Sportboot


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Ein Sportboot ist ein Wasserfahrzeug, das dem Freizeitvergnügen auf dem Wasser und zuweilen auch repräsentativen Zwecken dient. Zu den Sportbooten gehören Motor- und Segelboote und -Yachten. Länge, Verdrängung, Motorisierung und Größe der Crew spielen dabei keine Rolle. Entscheidend ist der Sport- und Freizeitzweck. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes genutzte Sportboote werden gemäß ihrer Seetauglichkeit in eine von vier Entwurfskategorien eingeteilt. