Reichsbank


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25px Dieser Artikel erläutert die historische Deutsche Reichsbank; zu anderen Bedeutungen siehe Schwedische Reichsbank.
Reichsbank
Das im Jahr 1940 fertiggestellte neue Reichsbankgebäudeam Werderschen Markt in Berlin-Mitte
Das im Jahr 1940 fertiggestellte neue Reichsbankgebäude
am Werderschen Markt in Berlin-Mitte
Hauptsitz Berlin, Deutsches Reich
Gründung 1. Januar 1876
Auflösung/Fusion 1945
Zentralbank für das Deutsche Reich
Währung
Vorgänger
Nachfolger
Liste der Zentralbanken

Die Reichsbank war die Zentralnotenbank des Deutschen Reiches mit Sitz in Berlin.

Geschichte

Datei:Reichsbank berlin jaegerstr.jpg
Reichsbankgebäude in der Berliner Jägerstraße
Datei:M Reichsbank Berlin 1903.jpg
Erweiterungsbau von 1892–94, Aufnahme 1903
Datei:M Reichsbank Berlin Kassenhalle 1903.jpg
Kassenhalle im Erweiterungsbau, 1903

Im Deutschen Reich bis 1918

Mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 oblag diesem die Noten- und Münzgesetzgebung. Mit Gesetz vom 4. Dezember 1871 wurde die Mark als Goldwährung des neuen Staates definiert.<ref>Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen vom 4. Dezember 1871. Abrufbar unter hier</ref> Außerdem wurde am 1. Januar 1876 gemäß Bankgesetz vom 14. März 1875<ref name="s:Bankgesetz">Bankgesetz vom 14. März 1875 auf Wikisource</ref> die Reichsbank durch Übernahme der Preußischen Bank als zentrale Notenbank mit Sitz in Berlin gegründet.<ref>sie war damals 'juristische Person des bürgerlichen Rechts' bestätigt im Gesetz vom 30. August 1924 (Wilhelm Merk, Deutsches Verwaltungsrecht, Band 1, S. 405). Mit dem 'Gesetz über die Deutsche Reichsbank vom 15. Juli 1939' wurde sie 'juristische Person des öffentlichen Rechts (Wilhelm Merk, ebd. S. 749), § 1 Abs. 2</ref> Sie unterstand anfangs direkt dem Reichskanzler und hatte ein Direktorium, dessen Präsident vom Kaiser auf Vorschlag der Bundesrats ernannt wurde. Das Grundkapital der Reichsbank betrug 120 Millionen Mark und war in Besitz von privaten Anteilseignern.<ref>Deutsche Bundesbank:Aufgabenfelder, Rechtlicher Rahmen, Geschichte, April 2006, S. 13. (PDF)</ref> Im Jahr 1884 besaßen 6140 Deutsche und 1462 Ausländer Anteile an der Bank.<ref>Meyers Konversationslexikon, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885–1892, S. 332.</ref>

Die Aufgabe der Reichsbank war es, Preis und Volumen des Geldes zu bestimmen. Vorläufig blieb das Notenausgaberecht noch auf die Reichsbank (250 Millionen Mark) und 32 private Notenbanken (135 Millionen Mark) verteilt. Bis 1889 hatten 19 davon auf ihr Notenausgabeprivileg (Notenprivileg) verzichtet. 1906 hatten nur noch die vier großen staatlichen Notenbanken von Baden, Bayern, Sachsen und Württemberg das Notenprivileg; es endete 1935. Ausgegebene Noten über 100 Mark mussten gemäß Münzgesetz vom 9. Juli 1873 bei der Reichsbank gedeckt sein. Ungedeckte Noten unter 100 Mark wurden nach dem Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen vom 30. April 1874<ref>Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen auf Wikisource</ref> in Form von Staatspapiergeld als Reichskassenscheine in Stückelungen zu 5, 20 und 50 Mark ausgegeben.<ref>Matthias Wühle: Geld- und Währungspolitik der Reichsbank 1875–1914: Der Transformationsprozess der deutschen Geldverfassung. München 2011, ISBN 3-89975-736-X, S. 29ff.</ref> Die durch Finanzminister Otto Camphausen initiierte und in § 9 des Bankgesetzes vom 14. März 1875.<ref name="s:Bankgesetz" /> verankerte Palmer-Regel sah dabei vor, das Kontingent überschreitende Notenausgaben mit fünf Prozent zu versteuern.<ref>Matthias Wühle: Geld- und Währungspolitik der Reichsbank 1875–1914: Der Transformationsprozess der deutschen Geldverfassung. München 2011, ISBN 3-89975-736-X, S. 27ff.</ref>

