Plenum


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Das Plenum (von lat. plēnum (cōnsilium) „vollzählige Versammlung“ zu plenus, -a, -um „voll“; Plural: Plenen, Plena) ist die Vollversammlung, also die Sitzung möglichst aller Mitglieder einer Institution (auch Plenarsitzung) – üblicherweise bezieht sich der Ausdruck auf die Vollversammlung eines Parlaments. Im Gegensatz dazu versammeln sich in den Ausschüssen nur die jeweiligen Fachpolitiker der Fraktionen zur vertiefenden Beratung.

Im Parlamentarismus

Im Deutschen Bundestag, Bundesrat und österreichischen Nationalrat ist das Plenum die Vollversammlung aller Mitglieder. Dabei werden die Gesetzesentwürfe debattiert. Im Plenum des Bundestages oder Nationalrates stellt die Regierung ihre Vorhaben und die Opposition ihre Gegenentwürfe dar.

Plenum des Deutschen Bundestages

Das Plenum dient zur Diskussion von Gesetzesvorlagen. Dreimal wird ein Entwurf, eine Gesetzesvorlage im Plenum aufgerufen, bevor er beispielsweise vom Bundestag als Gesetz beschlossen wird. Anlässe für Debatten im Plenum sind auch Berichte der Regierung oder der parlamentarischen Beauftragten. Herausragende Anlässe bilden Regierungserklärungen. Die Vollversammlung aller Abgeordneten des Bundestages wählt außerdem den Bundeskanzler.

Plenum des Deutschen Bundesrates

Der Bundesrat tritt einmal im Monat zusammen, um im Plenum Gesetzesvorlagen zu diskutieren. Typisch für Plenarsitzungen des Bundesrates ist die sehr sachliche Atmosphäre und die Zusammenfassung mehrerer Gesetzesvorlagen zu Paketen, was einen sehr zügigen Ablauf der Plena ermöglicht.

Plenum des Bundesverfassungsgerichtes

Bei besonders schwierigen oder besonderen Angelegenheiten, in denen der Erste und Zweite Senat sich nicht einig sind, kann von jeweils einem oder beiden Senaten eine Plenumssitzung beantragt werden.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Plenum – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen