Lehnseid


aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Grundlegend für das Lehnswesen war der sogenannte Lehnseid, auch Homagial-Eid. Er musste vom Belehnten (Vasall) sowie vom Lehnsherrn abgelegt werden.

Der Lehnseid wird meist unter Verwendung traditioneller Formen geleistet, er beinhaltet das Treuversprechen gegenüber dem Herrn und das Akzeptieren der Folgen bei Treuebruch, auf der Gegenseite aber auch das Treue- und Schutzversprechen des Herrn gegenüber seinem Lehnsmann.

Im Spätmittelalter werden Belehnung und Treueid durchweg durch eine ausgefertigte Urkunde bestätigt, in der Neuzeit auch ersetzt. Ist die räumliche Entfernung zwischen beiden sehr groß, kann der Lehnsherr einen Vertreter benennen, vor dem der Lehnseid abzuleisten ist.

Den gesamten Vertragsabschluss beim Lehnseid bezeichnet man auch als Kommendation.

Literatur

  • Homagĭum. In: Pierer's Universal-Lexikon. Band 8. Altenburg 1859, S. 507.

Weblinks