Senat
Der Senat (lat. senatus von senex „Greis, alter Mann“), wörtlich „Ältestenrat“, ist ein Kollegialorgan, das der Exekutive, Legislative oder auch Judikative zugehören und unterschiedliche Funktionen und Aufgabenfelder wahrnehmen kann. Die Mitglieder eines Senats werden meist Senatoren (Singular: Senator; weibliche Form: Senatorin oder selten auch Senatrix) genannt.
Inhaltsverzeichnis
Antike
Griechenland
Im antiken Griechenland existierte unter anderem in Sparta ein Ältestenrat (Gerusia), ebenso in Athen (Areopag). Auch die meisten anderen griechischen Stadtstaaten kannten Ältesten- bzw. Adelsräte, die neben Volksversammlungen und Magistraturen zu den typischen Einrichtungen einer Polis gehörten. Auch in nichtgriechischen Städten wie Karthago gab es einen Adelsrat, der in den lateinischen Quellen „Senat“ genannt wird.
Römisches Reich
Der Römische Senat war der oberste Rat des römischen Reiches. Formal hatte er in der Republik als Versammlung der ehemaligen Amtsträger zwar nur beratende Funktion, faktisch aber war er das Machtzentrum des Staates. Alle höheren Beamten des römischen Staates erhielten im Regelfall im Anschluss an ihre Amtszeit einen Sitz im Senat. In der frühen und mittleren Republik erhielten nach Beendigung des Amtsjahres ehemalige kurulische Aedilen, seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. auch ehemalige Volkstribune sowie plebejische Aedilen und nach den Reformen Sullas ehemalige Quaestoren (deren Anzahl von Sulla erhöht worden war) einen Sitz im Senat. Ihr Ansehen und ihr Einfluss bemaßen sich an ihrem zuletzt bekleideten Amt. Die höchsten Ämter des cursus honorum, die Praetur und das Konsulat sowie die Censur, wurden hauptsächlich aufgrund der immensen Wahlkampfkosten nahezu ausschließlich von Männern einiger weniger sehr einflussreicher und vermögender Familien der Oberschichten erreicht. Doch konnten nun auch „gewöhnlichere“ Bürger über die Bekleidung der rangniederen Ämter einen Senatssitz erlangen.
Der Senat umfasste in der Zeit der frühen Republik etwa 100, später etwa 300, seit Sulla 600 und in der Zeit Caesars sogar über 900 Mitglieder. In der frühen Kaiserzeit wurde die Anzahl der Senatoren allerdings wieder auf etwa 600 reduziert. Das Gremium verlor zugleich den größten Teil seiner Macht, seine Mitglieder blieben aber sehr angesehen. Die Mitglieder des Senats zeichneten sich durch einige Privilegien aus, z. B. das Tragen der Tunica mit dem breiten Purpurstreifen (latus clavus) oder besondere Ehrensitze im Theater. Nur wenige sogenannte homines novi konnten durch die Ernennung des Kaisers (adlectio) in den Senat aufsteigen. Durch den Verlust der Ehre oder Kinderlosigkeit starben die meisten Familien nach kurzer Zeit wieder aus und die Zahl 600 blieb relativ konstant erhalten. Seit dem 4. Jahrhundert gab es noch einen zweiten Senat in Konstantinopel, der seit Constantius II. dieselben Rechte genoss wie der in Rom. Der weströmische Senat überdauerte das Ende des westlichen Kaisertums 476 und verschwand erst um das Jahr 600. In Ostrom/Byzanz blieb er, wenngleich ebenfalls ohne reale Macht und mit verändertem Charakter, noch bis in die Palaiologenzeit bestehen.
In der ausgehenden Spätantike und dem beginnenden Frühmittelalter bezeichneten sich im gallo-römischen südlichen Gallien ebenfalls Mitglieder der romanischen Reichsaristokratie als Senatoren, wie die Werke des Gregor von Tours belegen.
Mittelalter
Auch während des Mittelalters treten verschiedentlich Personen auf, die sich als „Senatoren“ Roms bezeichneten, wie etwa Theophylakt I. von Tusculum, wenngleich es bis ins 12. Jahrhundert keinen Senat im eigentlichen Sinne mehr gab. 1143 konstituierte sich in Rom jedoch wieder ein „Senat“, der von breiten Teilen der stadtrömischen Bevölkerung getragen wurde. Er sollte vor allem die Interessen der römischen Kommune gegenüber dem Papst, hohen Geistlichen, aber auch den großen Adelsfamilien vertreten. Noch im Spätmittelalter sind Senatoren belegt.
