Regionalflughafen


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Regionalflughafen (auch "regionaler Verkehrsflughafen") werden alle Flughäfen genannt, die vom Bundesverkehrsministerium nicht gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 27d als internationale Flugplätze definiert worden sind.

Begriffsunschärfe

Der Begriff ist jedoch rechtlich nicht eindeutig definiert. Die deutschen Luftfahrtbehörden wenden die Bezeichnung rein nach der Genehmigung an. So gelten nur die 16 Flughäfen, an denen die Flugsicherungsdienste von der Deutschen Flugsicherung erbracht werden, als internationale Verkehrsflughäfen. Die restlichen Plätze mit einer Kontrollzone (Luftraum D) oder einem Luftraum G mit einer RMZ sind sogenannte Regionalflugplätze.

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) legt den Schwerpunkt nicht auf die Genehmigung des Gesetzgebers, sondern auf die Bewegungszahlen und Passagieraufkommen der einzelnen Flugplätze. Gemäß der ADV sind auch Dortmund und Frankfurt-Hahn internationale Verkehrsflughäfen, obwohl dafür keine gültige rechtliche Grundlage besteht. Demnach kann ein Regionalflugplatz entsprechend seiner Genehmigung entweder ein Verkehrslandeplatz oder auch ein Flughafen sein. Die notwendige Flugsicherung muss durch einen zertifizierten Flugsicherungsprovider wahrgenommen werden, außer bei einem Flugplatz mit Luftraum G und einer RMZ, dort gibt es keinen betrieblichen Flugsicherungsprovider.

Subventionierte Strukturpolitik

Weil die planungsrechtliche Hoheit für Flughafenprojekte bei den Bundesländern liegt, können Landespolitiker den Ausbau von Regionalflughäfen als Investition für strukturschwache Regionen betreiben, wobei Kritiker bemängeln, dass dabei Prestigedenken oft eine größere Rolle spielt als eine überregionale Infrastrukturplanung.<ref>Eric Heymann und Jan Vollenkemper: “Ausbau von Regionalflughäfen Fehlallokation von Ressourcen (PDF; 587 kB)”. Deutsche Bank Research 3. November 2005.</ref>

Die Großflughäfen Frankfurt und München haben sich gegen die subventionierte Konkurrenz durch Regionalflughäfen in der Initiative Luftverkehr zusammengeschlossen.<ref>http://www.initiative-luftverkehr.de/positionen/index.html</ref>

Nach Plänen der Europäischen Union sollen Regionalflughäfen, die weniger als fünf Millionen Fluggäste pro Jahr aufweisen, zukünftig über maximal zehn Jahre Betriebsbeihilfen erhalten dürfen. Zusätzlich soll sich die öffentliche Hand, je nach Staat und Flughafengröße, nur noch bis zu einer bestimmten Grenze beteiligen dürfen. Die Europäische Kommission will Anfang 2014 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen.<ref name="handelsblatt-2013-126-12"> EU kappt Hilfen für Regional-Airports. In: Handelsblatt. Nr. 126, 4. Juli 2013, ISSN 0017-7296, S. 12.</ref>

Einzelnachweise

<references/>en:Regional airport