Weimarer Republik 1918 bis 1933

Nach dem Autonomiegesetz vom 26. Mai 1922,<ref>RGBl. II 1922, S. 136.</ref> das auf Druck der Alliierten zustande kam,<ref name="Hoffmann">Martin Hoffmann: Zur Frage der Unabhängigkeit der Reichsbank von 1930 bis 1937. GRIN Verlag 2007, ISBN 3-638-87770-1, S. 24, S. 30, S. 31.</ref> hatte die oberste Bankleitung nicht mehr der Reichskanzler, sondern ausschließlich das Reichsbankdirektorium inne. Das Reich behielt nur die Aufsichtsbefugnis. Am 30. August 1924 wurde entsprechend dem Dawesplan die Reichsbank eine von der Reichsregierung unabhängige Anstalt.<ref>Reichsbankgesetz vom 30. August 1924, RGBl. II, S. 235–246.</ref> Die Wahl des Reichsbankpräsidenten erfolgte durch den Generalrat, bestehend aus 14 Mitgliedern, davon sieben ausländische aus Großbritannien, Frankreich, Italien, den USA, Belgien, Holland und der Schweiz. Die ausländischen Mitglieder durften keine Regierungsmitglieder oder Staatsbeamte sein, sondern waren anerkannte Finanzexperten.<ref name="Hoffmann" /> Aus ihrem Kreis wurde der Kommissar für die Notenausgabe zur Überwachung der Deckungsvorschriften des Notenumlaufes gewählt.<ref name="Hoffmann" /> Der Reichspräsident hatte beim Reichsbankpräsidenten lediglich Bestätigungsrechte. 1924 wurde die Reichsmark als neues Zahlungsmittel eingeführt. Im Jahr 1929 gab es 10.016 Deutsche, denen 1.003.340 Anteile, und 1.288 Ausländer, denen 223.148 Anteile der Reichsbank gehörten.<ref>Bundesarchiv: Nr. 429 Ministerbesprechung vom 3. Februar 1930: 1. Reichsbankgesetz</ref>

Nationalsozialismus 1933–1945

Nach der Machtübernahme durch das NS-Regime im Januar 1933 wurde der Generalrat abgeschafft, der Reichspräsident allein ernannte und entließ den Präsidenten sowie die Mitglieder des Direktoriums. Ab 10. Februar 1937, mit dem Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Reichsbank und der Deutschen Reichsbahn, unterstand die Reichsbank wieder der Reichsregierung. Nach der Absetzung von Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht im Januar 1939 folgte - durch das Reichsbankgesetz vom 15. Juni 1939<ref>Reichsbankgesetz vom 15. Juni 1939 und Änderungen.</ref> - die Neuordnung und Umbenennung in Deutsche Reichsbank, die nun direkt dem „Führer und ReichskanzlerAdolf Hitler unterstand, der damit selbst die Kredite an das Reich gewähren konnte. Fortan war die Deutsche Reichsbank „nur noch ein Rad im Getriebe der deutschen Kriegswirtschaft“.<ref>Harold James: Die Reichsbank 1933–1945. Berlin 2000, S. 188.</ref> Am 1. Mai 1942 erhielt die seit 1939 von Reichswirtschaftsminister Walther Funk geführte Reichsbank die Bezeichnung „Nationalsozialistischer Musterbetrieb“.<ref>Ein Ehrentag der Deutschen Reichsbank, BArch R2501/6366.</ref>

