Reichskulturkammer


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Datei:Reichskulturkammer 1937.jpg
Reichskulturkammer 1937

Die Reichskulturkammer (RKK) war eine auf Betreiben des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda Joseph Goebbels durch das von der Reichsregierung beschlossene Reichskulturkammergesetz (RGBl. I, S. 661, verkündet am 22. September 1933<ref>Reichskulturkammergesetz - Link zu Volltext und zu Verordnungen</ref>) gegründete Institution und ein Instrument der nationalsozialistischen Kulturpolitik zur Gleichschaltung aller Bereiche des Kulturlebens und zur Regelung der sozialen und wirtschaftlichen Belange der Kulturschaffenden. Die Reichskulturkammer hatte ihren Sitz in Berlin. Während die Verwaltung gemeinsam mit dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda am Wilhelmplatz 8/9 untergebracht war, verteilten sich die übrigen Kammern und Verbände über zahlreiche Dienstsitze im gesamten Stadtgebiet.

Gründung

Die RKK wurde nicht als Umsetzung eines langfristigen Plans zur Kontrolle der deutschen Künstlerschaft gegründet, gegründet wurde sie auf Basis der 'Erste Verordnung zur Durchführung des Reichskammerkulturgesetzes' vom 1. November 1933. Vielmehr schuf Goebbels eine berufsständische Dachorganisation mit Zwangsmitgliedschaft für alle im Kulturbereich tätigen Deutschen als Maßnahme zur Abwehr von Kontrollansprüchen der von Robert Ley geführten Deutschen Arbeitsfront (DAF). Diese war im Sommer 1933 bestrebt, die Zwangsmitgliedschaft in der DAF auch auf die Künstlerinnen und Künstler auszudehnen. Die RKK war für Joseph Goebbels ein Ausweg, den drohenden Verlust kulturpolitischer Kompetenzen zu vermeiden.

Aufgaben

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Berufsverbot für den Berliner Musiker Dr. Werner Liebenthal, unterzeichnet von Dr. Peter Raabe, 9. August 1935

Das Hauptziel der Reichskulturkammer war die staatliche Organisation und Überwachung bzw. Kontrolle der Kultur. Demnach diente die Reichskulturkammer der Gleichschaltung der Kultur, um alle gesellschaftlichen Bereiche zu kontrollieren. Wer Kunst- und im weitesten Sinne Kulturschaffender war, musste der jeweils für ihn zuständigen Einzelkammer angehören. Wer keinen Ariernachweis erbringen konnte, wurde nicht aufgenommen oder, soweit er schon einer Kammer angehörte, wieder ausgeschlossen. Ende 1936 verschärfte Goebbels streng vertraulich diese Richtlinie, indem nunmehr auch „sämtliche mit Halb- und Vierteljuden verheiratete“ als „jüdisch Versippte“ einbezogen wurden.<ref>Ralf Georg Reuth: Joseph Goebbels Tagebücher, 3. Aufl. München 2003, ISBN 3-492-21414-2, Bd. 3, S. 966 mit Anm. 48.</ref> Dies kam einem Berufsverbot gleich, das in erster Linie jüdische Kulturschaffende, aber auch solche Künstler betraf, die aus Sicht des Nazi-Regimes „Entartete Kunst“ produzierten und von Goebbels verächtlich als „Kulturbolschewisten“ bezeichnet wurden.

1936 wurde die Moderne Kunst verboten und viele Kunstwerke wurden aus den Museen entfernt. Mehrere Kunstwerke wurden 1937 in der „Ausstellung entartete Kunst“ in München gezeigt und anschließend teilweise ins Ausland verkauft oder zerstört. Am 18. Juli 1937 wurde in München das Haus der Deutschen Kunst eröffnet, um dem Volk die „Deutsche Kunst“ näherzubringen. Gute Kunst im Sinne der Nationalsozialisten wurde als „gesund“ und „artgemäß“ definiert. Blut und Boden, abgekürzt Blubo, war ein Ziel des Nationalsozialismus.

Aufbau und Leitung

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Organe der Reichskulturkammer (1937)

Den Vorsitz übernahm Goebbels selbst als Präsident. Die Reichskulturkammer untergliederte sich in sieben Einzelkammern:

Vizepräsidenten der Reichskulturkammer waren Walther Funk, Leopold Gutterer, Karl Hanke und Werner Naumann. Sie machen auch die besonders enge Verflechtung mit dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda erkennbar, denn alle Vizepräsidenten der RKK waren zugleich auch Staatssekretäre des RMVP.

