Helfer vor Ort
Helfer vor Ort (HvO), International First Responder (FR), (auch Sanitäter vor Ort (SanvO), in Bayern offiziell Ersthelfergruppen bzw. örtliche Einrichtungen organisierter Erster Hilfe<ref name=Ersthelfergruppen>Bayerisches Staatsministerium des Inneren - Ersthelfergruppen in Bayern</ref>, in Hessen Voraus-Helfer, in Nordrhein-Westfalen Notfallhelfer (NRW) genannt), ist eine Ergänzung der Rettungskette. Ein Helfer vor Ort ist eine mindestens in erweiterter Erster Hilfe und i. d. R. grundlegend sanitäts- oder rettungsdienstlich ausgebildete Person, die bei Notfällen die Zeit bis zum Eintreffen eines Rettungsmittels mit qualifizierten basismedizinischen Maßnahmen überbrücken soll. Im Englischen ist die Bezeichnung First Responder (Abk. FR) gebräuchlich, wörtlich übersetzt heißt dies zuerst Antwortender. Die Bezeichnung wird teilweise auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz verwendet.
Ersthelfer dagegen bezeichnet jeden, der zufällig bei einem Unfall anwesend ist und Hilfe leistet.
Inhaltsverzeichnis
Begriff
In Deutschland wurde der Begriff „First Responder“ zunächst meist nur von Feuerwehren verwendet. Inzwischen ist er aber auch bei Hilfsorganisationen verbreitet, dort wird jedoch auch der deutschsprachige Begriff „Helfer vor Ort“ benutzt. Die Bedeutung ist im deutschsprachigen Raum synonym, was einen Unterschied zum angloamerikanischen Raum darstellt, wo First Responder teilweise höher qualifiziert sind als die meisten Helfer vor Ort. Es gibt auch die Bezeichnung „Sanitäter vor Ort“. Hiermit soll deutlich gemacht werden, dass das eingesetzte Personal eine geregelte, sanitätsdienstliche Ausbildung absolviert hat und die Hilfeleistungen ein Niveau deutlich oberhalb der Laienhilfe erreichen (das ist bei den anderen Bezeichnungen auch so, nur wird es nicht durch den Begriff betont).
Das Bayerische Staatsministerium des Inneren benennt die Helfer vor Ort als Ersthelfergruppen bzw. örtliche Einrichtungen organisierter Erster Hilfe.<ref name=Ersthelfergruppen /> In Hessen gibt es inzwischen die offizielle Bezeichnung Voraus-Helfer und das Hessische Sozialministerium gibt Empfehlungen zur Ausbildung sowie persönlicher Eignung heraus.<ref name=Voraus-Helfer>Hessisches Sozialministerium Empfehlungen für Voraus-Helfer-Systeme (First-Responder-Systeme) 2011 (PDF; 28 kB)</ref> In Nordrhein-Westfalen werden die Helfer vor Ort offiziell als Notfallhelfer bezeichnet, was nicht absolut deckungsgleich mit der gleichnamigen Malteser-Ausbildung ist.<ref name=Notfallhelfer>Notfallhelfer-Ausbildung in NRW</ref>
Im militärischen Sprachgebrauch etabliert sich der Begriff des First Responders ebenfalls zunehmend. So existieren für Soldaten der Bundeswehr drei verschiedene Ausbildungsstufen der sogenannten Combat First Responder (Einsatzersthelfer), also für besonders sanitätsdienstlich geschultes Personal, das als erstes bei einem (poly)traumatisierten Soldaten eintrifft oder bereits vor Ort ist.
Aufgaben
Der Helfer vor Ort
- leistet qualifiziert Erste Hilfe,
- erkundet die Lage,
- gibt eine qualifizierte Meldung an die Rettungsleitstelle und
- weist die Rettungsmittel ein
- überbrückt das hilfeleistungsfreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
- unterstützt gegebenenfalls das Rettungsmittel
- dokumentiert den Einsatz
Sinn und Zweck
First Responder sollen die Zeit zwischen Eintreten des Notfalls und der ersten medizinischen Versorgung (sog. Therapiefreies Intervall) verkürzen. Je schneller qualifizierte Maßnahmen durchgeführt werden, desto günstiger ist der Heilungsablauf und umso kürzer ist im Durchschnitt die nachfolgend notwendige Behandlungszeit.
