Nukleare Teilhabe
Die nukleare Teilhabe ist ein Konzept innerhalb der Abschreckungspolitik der NATO, das Mitgliedsstaaten ohne eigene Nuklearwaffen in die Planung des Einsatzes von Nuklearwaffen und in den Einsatz der Waffen selbst durch die NATO einbezieht.
Zur nuklearen Teilhabe gehört, dass die beteiligten Staaten in einschlägigen Gremien mitberaten und entscheiden, dass sie technische Voraussetzungen zum Einsatz von Nuklearwaffen – zum Beispiel geeignete Flugzeuge – bereithalten und auf ihrem Territorium Nuklearwaffen lagern. Im Kriegsfall können die Teilhabestaaten Nuklearwaffen unter amerikanischer Kontrolle einsetzen.
Die im Rahmen der nuklearen Teilhabe in den nichtnuklearen Staaten gelagerten Waffen bleiben im Frieden stets unter amerikanischer Hoheit. Auch im Kriegsfall bleiben sie dies bis zu ihrer Zündung. Über die nötigen Codes verfügt nur die US-amerikanische Führung; sie unterliegen strengster Geheimhaltung.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Die ersten flugzeuggestützten Nuklearwaffen wurden im März 1955 von den USA in der Bundesrepublik Deutschland stationiert, kurz darauf auch Atomsprengköpfe für Marschflugkörper und Kurzstreckenraketen sowie nukleare Artilleriegranaten und Atomminen. Sie waren im Falle eines Krieges für den Einsatz durch die US-Truppen vorgesehen. Erst 1957 informierten die USA die deutsche Öffentlichkeit vom Vorhandensein der Waffen. Wenig später setzte der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) mit breiter Unterstützung und gegen Proteste die Nukleare Teilhabe der Bundesrepublik unter Nutzung von Waffensystemen der Bundeswehr in dem Fall eines Angriffs durch den Warschauer Pakt durch. Zu diesem Zeitpunkt sahen die Bündnislager Atomwaffen noch als tatsächlich einsetzbare Waffen im Rahmen eines konventionell-nuklearen Krieges an. Diese Strategie wurde bereits während ihrer Umsetzung gegenstandslos, da angesichts des atomaren Potentials der UdSSR die gegenseitige Zerstörung im Fall eines Ersteinsatzes von Atombomben zur Gewissheit wurde. Erst 1968 wurde eine neue NATO-Strategie verabschiedet, die auch einen rein konventionellen Schlagabtausch als Möglichkeit vorsah.
Organisation in der Bundeswehr
Träger der Nuklearen Teilhabe wurden in der Bundesrepublik sowohl die Luftwaffe als auch das Heer. Im Heer wurde Personal für die Pioniertruppe zum Einsatz von ADM-Minen (Atomic Demolition Munitions) sowie für die Rohr- und Raketenartillerie im Transport und Verschuss von Nukleargeschossen bzw. Raketengefechtsköpfen ausgebildet. In den folgenden Jahren erhielt die Bundeswehr zahlreiche unterschiedliche Artillerieraketen und -geschütze, die auch zum Verschuss von Atomwaffen geeignet waren. Der Starfighter sollte zunächst gänzlich ohne konventionelle Bewaffnung beschafft werden. Ferner erhielt die Luftwaffe Luftabwehrraketen, die nukleare Gefechtsköpfe in feindliche Bomberströme tragen konnten. Parallel wurde eine Führungs- und Feuerleitorganisation aufgebaut, die den strengen Vorgaben von US- und NATO-Seite entsprach. Die Einsatzplanung für das Heer lag bei den Kommandierenden Generälen (KG) der Korps. Für die Beratung der Truppenführer hinsichtlich der Führung der an atomaren Einsätzen beteiligten Einheiten, hinsichtlich der Wirkung von Atomsprengkörpern sowie für die Dienstaufsicht über die Sondermunitionslager (Special Ammunition Site - SAS)<ref>Jeweils am Standort des RakArtBtl bzw. der Begleitbatterie und dem US-Detachement.