auf.

Obwohl Korporationen Organisationen der ständischen Gesellschaft sind, stellen sie bereits ein Phänomen des Übergangs von der ständischen zur modernen, funktional differenzierten Gesellschaft dar (vergleiche Stichweh 2000): ihre Spezialisierung auf wirtschaftliche, religiöse, politische oder rechtliche Aufgaben fügt sich nicht in die ständische, gruppenbezogene Struktur der vormodernen Gesellschaften; vielmehr bereiten sie mit ihren sachthematisch geordneten Zuständigkeiten die funktionale Ausdifferenzierung der modernen Gesellschaft in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Recht, Erziehung etc. vor. Auch das Prinzip ihrer Mitgliedschaft enthält bereits ein strukturfremdes Element: Mitgliedschaften sind zwar gesellschaftlich noch nicht freigegeben, sie sind aber auch nicht erblich, also wie im Falle der Stände an Geburt gebunden. Mitgliedschaft setzt bereits einen gewissen Umfang der Ausbildung und Qualifizierung voraus.

Mit der korporativen Organisationsstruktur wird in der modernen Gesellschaft nicht vollständig gebrochen: Industrie- und Handelskammern sowie weitere berufsständische Organisationen wie auch die Sozialversicherungsträger beruhen auf Zwangsmitgliedschaft. An verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen um die „Pflichtmitgliedschaft“ in den Kammern kann man jedoch erkennen, dass dieses Prinzip in der modernen Gesellschaft einer besonderen Begründung bedarf. Ihre Legitimität bezieht sich nicht auf die Gewährung ständisch begründeter Sonderrechte, sondern vielmehr auf den Gesichtspunkt des Gemeinwohls: die egalitäre Chance der Wahrnehmung der Belange der Mitglieder gegenüber dem Staat, der die Kammern in einer Mittlerfunktion einsetzt.

Studentenwesen

Eine Studentenkorporation oder Studentenverbindung ist ein Verband von Studenten und ehemaligen Studenten einer Universität, Hochschule oder ähnlichen Institution, der auf dem Conventsprinzip und dem Lebensbundprinzip beruhen. Da der Eintritt freiwillig ist und auch ein Austritt jederzeit möglich ist, stehen sie strukturell (wenn auch nicht von der Idee her) den Vereinen näher.

Nutzungsgenossenschaften

In der Schweiz werden auch Wald-, Flur-, Weide- (vgl. Bergschaft) und ähnliche Nutzungsgenossenschaften als Korporationen bezeichnet. In den meisten Kantonen sind sie gemäß den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; Art. 52 ff.) und der kantonalen Einführungsgesetze zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (z. B. zürcherisches EG ZGB §§ 48–56) privatrechtlich organisiert. In der Innerschweiz und in Glarus sind Korporationen dagegen öffentlich-rechtlich anerkannte gemeindeähnliche Körperschaften, deren Aufgabe in der Verwaltung von Korporationsgütern (Wald, Allmend, Alp), im kulturellen Sektor (Bibliotheken) oder in öffentlichen Dienstleistungen (Wasserversorgung, Strassenbeleuchtung) besteht. Sie gehen teilweise noch auf vorstaatliche Organisationsformen zurück und können damit älter als die Kantone selbst sein. Zu diesen öffentlich-rechtlichen Korporationen siehe den Artikel Korporationsgemeinde.

Siehe auch

Literatur