Spitzbergenvertrag


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Karte Spitzbergens
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Staaten, die den Spitzbergenvertrag unterzeichnet haben

Durch den am 9. Februar 1920 in Paris unterzeichneten Spitzbergenvertrag (norwegisch Spitsbergentraktaten) erhielt Norwegen die Souveränität über den Archipel Spitzbergen inklusive aller Inseln und Felsen zwischen 74 und 81 Grad nördlicher Breite sowie zwischen 10 und 35 Grad östlicher Länge. Das umfasst Hopen etwa 100 km südöstlich der Insel Spitzbergen, die rund 240 km südlich von Spitzbergen liegende Bäreninsel (Bjørnøya) sowie die etwa 100 km nordöstlich von Nordostland (Nordaustlandet) in der Barentssee gelegene Insel Kvitøya.

Hintergrund

Der bis dahin unbewohnte Archipel wurde 1596 von dem Niederländer Willem Barentsz entdeckt. In der Folgezeit war Spitzbergen ein staatenloses Gebiet, in dem Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, insbesondere in den Bereichen Fischerei, Walfang, Bergbau, Forschung und später Tourismus wirtschafteten. Aufgrund der Staatenlosigkeit war das Gebiet lange Zeit nicht durch Gesetze und andere Ordnungsvorschriften reguliert. So kam es in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts zu Konflikten hinsichtlich des Walfangs zwischen dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden und Dänemark-Norwegen. Nach Funden von Bodenschätzen zu Beginn des 20. Jahrhunderts kam es zu anhaltenden Konflikten zwischen Minenarbeitern und Minenbesitzern, was das Erfordernis einer staatlichen Autorität weckte.

Mit dem Spitzbergenvertrag sollte die Entwicklung und friedliche Nutzung Spitzbergens sichergestellt werden. Norwegen ist durch den Vertrag verpflichtet, zu gewährleisten, dass Bürger und Unternehmen aller Staaten, die den Spitzbergenvertrag unterzeichnet haben, auf den Inseln Spitzbergens gleichberechtigt ökonomisch tätig sein dürfen. Die Fischereirechte innerhalb der 200-Meilen-Zone werden von Norwegen beansprucht.

Nach Artikel 8 des Spitzbergenvertrags müssen Einkommen durch Steuern auf den Inseln verbleiben, was zur Folge hat, dass die Steuersätze niedrig sind.

Spitzbergen ist eine entmilitarisierte Zone und die Insel wurde in den 1950er Jahren durch die norwegische Regierung zum neutralen Gebiet erklärt, wobei es jedoch der NATO erlaubt ist, einzugreifen, sollte die Entmilitarisierung in irgendeiner Form verletzt werden.

Vertragsstaaten

Die ursprünglichen Unterzeichnerstaaten nebst Norwegen waren Dänemark, Frankreich, Italien, Japan, die Niederlande, Schweden, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland (das den Vertrag ebenso für die Dominions Australien, Kanada, Neuseeland, Südafrika sowie für Britisch-Indien unterzeichnete). Inzwischen sind weitere Staaten, darunter die Schweiz, Österreich und Deutschland, dem Spitzbergenvertrag beigetreten.

Der Spitzbergenvertrag garantiert allen Bürgern der Vertragsstaaten gleiche Rechte auf Arbeit, Handel und Schifffahrt im Gebiet Spitzbergens. Das heisst insbesondere, dass dort jeder Bürger eines Vertragsstaates ohne weitere Bedingungen eine Arbeit annehmen oder eine Firma eröffnen kann. Das erklärt auch den relativ hohen Anteil von Bewohnern nicht-norwegischer Nationalität in Spitzbergen. In Longyearbyen und Ny-Ålesund erreicht diese 23 %. Insgesamt den größten Anteil an Ausländern stellt neben Russland — dessen Bewohner hauptsächlich in der Bergarbeitersiedlung Barentsburg leben — Thailand.<ref>Einwohnerstatistik Svalbards 2015. 9. April 2015. Abgerufen am 6. Juni 2015.</ref> Die Ein- und Ausfuhr von Waren in die jeweiligen Länder darf durch Norwegen nicht weiter eingeschränkt werden, als dieses es für seine eigenen Bürger auch tut. Dadurch gilt Spitzbergen heute als Zollfreigebiet. Auch Reisende auf das norwegische Festland müssen dort bei der Einreise Waren gegebenenfalls verzollen.

Die Vertragsstaaten umfassen:<ref>Text des Spitzbergenvertrags</ref>

  • Afghanistan: seit dem 23. November 1925
  • Ägypten: seit dem 13. September 1925
  • Albanien: seit dem 29. April 1930
  • Argentinien: seit dem 6. Mai 1927
  • Australien: seit dem 14. August 1925
  • Belgien: seit dem 27. Mai 1925
  • Bulgarien: seit dem 20. Oktober 1925
  • Chile: seit dem 17. Dezember 1928
  • China: seit dem 1. Juni 1925
  • Dänemark: seit dem 14. August 1925
  • Deutsches Reich: seit dem 7. September 1925
  • Dominikanische Republik: seit dem 3. Februar 1927
  • Finnland: seit dem 12. August 1925
  • Frankreich: seit dem 14. August 1925
  • Griechenland: seit dem 21. Oktober 1925
  • Indien: seit dem 14. August 1925
  • Island: seit dem 31. Mai 1994
  • Italien: seit dem 14. August 1925
  • Japan: seit dem 14. August 1925
  • Jugoslawien, ehemaliges: seit dem 6. Juni 1925
  • Kanada: seit dem 14. August 1925
  • Monaco: seit dem 22. Juni 1925
  • Neuseeland: seit dem 14. August 1925
  • Niederlande: seit dem 1) 14. August 1925
  • Norwegen: seit dem 14. August 1925
  • Österreich: seit dem 12. März 1930
  • Polen: seit dem 2. September 1931
  • Portugal: seit dem 14. August 1925
  • Rumänien: seit dem 10. Juni 1925
  • Russische Föderation (als Rechtsnachfolger der Sowjetunion ab ihrer Auflösung): seit dem 7. Mai 1935
  • Saudi-Arabien: seit dem 14. August 1925
  • Schweden: seit dem 14. August 1925
  • Schweiz: seit dem 30. Juni 1925
  • Sowjetunion, ehemalige: seit dem 7. Mai 1935
  • Spanien: seit dem 12. November 1925
  • Südafrika: seit dem 14. August 1925
  • Tschechoslowakei, ehemalige: seit dem 9. Juni 1930
  • Ungarn: seit dem 14. August 1925
  • Venezuela: seit dem 14. August 1925
  • Vereinigtes Königreich: seit dem 14. August 1925
  • Vereinigte Staaten: seit dem 14. August 1925

Einzelnachweise

<references/>

Weblinks