</ref> waren die Artilleriekorpskommandeure und die Divisionsartillerieführer verantwortlich. Als Spezialisten für diese Aufgaben waren ihnen Wirkungsberater (WB) unterstellt. Wegen der US-Hoheit über die Atomsprengkörper erfolgten Bewachung, Ausbildung und Übungen in engster Zusammenarbeit mit einer UA-Arty-Group (Korpsebene) bzw. US-Detachement (Div-/BtlEbene). Im Einsatz wären die Kompanien der Nachschubbataillone(SW) bzw. die Begleitbatterien für Sicherung, Transport und Lagerung zuständig gewesen. Nach US-Freigabe mussten die Atomsprengkörper kurz vor dem Verschuss durch ein US-PAL-Team (Permissive Action Links) mit einem Code entsperrt werden. Bis zum Verschuss mussten sie immer von 2 US-Soldaten begleitet sein. Die an einem atomaren Einsatz vorgesehenen Einheiten mussten ihre Fähigkeiten regelmäßig in zahlreichen Inspektionen, Tests und Übungen nach Prüfkriterien der NATO unter Beweis stellen.<ref>Die Organisation für die Nukleare Teilhabe im Bereich des Heeres umfasste ca. 8.000 Soldaten und wurde 1992 aufgelöst.</ref>
NATO-Doppelbeschluss und Abrüstung
Nachdem der NATO-Doppelbeschluss ab Anfang der 1980er Jahre noch einmal zu einer massiven nuklearen Aufrüstung in Europa geführt hatte, zogen die USA nach dem Ende des Kalten Krieges die meisten ihrer Atomwaffen wieder ab. Auf den europäischen Fliegerhorsten waren bis dahin nur 208 der 437 NATO-Bunker gebaut oder in Auftrag gegeben worden. 1992 waren in Europa noch rund 700 US-Atomsprengköpfe gelagert. Großbritannien beseitigte seine Fliegerbomben bis Ende 1998 und bereits 1995 wurden bei den deutschen Fliegerhorsten Memmingerberg und Nörvenich die letzten US-Nuklearwaffen abgezogen. 1990 erklärte die NATO ihre Atomwaffen offiziell zu „Waffen des letzten Rückgriffs“ und wandte sich damit in ihren Strategiedokumenten weitestgehend von deren tatsächlichen Einsatz ab.
Derzeit stellen von den drei Nuklearmächten der NATO (USA, Großbritannien, Frankreich) nur die Vereinigten Staaten Waffen für die nukleare Teilhabe an Belgien, Deutschland, Italien, die Niederlande und die Türkei zur Verfügung. Der Einsatz amerikanischer Atomwaffen durch NATO-Verbündete wurde in Zweischlüssel-Abkommen (engl.: two party key control treaty oder two key international arms control treaty) geregelt, denen zufolge die Befehlsgewalt über die nuklearen Gefechtsköpfe bei amerikanischen Überwachungsteams liegt, während die Trägersysteme samt Bedienmannschaften von den Verbündeten gestellt werden. Dies soll einen Einsatz gegen den Willen der USA oder der Stationierungsländer verhindern.<ref>Atomwaffen von A bis Z</ref>
Es wird vermutet, dass in der Mitte der 1990er Jahre in Europa in diesem Rahmen schätzungsweise bis zu 480 Nuklearwaffen der USA gelagert wurden, davon etwa 150 auf dem US-Stützpunkt Ramstein und auf dem deutschen Luftwaffen-Fliegerhorst des JaboG 33 in Büchel.<ref>Otfried Nassauer: US-Atomwaffen in Deutschland und Europa http://www.bits.de/public/stichwort/atomwaffen-d-eu.htm</ref> Seit Januar 2007 gehen Experten davon aus, dass Ramstein von Atomwaffen geräumt ist.<ref>SPIEGEL ONLINE - 9. Juli 2007 - USA haben Nuklear-Arsenal in Ramstein geräumt http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,493451,00.html</ref> Die Luftwaffe trainiert nur in Büchel im Rahmen der nuklearen Teilhabe den Einsatz von Kernwaffen durch Jagdbomber vom Typ Tornado.
