Reichstag zu Worms (1521)
Der Reichstag zu Worms war eine von Karl V. 1521 als Reichstag einberufene Zusammenkunft des Kurfürstenrats, des Reichsfürstenrats und des Städterats.
Hauptthemen waren die Einsetzung eines Reichsregiments zur Verwaltung des Reichs und die für die Verteidigung wichtige Reichsmatrikelordnung, insbesondere angesichts der Türkischen Bedrohung. Gleichzeitig vereinbarten Karl V. und sein Bruder Ferdinand eine Abgrenzung ihrer jeweiligen Besitzungen und legten damit den Grundstein zur Teilung des Hauses Habsburg in eine spanische und eine österreichische Linie. Im Rahmen des Reichstags - wenn auch nicht vor diesem selbst - erschien auch Martin Luther, der anschließend geächtet wurde.
Inhaltsverzeichnis
Ablauf und Umfeld
Der Reichstag wurde am 27. Januar eröffnet. Er endete mit dem Reichsabschied vom 26. Mai 1521. Kaiser Karl V. hielt sich seit dem 28. November 1520 in der Stadt auf.<ref>Chronik der Stadt Worms (Memento vom 2. Januar 2013 im Internet Archive) (PDF-Datei; 524 kB), abgefragt am 22. Januar 2010.</ref> Die Einquartierungen der Teilnehmer am Reichstag und ihres Gefolges waren mit Belastungen der Bürger verbunden. In der Stadt war „alles wüst und wild“, oft hätten drei oder vier Menschen am Tag ihr Leben eingebüßt, berichtet der Zeitzeuge Dietrich Butzbach am 7. März.<ref>Johannes Janssen: Zustände des deutschen Volkes, S. 202. Freiburg im Breisgau 1915 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche), abgefragt am 22. Januar 2010.</ref> Die Fastenzeit wurde ignoriert, Prostitution gab es, es wurden Stechen gepflegt und manche tranken sich am starken Wein zu Tode. Der päpstliche Nuntius, Hieronymus Aleander, war am Tage seines Lebens nicht mehr sicher, nachdem er am 13. Februar Maßnahmen gegen Martin Luther gefordert hatte. Ein gewaltsames Eingreifen des Reichsritters Franz von Sickingen schien möglich. Die Stimmung in der Wormser Bevölkerung war pro-lutherisch. Eine von Lutheranern errichtete Druckerei brachte kirchenfeindliche Werke, Schriften Ulrich von Huttens und Pamphlete unter das Volk.<ref>Johannes Janssen, S. 203–204.</ref>
Reichsregiment und Wormser Erbteilungsvertrag
Ein Reichsregiment unter Vorsitz Ferdinands (1503–1564), des Bruders Karls V., das den Kaiser während seiner Abwesenheit vertreten sollte, wurde eingesetzt. Dieses wurde auf Grund der Forderung deutscher Fürsten einerseits eingesetzt als Bedingung für seine Wahl zum Römischen König, und so musste er die erneute Einberufung des Gremiums in seiner Wahlkapitulation zugestehen. Andererseits musste der Kaiser ein solches einsetzen, weil er auch spanischer König war und zudem über ein Reich gebot, in dem die „Sonne nie unterging“. Daher war abzusehen, dass er häufig abwesend sein würde.
Gleichzeitig wurde zwischen Karl und Ferdinand zum ersten Mal eine Teilung der beiden Länder Spanien für Karl und Österreich für Ferdinand beschlossen (Wormser Vertrag vom 28. April 1521). Der Hausvertrag umfasste die Erbfolge in Niederösterreich und Innerösterreich zugunsten Ferdinands, in einer (vorerst geheimgehaltenen) Abmachung im Jahr darauf (Brüssel 1522) wurde das auch auf Tirol, Württemberg und die Vorlande erweitert, womit sich die habsburgische Herrschaft Österreich in seiner weiteren Gestalt konsolidierte.<ref name="Zöllner 1990">Erich Zöllner: Geschichte Österreichs: von den Anfängen bis zur Gegenwart. 8. Auflage. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1990, ISBN 9-78348646708-6, Das Spätmittelalter und die Habsburgische „Herrschaft zu Österreich“, S. 162.</ref> Diese Abmachung gilt auch als mögliches Datum für die Trennung der österreichischen Habsburgerlinie von den spanischen Habsburgern.<ref name="Zöllner 1990"/> Die spätere Übernahme der Kaiserwürde durch die Österreicher, die (mit einer kurzen Unterbrechung) bis zum Ende des Reichs 1806 anhielt, war die Folge dieser Regelung.