Man geht davon aus, dass mit jeder Minute, in der ein Kammerflimmern (eine häufige Form des Kreislaufstillstands) nicht mit einer Herz-Lungen-Wiederbelebung behandelt wird, die Chancen für eine erfolgreiche Genesung um zehn Prozent sinken. Nach bereits sechs bis acht Minuten fehlender Sauerstoffversorgung treten schwere irreversible Schäden am Hirn auf. Da jedoch allein das Absetzen des Notrufs und die Disponierung in der Rettungsleitstelle bereits zwei Minuten in Anspruch nimmt, und zuzüglich die Hilfsfrist bis zu zwölf Minuten oder unter Umständen auch mehr betragen kann, erreichen die Einsatzkräfte eines Rettungswagens möglicherweise erst 14 Minuten nach dem Eintritt eines Kammerflimmerns den Patienten um einen Defibrillator einzusetzen – bei einem Herzstillstand mit Kammerflimmern ist dies für eine Wiederbelebung kritisch. Je später eine Reanimation und der Einsatz eines Defibrillators erfolgen, desto größer ist die Gefahr, dass der Patient – sofern er überlebt – ein schwerer Pflegefall wird.
Eine Reanimation könnte aber von Laien als First Responder mit einer Unterweisung in Erste Hilfe, Sanitätsdienst und gegebenenfalls vorhandener Ausbildung einer Hilfsorganisation und Ausrüstung (vor allem einen Automatischen Externen Defibrillator) schon nach wenigen Minuten eingeleitet werden. Durch die Verkürzung der Hilfsfrist können viele Patienten selbst nach einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall vollständig genesen. Bei Unglücken und Unfällen ist der First Responder außerdem verantwortlich für eine konkretere Einschätzung der Lage am Unglücksort und kann über BOS-Funk oder mit einem Mobilfunktelefon Einsatzkräfte nachfordern, so dass eine effektivere Disponierung der Hilfe möglich ist.
Ursprung
Entstanden ist diese Einrichtung aus der Erkenntnis, dass der organisierte Rettungsdienst oft zu lange zum Einsatzort benötigt, um schwere gesundheitliche Schäden von Notfallpatienten abzuwenden, allerdings die mangelnde Notfallhäufigkeit in diesem Gebiet die Einrichtung einer zusätzlichen Rettungswache nicht rechtfertigt.
Hintergrund ist wohl auch die Tatsache, dass in vielen meist ländlichen Bereichen bereits ehrenamtliche Hilfskräfte verschiedener Hilfsorganisationen und Gruppierungen vor Ort etabliert sind. So kam und kommt es immer wieder auch vor, dass ein Hilfesuchender einen ortsbekannten qualifizierten ehrenamtlichen Helfer einer Hilfsorganisation oder Feuerwehr privat durch das Telefon kontaktierte. Dieser kam dann im Rahmen seiner erweiterten Hilfeleistungspflicht an den Notfallort – natürlich nicht ohne die zuständige Rettungsleitstelle über das Geschehen zu informieren. Diese Bürgerhilfe wurde und wird natürlich von den Rettungsleitstellen nicht unkritisch gesehen, weil dabei der Einsatz nicht von Anfang an unter deren Koordination verläuft. Andererseits ist dieses Verhalten der Bürger im akuten medizinischen Notfall aber auch sehr verbreitet und nachvollziehbar.
Besonders in den USA mit ihren großen und vergleichsweise dünn besiedelten Flächenlandkreisen wurden die örtlichen Strukturen und die Verfügbarkeit von organisierten Kräften in Form von Freiwilliger Feuerwehr und Streifenwagen der Polizei bereits früh genutzt, um die ersten Maßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes mit sehr langen Anfahrtszeiten zu übernehmen. Auch Mitglieder der American Women’s Voluntary Service Organization waren als Helfer tätig.
Aus ähnlichen Gründen entstanden auch in Deutschland Vorläufer in der Anfangszeit des Rettungsdienstes moderner Prägung Anfang der 1970er Jahre: Der Rettungsdienst war damals noch nicht in dem Maße ausgebaut wie heute – oft war die örtliche Freiwillige Feuerwehr lange alleine am Unfallort tätig und bat deshalb Mitglieder einer örtlichen Hilfsorganisation mit auszurücken. Die Alarmierung war oft sehr langwierig, da weder tragbare Funkmeldeempfänger noch ausreichend Telefone verfügbar waren. Mit der Verkürzung der rettungsdienstlichen Hilfsfristen wurde dieses Konzept dann bedeutungslos.
