Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung


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Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung
Titel (engl.): Convention on the prohibition of the use, stockpiling, production and transfer of anti-personnel mines and their destruction
Datum: 18. September 1997 (Oslo)
Inkrafttreten: 1. März 1999
Fundstelle:
Fundstelle (deutsch): BGBl. 1998 II S. 778, 779 (dreisprachig)
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Menschenrechte
Unterzeichnung:
Ratifikation:
Deutschland: 3. Dezember 1997 in Ottawa
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.
Datei:Ottawa Treaty members.svg
Unterzeichner der Ottawa-Konvention

Das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (auch Ottawa-Konvention oder Mine Ban Treaty) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Verbot von Antipersonenminen.

Geschichte

Der Vertrag verbietet Einsatz, Produktion, Lagerung und Weitergabe dieser Waffen. Die Konvention schreibt die Vernichtung von Lagerbeständen innerhalb von vier Jahren, die Räumung minenverseuchter Gebiete innerhalb von zehn Jahren sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Minenopferhilfe vor. Die von Minen nicht betroffenen Staaten sind verpflichtet, den minenverseuchten Staaten bei der Minenräumung zu helfen. Minensysteme<ref>Historie und Anwendungsbereiche von Minen (eingesehen am 12. Aug. 2009)</ref> oder Landminen, die gegen Fahrzeuge aller Art gerichtet sind – darunter solche, die miteinander kommunizieren und sich hüpfend<ref>"10. Oktober 2007 - Vor 10 Jahren: Friedensnobelpreis für Anti-Landminen-Kampagne" - “Hüpfende Minen” WDR Bericht vom 10. Okt. 2007 (eingesehen am 22. Jun. 2013)</ref> fortbewegen können – sind nicht verboten. Zusammenarbeit bei der Minenräumung und Opferfürsorge ist essentiell. Wichtig ist ebenso, dass ein glaubwürdiges Verifikationsregime mit der Möglichkeit von Missionen zur Tatsachenermittlung durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Vertragsstaaten-Konferenz etabliert wird. Die Konvention bildet im Gegensatz zu früheren internationalen Regelungen, darunter die Konvention über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen (UN-Waffenkonvention) und das Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der Fassung vom 3. Mai 1996, ein umfassendes Verbot für alle Arten von Anti-Personenminen.

Die ersten Anstrengungen zur Schaffung eines solchen Vertrages gehen auf das Jahr 1992 zurück. Im September 1997 wurde der Text in der norwegischen Hauptstadt Oslo geschrieben. Zwischen dem 3. bis 4. Dezember 1997 hatte man die Länder zur Unterzeichnung ins kanadische Ottawa eingeladen, später lagen die Konventionen bis zum Inkrafttreten im UN-Hauptsitz in New York.

Die Ottawa-Konvention benötigte 40 Ratifizierungen, um in internationales Recht umgesetzt werden zu können. Burkina Faso unterzeichnete den Vertrag als 40. Mitglied am 16. September 1998. Gemäß den Bestimmungen trat der Vertrag sechs Monate nach Hinterlegung der 40. Ratifikationsurkunde beim Depositar (Generalsekretär der Vereinten Nationen in New York) in Kraft. Er wurde damit für die Vertragsmitglieder am 1. März 1999 gültig.

Bis November 2015 wurde die Konvention von 162 Staaten ratifiziert. Unter den rund 36 Staaten, die zu diesem Zeitpunkt nicht beigetreten waren, befinden sich unter anderem Ägypten, China, Indien, Iran, Israel, Pakistan, Russland, Syrien, Saudi-Arabien und die USA. Zuletzt unterzeichnete im August 2014 der Oman. In Polen wurde sie zwar schon 1997 unterzeichnet, aber erst im Dezember 2012 ratifiziert.<ref>Country Status. International Campaign to Ban Landmines, abgerufen am 26. August 2014.</ref>

Der rasche Erfolg des Ottawa-Prozesses wäre aber nicht möglich gewesen ohne die engagierte Mitarbeit der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) und weltweite Aktionen vieler Nichtregierungsorganisationen – vereint in der International Campaign to Ban Landmines (ICBL). Sie trugen entscheidend dazu bei, die Minenproblematik in das Bewusstsein der internationalen Öffentlichkeit zu rücken. Die ICBL wurde für ihr Engagement im Oktober 1997 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Deutschland ratifizierte am 23. Juli 1998 (BGBl. 1998, Teil II, S..778-794) die Konvention, die sofort in Kraft trat. Die Bundeswehr hat als eine der ersten Armeen bereits vor Inkrafttreten der Konvention ihre Bestände an Antipersonenminen im Wert von ca. 1,7 Millionen DM bis 1997 vernichtet. Dabei entstanden Kosten von 4,2 Millionen DM.

Jahreskonferenzen und Gipfeltreffen

  • 3.–7. Mai 1999 in Maputo, Mosambik
  • 11.–15. September 2000 in Genf, Schweiz
  • 18.–21. September 2001 in Managua, Nicaragua
  • 16.–20. September 2002 in Genf, Schweiz
  • 15.–19. September 2003 in Bangkok, Thailand
  • 29. November–3. Dezember 2004 in Nairobi, Kenia (Gipfeltreffen)
  • 28. November–2. Dezember 2005 in Zagreb, Kroatien
  • 18.–22. September 2006 in Genf, Schweiz
  • 18.–21. September 2007 am Toten Meer, Jordanien
  • 24.–28. November 2008 in Genf, Schweiz
  • 29. November–4. Dezember 2009 in Cartagena, Kolumbien (Gipfeltreffen)
  • 28. November-3. Dezember 2010 in Genf, Schweiz
  • 28. November-2. Dezember 2011 in Phnom Penh, Kambodscha
  • 3.-7. Dezember 2012 in Genf, Schweiz
  • 2.-5. Dezember 2013 in Genf, Schweiz
  • 30. November-4. Dezember 2015 in Genf, Schweiz

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />