Krankentransport
Krankentransport, oft auch als Krankenbeförderung bezeichnet, beschreibt die medizinisch notwendige, motorisierte Ortsveränderung eines nicht akut Verletzten oder Erkrankten in einem Kraftfahrzeug, der während des Transportes der besonderen Ausstattung des Fahrzeugs oder einer Betreuung durch Fachpersonal bedarf. Davon zu unterscheiden ist der Patientenfahrdienst, der geringere Anforderungen an Personal und Ausrüstung stellt.
Der Begriff Krankentransport ist im Normblatt DIN 13050:2002-09 Rettungswesen – Begriffe 3.17 definiert.
Der Krankentransport ist eine Einsatzart des Rettungsdienstes. Sie wird von ausgebildetem Rettungsfachpersonal mit einem Krankentransportwagen, unter Umständen auch mit einem Notfallkrankenwagen oder sogar Rettungswagen durchgeführt.
Inhaltsverzeichnis
Notwendigkeit
Indikationen für einen Krankentransport sind unter anderem:
- Patient ist nicht oder eingeschränkt gehfähig und muss getragen werden.
- Patient hat einen reduzierten Allgemeinzustand oder leidet an allgemeiner Schwäche
- Patient ist verwirrt oder desorientiert und muss betreut werden
- Patient benötigt akute psychologische Betreuung
- Patient hat eine infektiöse anzeigepflichtige Krankheit
- Patientin hat eine Risikoschwangerschaft
- Patientin steht kurz vor der Geburt
Der bei weitem häufigste Grund ist hierbei die Einschränkung bzw. der Verlust der Gehfähigkeit und damit der Mobilität. Dies ist insbesondere bei alten Menschen durch die fortschreitende Gelenkabnutzung (Arthrose) ein Problem. Weitere Ursachen können Verletzungen der Extremitäten infolge von Unfällen oder chronische Krankheiten sein.
Die Zuführung zur freiheitsentziehenden Unterbringung erfolgt im Regelfalle ebenfalls durch einen Krankentransport.
Anbieter
Der Krankentransport ist Teil des Rettungsdienstes und wird von den Leistungserbringern in diesem Bereich oder von beauftragten Unternehmen nach dem jeweiligen Landesrettungsdienstgesetz abgedeckt.
Kosten
Die Kosten für einen Krankentransport variieren von Ort zu Ort. In der Regel werden dafür durch die zuständige Behörde einheitliche Gebühren festgesetzt.
So werden im Ennepe-Ruhr-Kreis nach der entsprechenden Satzung<ref>Gebührensatzung für den Krankentransport- und Rettungsdienst des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 2. Juli 2012, http://www.hattingen.de/_ladezone/ortsrecht/350-Rettungsdienst-Gebuehren.pdf, abgerufen am 24. Juni 2013</ref> folgende Gebühren festgesetzt:
- Krankentransportwagen (KTW) 115 €
- Rettungswagen (RTW) 455 €
- Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 455 €.
Diese Transportkosten werden, wenn der Transport medizinisch indiziert ist, von der Sozialversicherung übernommen, wobei die transportierende Organisation in der Regel direkt mit der Sozialversicherung abrechnet. Je nach Region und Versicherung kann ein Selbstbehalt zu bezahlen sein.
Siehe auch
Weblinks
- [1] Richtlinien über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten, Gemeinsamer Bundesausschusses G-BA, veröffentlicht 2005 (55kB; PDF-Datei)
Einzelnachweise
<references/>