Erst Mitte der 1980er Jahre wurden zunehmend ehrenamtliche Einheiten des Katastrophenschutzes mit tragbaren Funkmeldeempfängern ausgerüstet. Es lag nahe, diese Möglichkeit auch wieder für eine schnelle Hilfe vor Ort einzusetzen.
Im Jahr 1986 unternahm der DRK-Kreisverband Karlsruhe e. V. einen ersten Pilotversuch moderner Prägung in Deutschland, der in einer Fachzeitschrift publiziert wurde. Die BRK Ortsgruppe Glonn begründete daraufhin im Jahr 1988 ebenfalls eines der ersten Teams in Deutschland und stellte die Idee und die Integration mit einer Schnelleinsatzgruppe auf einem Fachkongress vor, sie besteht ununterbrochen noch heute. Ab Mitte der 1990er Jahre verbreitete sich diese Art der Hilfeleistung dann sehr weitflächig.
Gründe dafür sind:
- Die Alarmierungsmittel waren mittlerweile geeignet und vorhanden (seit Anfang der 1990er: weitgehend Umstellung von Sirenenalarm auf Funkmeldeempfänger, Verfügbarkeit von Mobiltelefonen).
- Die Idee wurde anerkannt, einige Pilotprojekte konnten gute Ergebnisse vorweisen.
- Die rechtlichen Gegebenheiten wurden nach kontroversen Diskussionen weitgehend geklärt (z. B. Versicherungsschutz, Fahrzeuggenehmigungen).
- Die Feuerwehren (als größte Einsatzorganisation) erkannten die Gelegenheit, gerade für wenig beanspruchte Einheiten in abgelegenen Gebieten eine interessante Einsatzmöglichkeit für engagierte Helfer zu schaffen. Auch die Hilfsorganisationen entdeckten diese Einrichtung als motivierender und nützlicher Dienst für ihre Ortsverbände.
Heute ist das System anerkannt.
Organisation
Die Organisation ist nicht einheitlich geregelt, sie beruht auf dem freiwilligen Engagement der Hilfsorganisationen, die sie stellen. Aus diesem Grund gibt es keine übergreifend einheitlichen Ausstattungs- oder Ausbildungsvorschrift für diesen Dienst (organisationsinterne Regelungen gibt es jedoch sehr wohl, in Nordrhein-Westfalen gibt es eine Empfehlung des Landesfachbeirates für die organisierte Notfallhilfe). Häufig sind dienstfreie ehren- und hauptamtliche Rettungsdienstmitarbeiter dabei tätig.
Es gibt verschiedene alternative Merkmale der unterschiedlichen Organisationsformen:
Status: | ehrenamtliche Kräfte, selten hauptamtliches Personal (wie z. B. Berufsfeuerwehr und Polizei, die oft in der Öffentlichkeit unterwegs sind) |
Alarmierung: | Funkmeldeempfänger, (Mobil-)Telefon |
Durchführende: | Hilfsorganisationen, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk |
Personalstärke: | eine oder mehrere Personen, die gleichzeitig alarmiert werden; davon gehen maximal 3 zum Patienten vor, die übrigen halten sich bereit |
Fahrzeug: | Privat- oder Dienst-Kfz: Pkw, Mannschaftstransportfahrzeug, Löschfahrzeug oder Rettungs-/Krankentransportwagen |
Fahrzeugstandort: | beim diensthabenden Helfer (zu Hause, am Arbeitsplatz), Fahrzeughalle oder Wache |
Alarmierung
Alarmiert wird die Einrichtung durch die zuständige Leitstelle per SMS oder Funkmeldeempfänger.
Einsatzindikation
Die Einsatzindikationen sind örtlich unterschiedlich geregelt, meist kommt der FR/HvO zum Einsatz, wenn das nächste reguläre Rettungsmittel deutlich länger braucht als der FR/HvO und somit die Gefahr besteht, dass notwendige Hilfe nicht schnell genug ankommt. Diese Indikation besteht in der Regel bei allen Notarzteinsätzen. Mancherorts werden die Helfer vor Ort sogar bei jedem Notfalleinsatz alarmiert, vor allem dort, wo es in der Nähe keine Rettungswache gibt.
Das kann auch bei Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist durch den Rettungsdienst der Fall sein und ist der Hauptgrund für die Existenz der FR/HvO. Besonders wertvoll wird die Überbrückung der Eintreffzeit, wenn der reguläre Rettungsdienst mit Versorgung anderer Patienten ausgelastet oder durch ein Einsatzgeschehen länger gebunden ist bzw. aufgrund Witterungsbedingungen oder ähnlichem ungewöhnlich viel Zeit zur Anfahrt braucht.