Reichsmatrikelordnung
Die Reichsmatrikelordnung, ein Verzeichnis der Einkünfte der Territorien zur Festlegung ihrer Steuer- und Verteidigungsleistungen, wurde beschlossen. Diese bildete die Grundlage für die Reichstürkenhilfe.
Die Causa Lutheri (Wormser Edikt)
Im Rahmen des Reichstags, jedoch nicht vor diesem selbst, wurde am 17./18. April auch Martin Luther angehört. Luther war bereits als Häretiker verurteilt und mit dem Kirchenbann belegt worden; vor der sich daraus ergebenen Reichsacht war jedoch aufgrund der 1519 von Karl V. beschworenen Wahlkapitulation eine Anhörung des Beschuldigten nötig. Luther weigerte sich unter Berufung auf die Bibel, der königlichen Aufforderung zu folgen, seine zuvor in seinen Büchern geäußerten Ansichten zu widerrufen. Das betraf hauptsächlich die 1520 erschienenen Bücher Von der Freiheit eines Christenmenschen, An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung und Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche. Berühmt ist seine Antwort auf die Frage Karls V. in seiner Verteidigungsrede, ob er widerrufen wolle:
„… wenn ich nicht durch Zeugnisse der Schrift und klare Vernunftgründe überzeugt werde; denn weder dem Papst noch den Konzilien allein glaube ich, da es feststeht, daß sie öfter geirrt und sich selbst widersprochen haben, so bin ich durch die Stellen der heiligen Schrift, die ich angeführt habe, überwunden in meinem Gewissen und gefangen in dem Worte Gottes. Daher kann und will ich nichts widerrufen, weil wider das Gewissen etwas zu tun weder sicher noch heilsam ist. Gott helfe mir, Amen!“<ref>Dt. Reichstagsakten, Jüngere Reihe, Bd. II, n. 80, S. 581–582.</ref>
Dass er am Schluss dieser Erklärung gesagt haben soll, „Hier stehe ich. Gott helfe mir. Ich kann nicht anders“, ist in der Literatur zwar oft zu finden, jedoch weder von Zeitgenossen noch von den Verhandlungsprotokollen verbürgt und auch in der Forschung nicht sicher zu belegen.<ref>Böckenförde, Ernst-Wolfgang: Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie. Antike und Mittelalter, Tübingen 2002, S. 375, Fußn. 7.</ref> Im Bericht des Zeitgenossen Konrad Peutinger, eines Augsburger Rats- und Kaufherrn, der in Worms bei dieser Verhandlung anwesend war, steht hingegen: „Got kum mir zu hilf.“ Die Konsequenz seiner Weigerung war die Verabschiedung des Wormser Edikts, in dem über Luther die Reichsacht verhängt wurde. Von dem päpstlichen Nuntius Hieronymus Aleander, der die Sache besonders betrieben hatte, stammte hierzu der Entwurf. Am 4. Mai 1521, auf dem Heimweg vom Reichstag, wurde Luther im geheimen Auftrag seines Landesherrn, des Kurfürsten Friedrich von Sachsen, nahe Schloss Altenstein (am heutigen Lutherdenkmal) entführt und auf der Eisenacher Wartburg in Schutzhaft genommen.
Weblinks
- http://www.luther.de/leben/worms.html
- Luthers Verteidigungsrede vom 18. April 1521 beim Projekt Gutenberg-DE
- An den christlichen Adel deutscher Nation – Von des christlichen Standes Besserung
Einzelnachweise
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