Quantum satis


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Die Mengenangabe quantum satis (lat. für „so viel wie nötig“, „ausreichende Menge“), kurz qs oder Qs, wird hauptsächlich in der Pharmazie verwendet, aber auch im Lebensmittelrecht. Sie bedeutet, dass keine Höchstmenge vorgeschrieben ist.

Pharmazie

Bei Stoffen, die mit dieser Mengenangabe gekennzeichnet sind, handelt es sich immer um Hilfsstoffe, niemals um Wirkstoffe. Es wird die für die jeweilige Rezeptur minimal notwendige Menge eingesetzt. Sollte beispielsweise ein Stoff gelöst verarbeitet werden, gibt man nach und nach so viel Lösungsmittel hinzu, wie für eine vollständige Auflösung erforderlich ist.

Lebensmittelrecht

Die Abkürzung wird auch im Lebensmittelrecht als Mengenangabe für Lebensmittelzusatzstoffe verwendet, für die keine Höchstmenge festgelegt ist. Dies gilt für Stoffe mit praktisch unbegrenzter Verträglichkeit (wie z. B. komplett verdauliche Stoffe). Das quantum satis bedeutet keineswegs „beliebig viel“, sondern ist nach § 7 ZZulV<ref>Text der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung</ref> mehrfach eingeschränkt:

  • auf die im Einzelfall gerade technisch erforderliche Menge,
  • unter Beachtung und Einhaltung der „Guten Herstellungspraxis“ (GMP),
  • soweit dies den Verbraucher nicht irreführt.

Einzelnachweise

<references />