Zusätzlich zum Helfer vor Ort wird immer ein Rettungsmittel des regulären Rettungsdienstes eingesetzt; der FR/HvO ist nur Ergänzung, kein Ersatz des Rettungsdienstes.
Anfahrt zum Einsatzort
Da First Responder nicht Bestandteil des Rettungsdienstes sind, greifen nach überwiegender juristischer Meinung die nur für Fahrzeuge des Rettungsdienstes geltenden Vorschriften für Sonderrechte nach § 35 Abs. 5a StVO nicht. Somit stehen First Respondern bei der Anfahrt zum Einsatzort grundsätzlich keine Sonderrechte zu (Ausnahme: First Responder sind Mitglieder einer befugten Behörde oder Organisation, z. B. Feuerwehr – für diese wird meist § 35 Abs. 1 StVO als einschlägig erachtet). Allerdings kann sich der anfahrende First Responder auf die allgemeinen Notstandsregelungen berufen, welche u. a. in § 16 OWiG und § 34 StGB normiert sind. In Maßen kann somit ein Verstoß gegen Verkehrsvorschriften (Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit etc.) strafrechtlich bzw. ordnungswidrigkeitenrechtlich gerechtfertigt sein. In Bayern gibt es eine Regelung des Innenministeriums, die für Dienstfahrzeuge der First Responder-Einheiten unter bestimmten Voraussetzungen die Verwendung von Sondersignaleinrichtungen zulässt.<ref>Pressemitteilung des bayerischen Innenministeriums Nr. 542/03 vom 24. Oktober 2003, abgerufen am 7. Januar 2012.</ref> Wegerecht ist First Respondern nur dann verpflichtend einzuräumen, wenn diese über angeschaltete Sondersignalanlagen (Blaulicht und Martinshorn) verfügen.
Dienstzeiten
Das Angebot des FR/HvO ist in der Regel eine rein freiwillige Leistung der Organisation, die sich meist auf ehrenamtliches Engagement stützt. Deshalb sind die Bereitschaftszeiten mancherorts auf die Nächte (z. B. von 18:00 Uhr bis 6:00 Uhr) und Wochenenden/Feiertage beschränkt. Die weitaus meisten Helfer von Ortsgruppen sind jedoch 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr in Bereitschaft und rücken aus, wenn ein Notfall geschieht und sie zurzeit ausrücken können.
Die Alarmierung durch die Leitstelle erfolgt oft dennoch rund um die Uhr, es ist jedoch dann nicht sicherzustellen, dass wirklich jemand ausrückt. Der reguläre Rettungsdienst kommt pflichtgemäß immer zum Einsatz, das heißt, der Patient bekommt mindestens die Hilfe, die gesetzlich geregelt ist (Landesrettungsdienstgesetz o. ä.) – wenn der FR/HvO ausrücken kann, dann bekommt er eine freiwillige Zusatzleistung.
Ausbildung
Allgemeine Ausbildung
Voraussetzung für die Teilnahme am Dienst ist eine medizinische Grundausbildung (etwa als Sanitäter). Dies umfasst in aller Regel auch die ständige (Re-)Zertifizierung für die Frühdefibrillation. Oftmals werden zusätzliche Kurse für Helfer vor Ort mit angepassten Lehrinhalten angeboten. Praktika im regulären Rettungsdienst verbessern die Sicherheit im Einsatz und fördern eine gute Zusammenarbeit vor Ort.
Schwerpunkte der Aus- und Fortbildung sind (aus BRK-Richtlinie für Helfer vor Ort von 2002):
- Hilfe bei schweren Verletzungen (Polytrauma)
- besondere Notfälle, Kindernotfälle
- Eigenschutz
- Reanimation und Frühdefibrillation
- Zusammenarbeit mit der Leitstelle
Weit verbreitet ist auch die rettungsdienstlich anerkannte Weiterbildung zum Rettungshelfer oder Rettungssanitäter im Rahmen einer Helfer-vor-Ort-Tätigkeit. Einige Bundesländer haben eigene Empfehlungen oder Vorschriften bezüglich der Mindestqualifikationen von Helfer vor Ort (z. B. Bayern und Hessen, je zweistufig; sowie Nordrhein-Westfalen, einstufig) erlassen. Die meisten regulären Sanitätsausbildungen genügen zumindest der untersten Stufe des Anforderungsprofils.
