Neue Juristische Wochenschrift
Neue Juristische Wochenschrift | |
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Beschreibung | Juristische Zeitschrift |
Verlag | Verlag C. H. Beck |
Erstausgabe | 1947 |
Erscheinungsweise | wöchentlich |
Verkaufte Auflage (Media-Daten des Verlages) |
41.311 Exemplare |
Verbreitete Auflage (Media-Daten des Verlages) | 38.634 Exemplare |
Chefredakteur | Tobias Freudenberg |
Herausgeber | Wolfgang Ewer, Rainer Hamm, Ulrich Karpenstein, Georg Maier-Reimer, Ingeborg Rakete-Dombek, Michael Streck |
Weblink | www.njw.de |
ISSN | 0341-1915 |
Die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) ist die bedeutendste Zeitschrift für die juristische Theorie und Praxis in Deutschland und wird vor allem von Rechtsanwälten, Notaren, Richtern, Rechtspflegern, Rechtsreferendaren und Studenten der Rechtswissenschaft gelesen.
Die Fachzeitschrift wird im Verlag C. H. Beck von Rechtsanwälten in einer wöchentlichen Auflage von 42.836 Exemplaren herausgegeben. Die Redaktion hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die im Offsetdruckverfahren erscheinende NJW gibt den größten Stellenmarkt für Juristen heraus.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Die NJW wurde 1947 vom Biederstein Verlag, München als Anwaltszeitschrift gegründet. Gründungsherausgeber waren Walter Lewald, Valentin Heins und Josef Cüppers.<ref name="Flemming_Gründungsgeschichte_2656">Alfred Flemming, Aus der Gründungsgeschichte der NJW, NJW 1987, S. 2653 (2656).</ref> Da die Zeitschrift in allen damaligen drei westlichen Besatzungszonen erscheinen sollte, wurde die Redaktion nicht am Verlagssitz in München, sondern in Frankfurt/Main angesiedelt.<ref>Uwe Wesel, C. H. BECK 1763–2013: Der rechtswissenschaftliche Verlag und seine Geschichte, München 2013, ISBN 978-3-406-65634-7, S. 216 f.</ref> Die erste Ausgabe erschien im Oktober 1947. Entgegen der Bezeichnung als Wochenschrift erschien die Zeitschrift zunächst nur monatlich (erst ab 1953 wöchentlich).
Trotz der Namensähnlichkeit hat die NJW nichts mit der bis 1939 existierenden Juristischen Wochenschrift zu tun, die bis zum Zweiten Weltkrieg das Organ des Deutschen Anwaltvereins war und im Verlag Moeser, Leipzig erschien. Mit der Namensgebung der NJW sollte aber „an die Tradition der alten 'Juristischen Wochenschrift' angeknüpft werden“.<ref>o.V., Geleitwort, NJW 1948, S. 1.</ref> Die Verwendung des Namensbestandteils „Juristische Wochenschrift“ wurde dem Verlag Ende 1947 durch eine einstweilige Verfügung vorübergehend untersagt, weshalb die ersten Ausgaben des Jahres 1948 nur unter dem Titel Neue Juristische erschienen.<ref name="Flemming_Gründungsgeschichte_2656" />
Seit der Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs des Verlags C. H. Beck (damals: C. H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung) in München 1949 erscheint die NJW in diesem Verlag, der Redaktionssitz blieb jedoch weiterhin in Frankfurt.
Inhalte
In die Zeitschrift aufgenommen werden im etwa je hälftigen Anteil vor allem Artikel und redaktionell aufgearbeitete Gerichtsentscheidungen von allgemeiner Bedeutung für die akademische Rechtsanwendung. Um den Umfang der Zeitschrift angesichts der stetigen Zunahme relevanter Themen überschaubar zu halten, wurden nach und nach vom Verlag Spezialtitel geschaffen etwa für das Strafrecht die Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), für das Verwaltungsrecht die Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) und für das Arbeitsrecht die Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA). Bislang verblieben ist das praktisch besonders bedeutsame allgemeine Zivilrecht, das dementsprechend einen gewissen Schwerpunkt einnimmt.
Ausgegliedert in den NJW-Rechtsprechungs-Report (NJW-RR) wurde der Abdruck der großen Zahl wichtiger Gerichtsentscheidungen, für deren vollständigen Abdruck in der NJW nicht genügend Raum ist. NJW-RR erschien zunächst als Beilage zur NJW, später als eigens zu beziehendes Periodikum und ist inzwischen selbst zu eigenständigen Zeitschriften nach Fachgebieten untergliedert.
Der NJW beigelegt ist auch die eigenständige Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP), die achtmal im Jahr erscheint. Seit dem Jahr 2004 liegt der NJW monatlich NJW Spezial (Untertitel: Die wichtigsten Informationen zu zentralen Rechtsgebieten; früher: „Die wichtigsten Informationen zu speziellen Rechtsgebieten“) bei, die nicht gesondert bezogen werden kann. Sie enthält aus den praktisch bedeutsamsten Rechtsgebieten kurze Artikel und Zusammenfassungen von Entscheidungen, jedoch keine Entscheidungen im Wortlaut.
Zitierweise
Auf einzelne Artikel verweist man üblicherweise durch Angabe des Autors oder Spruchkörpers, des Kürzels „NJW“, des Jahrgangs und der Seite. Insbesondere bei gerichtlichen Entscheidungen wird teilweise auch die Abkürzung S. für Seite weggelassen. So steht beispielsweise die Angabe „BVerfG NJW 2003, 3111 ff.“ für ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts („Lehrerin mit Kopftuch“), das 2003 auf den jahrgangsweise durchgängig gezählten redaktionellen Seiten 3111 und folgende abgedruckt wurde.
Siehe auch
Literatur
- Neue Juristische Wochenschrift (NJW). Beck, München/Frankfurt a.M. 1947 ff., ISSN 0341-1915.
- Juristische Wochenschrift. Organ des Deutschen Anwaltvereins. Moeser, Leipzig 1.1872–68.1939 (März).
- Alfred Flemming: Aus der Gründungsgeschichte der NJW, NJW 1987, S. 2653.
- Uwe Diederichsen: Von Woche zu Woche – Jurisprudenz zwischen Dokumentation und Diskussion, NJW 1988, S. 1–8.
Weblinks
Einzelnachweise
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