Schachts Nachfolger, Reichsbankpräsident Walther Funk, mischte sich kaum ins Tagesgeschäft ein; die Zentralbank wurde praktisch von seinem Stellvertreter Emil Puhl geführt, der enge Beziehungen zur nationalsozialistischen Elite pflegte und seit 1939 als „geschäftsführender Vizepräsident“ der Deutschen Reichsbank amtierte. Anfang 1945 wurden Gold und Devisen vor allem nach Merkers ausgelagert. Von dort, aber auch aus Verstecken in Süddeutschland und Österreich und aus verschiedenen Reichsbankfilialen, wurden die Werte ins 'Federal Exchange Depository' in Frankfurt transportiert und 1946 bis 1996 von der Tripartite Gold Commission als Raubgold an die Ursprungsstaaten und an Flüchtlingsorganisationen zurückgegeben.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Zweiten Weltkrieg hörte die Deutsche Reichsbank offiziell auf zu existieren. Gleichwohl gab es zahlreiche Kontinuitäten, sowohl in der Zeit von 1948 bis 1957 (Bank deutscher Länder) (BdL) als auch nach 1957 (Bundesbank). So waren beispielsweise zahlreiche Mitarbeiter der Reichsbank später in vergleichbaren Positionen bei der BdL und der Bundesbank tätig. Die Bankgeschäfte wurden oft in Gebäuden und mit der Ausstattung der ehemaligen Reichsbankfilialen ausgeführt. Außerdem übernahm die Bundesbank (z. B. gemäß § 40 Abs. 5 Bundesbankgesetz) teilweise die Verbindlichkeiten der Reichsbank. Die rund 20.000 Anteilseigner der Reichsbank wurden 1961 abgefunden.<ref>Hamburger Abendblatt, Nr. 137 vom 15. Juni 1961, Seite 21 (PDF; 1,7 MB)</ref> <ref> REICHSBANK-LIQUIDATION Die tote Tante Der Spiegel, vom 1. Juni 1960</ref>

Zentrale am Werderschen Markt

Datei:Reichsbankdirektion.jpg
Dienstsiegel der Reichsbank (auf einer 1000-RM-Banknote)

Ab 1891 war die Zentrale der Reichsbank im Anwesen Jägerstraße 34–38 am Hausvogteiplatz untergebracht, das zwischen 1892 und 1899 nach Plänen von Max Hasak umgebaut und erweitert wurde.<ref>Philipp Nitze (Reichsbankbaudirektor): Die Entwicklung der Grundrißgestaltung bei den Diensträumen der Reichsbank. In: Zentralblatt der Bauverwaltung (46), Heft 43, 1926, S. 477ff; abgerufen am 18. April 2015.</ref>

Das Haus am Werderschen Markt wurde von 1934 bis 1940 als Erweiterungsbau errichtet. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Gebäude trotz der zerstörten oberen Etagen bereits ab Juli 1945 durch das Berliner Stadtkontor und ab 1949 durch das Ministerium für Finanzen der DDR genutzt.

In der Zeit nach seinem Auszug aus dem Haus der Einheit befand sich hier von 1959 bis 1990 das Machtzentrum der DDR. Im Gebäude amtierten Walter Ulbricht und sein Nachfolger Erich Honecker als Vorsitzende des Politbüros der SED. Es war Sitz des Zentralkomitees der SED, der Zentralen Parteikontrollkommission, der Zentrale Revisionskommission der SED sowie der Bezirksleitung Berlin der SED.

Vom 1. Juni bis zum 2. Oktober 1990 trug das Gebäude den Namen „Haus der Parlamentarier“ und wurde von der Volkskammer der DDR genutzt. Danach ging das Gebäude in Bundesvermögen über. In den Jahren von 1997 bis 1999 folgten Um- und Erweiterungsbauten, so dass am 20. Januar 2000 das Auswärtige Amt das Gebäude weitgehend übernehmen konnte.

Ein Teil des Gebäudes wurde bis zum Jahre 2007 durch die Bundesbank als Filiale genutzt. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

Reichsbankpräsidenten

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Schriften

Weblinks

Commons Commons: Reichsbank – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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