Besonderheit in Bayern
In Bayern existieren laut Richtlinie des Innenministeriums zwei Qualifikationsstufen für Mitwirkende in Ersthelfergruppen.<ref>Bayerisches Staatsministerium des Inneren - Weisung für die örtlichen Einrichtungen organisierter Erster Hilfe (Ersthelfergruppen) in Bayern (PDF; 70 kB)</ref> Die erste Stufe umfasst eine 48-stündige sanitätsdienstliche Ausbildung (analog zur Sanitäterausbildung beim Roten Kreuz). Im Falle eines größeren Einsatzspektrums wird ein umfangreicherer, 80-stündiger Kurs empfohlen. Dieser entspricht beispielsweise der Theorie-Ausbildung des Einsatzsanitäter (bei den Maltesern) oder der Helfer vor Ort-Qualifikation der Johanniter (welche auf einem 60-stündigen Sanitäterlehrgang aufbaut). Andere Hilfsorganisationen haben ähnliche modulare Ausbildungsprogramme entwickelt.
Besonderheit in Hessen
In Hessen gibt es zwei Stufen von Voraus-Helfern.<ref name=Voraus-Helfer /> Die Basis-Voraushelfer - Erste Hilfe (Voraushelfer-EH) haben neben einem 16-stündigen Erste Hilfe-Kurs ein 8 Unterrichtseinheiten umfassendes Voraus-Helfer-Training absolviert und müssen sich jährlich einem entsprechenden Training zur Auffrischung unterziehen. Die zweite Stufe umfasst die Voraus-Helfer-SAN mit einer 48-stündigen Sanitätsausbildung. Ein 24-stündiges Rettungsdienstpraktikum wird empfohlen. Die Voraus-Helfer-SAN verfügen über umfangreichere Ausrüstung und Einsatzmöglichkeiten.
Besonderheit in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen ist der große, 16-stündige Erste-Hilfe-Lehrgang Zugangsvoraussetzung zur weitergehenden HvO-Ausbildung. Notfallhelfer müssen mindestens eine 16-stündige Sanitätsausbildung und eine 6-stündige AED-Schulung nachweisen. Diese 22-stündige Ausbildung wird durch mindestens 10 Stunden Fallbeispieltraining und eine 2-stündige Abschlussprüfung ergänzt.<ref name=Notfallhelfer /> Die Notfallhelfer-Ausbildung der Malteser geht über diese Anforderungen im Normalfall hinaus.
Ausrüstung
Kommunikationsmittel
- mindestens Mobiltelefon
- Funkmeldeempfänger
- wenn möglich: Fahrzeugfunkgerät oder sogar Handfunkgerät
Bekleidung
- mindestens eine Warnweste
- möglichst Einsatzbekleidung (Helm, Anorak, Jacke/Hose oder Overall, Stiefel)
Medizinisches Material
- Sanitätskoffer nach DIN 13155 oder Notfallkoffer nach DIN 13232
- zusätzliche Ausrüstung mit Sauerstoff
- Automatisierter Externer Defibrillator (AED).
- möglichst auch Notfallausstattung für Säuglinge und Kleinkinder (nach DIN 13233)
Fahrzeug
Zum Einsatz kommen
- organisationseigene Fahrzeuge: vom Pkw ohne Sondersignalanlage bis zum Rettungswagen oder Feuerwehrfahrzeug
- Privat-Pkw der Helfer, ggf. zusätzlich mit einem abnehmbaren Dachaufsetzer Im Einsatz ausgestattet (ohne Sondersignalanlage)
Finanzierung
Laufende Kosten entstehen vor allem durch:
- Telefonate
- Verbrauchsmaterial
- Betriebskosten für Fahrzeuge
FR/HvO erhalten selten öffentliche Zuschüsse, da ihre Hilfeleistung nicht gesetzlich gefordert ist (keine Pflichtaufgabe der Kommune wie z. B. Feuerwehr). Die entstandenen Kosten können auch nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Die FR/HvO-Teams werden weitgehend aus Spenden finanziert.
Siehe auch
Literatur
- Bayerisches Rotes Kreuz: Richtlinie für Helfer vor Ort, Landesausschuss der BRK-Bereitschaften 2002
- P. Poguntke, M. Eichner: Schrittmacher in der Rettungskette – First Responder..., Stumpf&Kossendey Verlag: Edewecht 2001
- Zeitschrift Notfall und Rettungsmedizin, Springer Verlag, Ausgabe 5, 10. Jhg., S. 350–356, 2007
Einzelnachweise
<references />