Reifezeugnis
Das Reifezeugnis (Zeugnis der Reife) – auch Abiturzeugnis oder Matura (von lat. maturitas ‚die Reife‘) – ist eine Urkunde über die Hochschulreife. Dem Absolventen der gymnasialen Oberstufe wurde damit die bestandene Reifeprüfung mit seiner Abschlussnote bescheinigt und ihm von dem Prüfungsausschuss die Befähigung zu einem Hochschulstudium zuerkannt. Der Ausdruck wird umgangssprachlich noch gebraucht, in der Vorschriftensprache (Gesetze und Verordnungen) ist er aber seit der Neuordnung der Oberstufenschulen Anfang des 21. Jahrhunderts verschwunden (heute: Abiturzeugnis auf Grund der Abiturprüfung).
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Im Reifezeugnis sind in der Regel die Leistungen in den einzelnen Schulfächern nach Noten oder einem Punktesystem aufgeführt. In den einzelnen Fächern, die vor der 12. bzw. Abschlussklasse abgeschlossen wurden, wird die letzte Zeugnisnote übernommen. Zumeist sind die Unterrichtsfächer der letzten vier Schulhalbjahre aufgeführt, ebenfalls die Prüfungsergebnisse der gewählten Leistungskurse (Wahlpflichtfächer) sowie die erzielte Durchschnittsnote. Des Weiteren wird vermerkt, ob das Zeugnis den Nachweis des Graecum, Hebraicum oder Latinums mit einschließt oder ob der Nachweis über Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache oder einer weiteren Sprache, erbracht wurde. Sprachzertifikate können das Reifezeugnis ergänzen.
Das Reifezeugnis berechtigt zum Studium an einer Hochschule. Es ist ein Nachweis (Beleg), dass der Studienkandidat über bestimmte Fähigkeiten zur Aneignung von Wissen verfügt, das an Hochschulen vermittelt wird. Aus der Sicht des Bildungsreformers Wilhelm von Humboldt bestand die Qualifikation darin, sich Wissen selbst anzueignen; Hochschullehrer sollten dagegen lediglich Anleitungen zum Selbststudium geben, denn „studere” (lateinisch) heißt wörtlich: sich bemühen.
International
Das Reifezeugnis nach Abschluss einer höheren Schule bzw. die Reifeprüfung selbst hat in Europa verschiedene Bezeichnungen:
- in Dänemark: Studentereksamen
- in Deutschland: Abitur(zeugnis), abgek.: Abi
- in England/Wales: A-Level
- in Finnland: Ylioppilastutkinto
- in Frankreich: Baccalauréat, genannt Bac
- in Israel: Bagrut
- in Italien: Maturità
- in Kroatien: Državna(= Staats-) matura
- in den Niederlanden: VWO - atheneum (ohne griechisch/lateinisch) oder gymnasium
- in Österreich Matura (offiziell: Reifezeugnis bzw. -prüfung)
- in Polen: Matura
- in der Schweiz: Matura
- in Serbien: Matura
- in der Slowakei (Reifeprüfung): Maturita, Matura (Maturitná skúška)
- in Spanien: Bachillerato
- in Schottland: Highers
- in Ungarn: Érettségi bizonyítvány
- in Tschechien (Reifeprüfung): Maturita (Maturitní zkouška)
- in der Türkei: Olgunluk Diploması oder Mezuniyet Belgesi
- in Schweden: Studentexamen
Darüber hinaus verleihen internationale Schulen häufig ein internationales Reifezeugnis (Internationales Baccalaureat (IB)), das in vielen Ländern als Qualifikationsnachweis für ein Studium an einer Universität anerkannt wird.
Siehe auch
Weblinks
- Suche nach Reifezeugnis im Portal SPK digital der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Vorschriften der Länder im Web
- Schulgesetz für Berlin in der Fassung vom 28. Juni 2010 (pdf; 1,6 MB), dort die Abschlüsse: Erster Bildungsweg § 28, Zweiter Bildungsweg § 40, Nichtschüler-Reifeprüfung § 60, andere Studienbefähigungen § 61.
- Ausführungsvorschrift des Landes Berlin zu Zeugnissen (pdf; 238 kB)
- Verwaltungsvorschrift des Landes Rheinland-Pfalz zu Abiturzeugnissen mit Mustervorlagen (pdf; 215 kB)