Kritik
Kritiker der nuklearen Teilhabe sind trotz der o.a. Code- und Hoheitsregelung der Meinung, dass die Weitergabe und Stationierung von US-amerikanischen Atomwaffen in anderen NATO-Staaten im Rahmen der nuklearen Teilhabe den Atomwaffensperrvertrag verletzt. Mit der geplanten Weitergabe an die Luftwaffen dieser Staaten im Kriegsfall würde gegen Artikel I und II des Vertrags verstoßen, die die Weitergabe oder Annahme der unmittelbaren oder mittelbaren Verfügungsgewalt verbieten. Auch die Bewegung der blockfreien Staaten fordert mit Bezug auf diese Artikel die Beendigung der nuklearen Teilhabe.
Nach einer internen Studie im Auftrag der amerikanischen Luftwaffe der Federation of American Scientists (FAS) entsprechen im Jahre 2008 viele Atomwaffenlager nicht den minimalen Sicherheitsstandards des amerikanischen Verteidigungsministeriums. Daraufhin plant das US-Militär, Atomwaffen auf weniger Standorte in Europa zu verteilen. Die Studie wurde in Auftrag gegeben, nachdem im August 2007 sechs Atomsprengköpfe ohne Wissen der amerikanischen Luftwaffe durch die Vereinigten Staaten geflogen wurden. Das Institut schätzt, dass sich 2008 rund 200 bis 350 US-Atombomben in Europa befinden, davon 10 bis 20 in Büchel.<ref>Tagesschau: Atomwaffenlager nicht sicher genug? → Erläuterung vom 21. Juni 2008</ref>
Bedeutende NATO-Atomwaffenlager 1995
Flughafen | Ort | Land |
---|---|---|
Militärflugplatz Kleine Brogel | Peer | Belgien |
Fliegerhorst Büchel | Büchel | Deutschland |
RAF Brüggen | Niederkrüchten | Deutschland |
Flughafen Memmingen | Memmingen | Deutschland |
Fliegerhorst Nörvenich | Nörvenich | Deutschland |
Ramstein Air Base | Ramstein-Miesenbach | Deutschland |
RAF Lakenheath | Lakenheath | Großbritannien |
RAF Marham | Marham | Großbritannien |
Flughafen Araxos | Larissos | Griechenland |
Aviano Air Base | Aviano | Italien |
Militärflugplatz Ghedi | Ghedi | Italien |
Militärflugplatz Sigonella | Catania | Italien |
Militärflugplatz Volkel | Uden | Niederlande |
Balikesir | Türkei | |
Incirlik AB | İncirlik | Türkei |
Murted | Türkei |
Siehe auch
- Proliferation
- Atomwaffen in Deutschland
- Atomstreitkräfte der Vereinigten Staaten
- 59th Ordnance Brigade
Weblinks
- Atomwaffen A-Z: Nukleare Teilhabe
- Hans M. Kristensen: U.S. Nuclear Weapons in Europe (PDF-Datei; 4,91 MB)
- Otfried Nassauer: „Nur eine Frage der Verfügungsgewalt? Die neue NATO-Strategie, der Nichtverbreitungsvertrag und die Nukleare Teilhabe“
- Otfried Nassauer: „Nukleare Abrüstung, Atomwaffensperrvertrag und Nukleare Teilhabe: Sollte Deutschland das nukleare Outsourcing beenden?“
- http://www.ceip.org/programs/npp/nptnon-alligned.htm
Einzelnachweise
<references />