Landesjugendchor
Ein Landesjugendchor (LJC) bezeichnet in Deutschland und Österreich einen Jugendchor, der zur Förderung begabter junger Sängerinnen und Sänger aus einem bestimmten Bundesland eingerichtet wurde. Ein solcher Chor besteht in der Regel aus einer Auswahl von Sängern im Alter von etwa 15-26 Jahren.
Aufgrund des oft größeren Einzugsgebietes der einzelnen Sänger sind die meisten Landesjugendchöre Projektchöre. Anstatt wöchentliche Proben abzuhalten, trifft man sich wenige Male im Jahr für einige Tage („Arbeitsphasen“), um für spezielle Auftritte oder Konzerte zu proben.
Deutschland
Landesjugendchöre gibt es in fast allen Bundesländern. Träger ist in der Regel der Landesmusikrat des jeweiligen Landes oder eine von diesem beauftragte Institution.
Es gab mehrere Gründungsschübe: Anfang der 1980er gründeten die Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und, etwas verzögert, Schleswig-Holstein entsprechende Chöre. Nach der deutschen Wiedervereinigung gab es in den 1990er Jahren entsprechende Gründungen in ostdeutschen Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die letzte Gründungswelle ereignete sich Ende der 2000er Jahre, in welcher Bayern, Hessen, Sachsen, das Saarland, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern einen LJC einrichteten. Es verbleiben somit lediglich die beiden kleinsten Länder Bremen und Hamburg ohne einen derartigen Auswahlchor.
Österreich
In Österreich existieren Landesjugendchöre in acht von neun Bundesländern. Träger der Landesjugendchöre in Österreich sind die jeweiligen Chorverbände der einzelnen Länder.