Als Geschäftsführer der RKK fungierten unter anderem Hans Schmidt-Leonhardt, Franz Moraller und Hans Hinkel. Letzterer wurde von Goebbels mit dem Sonderauftrag zur „Entjudung des deutschen Kulturlebens“ berufen.

Reichskultursenat

Hinkel verkündete am 15. November 1935 die Errichtung eines Reichskultursenats mit Personen, die sich um das kulturelle Leben besonders verdient gemacht hatten. Faktisch hatte dieser Senat lediglich repräsentative Eigenschaften. Mitglieder waren alle Kammerpräsidenten, die jeweiligen Präsidialräte, die Vizepräsidenten und die drei Geschäftsführer der Reichskulturkammer, die den Titel „Reichskulturwalter“ trugen. Mittels Verfügung von Goebbels vom 5. April 1938 (Bundesarchiv Az. I B 1000), wurden die Reichskulturwalter wieder abgeschafft.<ref>Bundesarchiv, R 56-I: Reichskulturkammer. – Zentrale einschließlich Büro Hinkel. – Einleitung / BArch R 56-I.</ref>

Auflösung, Archiv und Akten

Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 wurde die Reichskulturkammer durch den Alliierten Kontrollrat verboten und ihr Eigentum beschlagnahmt. Archivmaterial der Reichskulturkammer wird heute vorwiegend vom Bundesarchiv verwaltet (Bestand R 56).<ref>Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs ; Bd. 31, Koblenz 1987</ref> Die Personenakten befinden sich im Berlin Document Center.<ref>Berlin Document Center</ref> Die Akten der Reichskammer der bildenden Künste - Landesleitung Berlin befinden sich im Landesarchiv Berlin (A Rep. 243-04).<ref>Datenbank für die Provenienzforschung nutzbar auf landesarchiv-berlin.de, abgerufen am 14. Dezember 2012, Landesarchiv Berlin, A Rep. 243-04, Findbuch (PDF, 3,6 MB)</ref>

Zeitgenössische Publikationen

  • Hans Hinkel: Handbuch der Reichskulturkammer. Berlin: Deutscher Verlag für Politik und Wirtschaft 1937.
  • Hans Schmidt-Leonhardt: Die Reichskulturkammer. Berlin/Wien 1936.
  • Karl-Friedrich Schrieber u. a. (Hg.): Das Recht der Reichskulturkammer. Sammlung der für den Kulturstand geltenden Gesetze und Verordnungen, der amtlichen Anordnungen und Bekanntmachungen der Reichskulturkammer und ihrer Einzelkammern. 2 Bände. Berlin: Verlag Walter de Gruyter & Co. 1943.

Literatur

  • Hildegard Brenner: Die Kunstpolitik des Nationalsozialismus. Rowohlt-Taschenbuch-Verlag, Reinbek bei Hamburg 1963.
  • Volker Dahm: Anfänge und Ideologie der Reichskulturkammer. Die „Berufsgemeinschaft“ als Instrument kulturpolitischer Steuerung und sozialer Reglementierung. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. (VfZ). 34, 1, 1986, S. 53–84, (online, PDF, 1,97 MB).
  • Peter Longerich: Goebbels. Biographie. Siedler Verlag, München 2010, ISBN 978-3-88680-887-8.
  • Bärbel Schrader: „Jederzeit widerruflich“. Die Reichskulturkammer und die Sondergenehmigungen in Theater und Film des NS-Staates. Metropol, Berlin 2008, ISBN 978-3-938690-70-3
  • Alan E. Steinweis: Art, Ideology and Economics in Nazi Germany. The Reich Chambers of Music, Theater and the Visual Arts. University of North Carolina Press, Chapell Hill NC 1996, ISBN 0-807-84607-4.
  • Josef Wulf (Hrsg.): Kultur im Dritten Reich. 5 Bände. Ullstein, Frankfurt am Main u. a. 1989, ISBN 3-550-07060-8 (Bibliothek der Zeitgeschichte).
  • Reichskulturkammer und ihre Einzelkammern : Bestand R 56 / bearb. von Wolfram Werner. - Koblenz : Bundesarchiv, 1987 (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs ; Bd. 31), ISBN 3-89192-009-1.

Siehe auch

Weblinks

Commons Commons: Reichskulturkammer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

<references />