Nachlassverfahren (Deutschland)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Nachlassverfahren bezeichnet im deutschen Recht das Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen nach §§ 342 ff. FamFG. Ein Nachlassverfahren wird unter anderem durchgeführt, wenn eine letztwillige Verfügung des Verstorbenen vorhanden ist und/oder ein Erbschein benötigt wird.
Rechtshinweis | Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |