Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)
Flagge der Europäischen Union Basisdaten der Richtlinie | |
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Titel: | RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) |
Kurztitel: (nicht amtlich) |
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG |
Rechtsnatur: | Richtlinie |
Geltungsbereich: | Europäischer Wirtschaftsraum, Schweiz, Türkei |
Veröffentlichung: | ABl. EG Nr. L 157/24, 09.06.2006 |
Inkrafttreten: | 29.06.2006 |
In nationales Recht umzusetzen bis: |
29.06.2008 |
Umgesetzt durch: | Produktsicherheitsgesetz, Maschinenverordnung (Deutschland) |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Die Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (kurz: Maschinenrichtlinie) regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen und unvollständige Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz und der Türkei.
Inhaltsverzeichnis
Ziele und Umsetzung
Durch die Maschinenrichtlinie sollen nichttarifäre Handelshemmnisse in der Union abgebaut werden. Das europäisch harmonisierte Recht verdrängt die einzelstaatlichen nationalen Bestimmungen zum Inverkehrbringen von Maschinen.
Die Maschinenrichtlinie entfaltet wie alle Richtlinien, die auf Grundlage des EG-Vertrags erlassen werden, keine unmittelbare Wirkung. Sie muss in nationales Recht transformiert werden. In Deutschland ist dies durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die darauf gestützte Maschinenverordnung (9. ProdSV) erfolgt, in Österreich durch die Maschinensicherheitsverordnung. Jedoch wird in der Maschinenverordnung Bezug auf Anhang I der Maschinenrichtlinie genommen, insoweit besteht eine quasi unmittelbare Wirkung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie.
Neufassung
Die Neufassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde am 9. Juni 2006 im EU-Amtsblatt (L 157) veröffentlicht. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt in Deutschland durch die Maschinenverordnung - 9. ProdSV. Seit dem 29. Dezember 2009 ist die neue Maschinenrichtlinie verbindlich anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt galt noch die Richtlinie 98/37/EG, d. h. es gab keine Übergangsfrist.
Im Wesentlichen wurden nachstehende Änderungen vorgenommen:
- klarere Abgrenzung des Anwendungsbereichs zur Niederspannungsrichtlinie und zur Aufzugsrichtlinie
- unvollständige Maschinen sind im Anwendungsbereich mit aufgenommen. Aus den zugehörigen Unterlagen muss hervorgehen, welche Anforderungen der Richtlinie erfüllt wurden. Zum Lieferumfang gehören eine Einbauerklärung und eine Montageanleitung, welche in einer Amtssprache der EG abzufassen ist, die vom Hersteller der vollständigen Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut wird, akzeptiert wird (Im Gegensatz dazu müssen Betriebsanleitungen immer in der Sprache des Verwenderlandes abgefasst sein).
- die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen wurden an den technischen Fortschritt angepasst
- Wahlmöglichkeiten bei Konformitätsbewertungsverfahren für als besonders gefährlich eingeschätzten Maschinen (Siehe Anhang IV der Richtlinie)
- Sicherheitsbauteile erhalten CE-Kennzeichnung
Literatur
- Bräuninger, A.: CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie, 3 Bände DIN A4, ca. 2.700 Seiten, plus Online-Zugang und Jahres-CD mit zahlreichen Arbeitshilfen, WEKA media, Kissing, ISBN 3-8111-6585-2
- Eberhardt, O.; Die EU-Maschinenrichtlinie: Praktische Anleitung zur Anwendung der europäischen Richtlinien zur Maschinensicherheit - Mit allen Richtlinientexten, 5., überarbeitete Auflage, Expert Verlag, Renningen, 2012, ISBN 978-3-8169-3127-0
- Horstkotte, J.: Maschinenrichtlinie-, EMV-, Niederspannungs- und Druckgeräterichtlinie für Praktiker, Richtlinienzusammenstellung mit Kurzanleitung, Uni Editionen im Verlag Media Tec GmbH, Baden-Baden April 2010, ISBN 978-3-931387-34-1
- Hüning, Kirchberg, Schulze: Die neue EG-Maschinenrichtlinie, Grundlegende Änderungen für Hersteller, Marktaufsichtsbehörden und Technische Aufsichts- und Überwachungsinstitutionen, Bundesanzeiger-Verlag, ISBN 978-3-89817-558-6
- Lange, A., Szymanski, H.: "Fb 1051 – Leitfaden zur Umsetzung des CE-Kennzeichnungsverfahrens für Maschinen", Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund 2005, ISBN 3-86509-390-6
- Neudörfer, Alfred: Konstruieren sicherheitsgerechter Produkte; Methoden und systematische Lösungssammlungen zur EG-Maschinenrichtlinie. Springer, Berlin, Heidelberg, New York 2014, 6. Auflage, ISBN 978-3-642-45446-2, ISBN 978-3-642-45447-9 (eBook)
- Ostermann, von Locquenghien (Beide 2008 ausgeschieden): Wegweiser Maschinensicherheit, Loseblattsammlung in 3 Bänden, 5. Auflage, Bundesanzeiger Verlag Köln, ISBN 3-89817-056-X
- Ostermann, von Locquenghien, Kraus, Klindt: Die Neue EG-Maschinenrichtlinie 2006, Ausführliche Einführung in die Neue Maschinenrichtlinie mit vielen Beispielen und unterstützenden Graphiken incl. vollständiger Text der Maschinenrichtlinie, 2. durchgesehene Auflage, Beuth Verlag Berlin, ISBN 3-410-16309-3
- Reudenbach: "Sichere Maschinen in Europa – Teil 1 – Europäische und nationale Rechtsgrundlagen", 7. überarbeitete Auflage, Verlag Technik und Information, Bochum Januar 2005, ISBN 3-928535-55-2
Siehe auch
Weblinks
- Text der Maschinenrichtlinie 98/37/EG (veraltet) (PDF-Datei; 407 kB)
- Text der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (PDF-Datei; 1,38 MB)
- Die jeweils aktuellste Version ( „Konsolidierte Fassung mit Hyperlinks zum Online-Kommentar“) auf einer privaten Webseite
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