Neuere Senate
Senate in der Legislative
In politischen Systemen, in denen das Parlament aus zwei Kammern besteht (Bikameralismus) wird die zweite Kammer (die Vertretung von Ständen oder Regionen) häufig als Senat bezeichnet. So etwa
- der Ständerat (kleine Kammer) in der Schweiz
- der französische Senat,
- der Senat von Kanada,
- der ehemalige Senat der Republik in der Türkei,
- der Senato della Repubblica in Italien,
- der rumänische Senat,
- der Senat des Parlaments der Tschechischen Republik,
- der Senado in Spanien,
- der australische Senat,
- der Senat des karibischen Inselstaates Antigua und Brbuda,
- der polnische Senat,
- der belgische Senat,
- die Erste Kammer der Generalstaaten in den Niederlanden, oft Senaat genannt,
- der ehemalige bayerische Senat und
- in Brasilien der Bundessenat (Senado Federal do Brasil, früher: Senado do Império do Brasil)
- der Senat von Liberia.
- In den Vereinigten Staaten von Amerika existieren neben dem Senat der Vereinigten Staaten auf Bundesebene auch 49 Senate der jeweiligen Bundesstaaten. Einzig das Parlament in Nebraska besteht aus nur einer Kammer. Es existieren die Senate von Alabama, Alaska, Arizona, Arkansas, Kalifornien, Colorado, Connecticut, Delaware, Florida, Georgia, Hawaii, Idaho, Illinois, Indiana, Iowa, Kansas, Kentucky, Louisiana, Maine, Maryland, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Mississippi, Missouri, Montana, Nevada, New Hampshire, New Jersey, New Mexico, New York, North Carolina, North Dakota, Ohio, Oklahoma, Oregon, Pennsylvania, Rhode Island, South Carolina, South Dakota, Tennessee, Texas, Utah, Vermont, Virginia, Washington, West Virginia, Wisconsin und von Wyoming.
- In Japan gab es bis 1890 den Genrōin (jap. 元老院, wörtl. „Ältestenrat“).
- Im damals russischen Großfürstentum Finnland gab es ebenfalls ein staatsleitendes Organ namens Senat.
Senate in der Exekutive
In Deutschland werden die Landesregierungen der Stadtstaaten als Senate bezeichnet. So der
- Senat von Berlin, der
- Senat der Freien Hansestadt Bremen und der
- Senat der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Stadtregierung der österreichischen Bundeshauptstadt Wien ist der Wiener Stadtsenat.
Historische Senate gab es in der Freien und Hansestadt Lübeck, der Freien Stadt Frankfurt und der Freien Stadt Danzig.
Senate in der Judikative
Spruchkörper innerhalb eines oberen oder höchsten Gerichts werden als Senat bezeichnet; beispielsweise die Senate eines Oberlandesgerichts oder eines Bundesgerichtes (siehe Zivilsenat, Strafsenat). Zudem werden die Spruchkörper der Finanzgerichte als Senate bezeichnet.
Auch gerichtsähnliche Gremien innerhalb der Verwaltung, wie die österreichischen Verwaltungssenate tragen die Bezeichnung.
Senate im Hochschulbereich
An Hochschulen ist der Akademische Senat ein Selbstverwaltungsorgan und das oberste Gremium. Als demokratisch gewähltes Kollegialorgan steht er neben den Einzelorganen (dem Rektor, dem Präsidenten oder dem Kanzler) und versieht je nach Gesetzeslage legislative (z. B. Satzungsbeschlüsse, Einrichtung von Studiengängen), beratende, strategische, kontrollierende und Leitungsaufgaben. Teilweise werden auch die Ausschreibungen für Professorenstellen und die vorgeschlagenen Berufungslisten durch den Senat behandelt. – In Bayern wurde durch das Hochschulgesetz von 2006<ref>Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) vom 23. Mai 2006</ref> zu Ungunsten des Senats der Einfluss des Präsidenten deutlich gestärkt.<ref>Sebastian Krass: Der Sonnenkönig. Süddeutsche.de, 1. November 2013, abgerufen am 11. Oktober 2014. </ref>
Die Würde eines „Ehrensenators“ kann von Hochschulen für außergewöhnliche Verdienste um die Hochschule verliehen werden. Die Verleihung erhalten meist Amtsträger, etwa der Oberbürgermeister der Stadt, der Präsident einer Industrie- und Handelskammer oder eine Stiftungspersönlichkeit, wie beispielsweise an der Universität Freiburg.<ref>Albert-Ludwigs-Universität Freiburg: Ehrensenatoren</ref>
Weitere Senate
Auch ein Gremium gewählter Mitglieder wissenschaftlicher Gesellschaften und akademischer Berufsverbände wird Senat genannt.
Siehe auch
Einzelnachweise
<references />