Nachlassverfahren (Deutschland)


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Nachlassverfahren bezeichnet im deutschen Recht das Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen nach §§ 342 ff. FamFG. Ein Nachlassverfahren wird unter anderem durchgeführt, wenn eine letztwillige Verfügung des Verstorbenen vorhanden ist und/oder ein Erbschein benötigt wird.

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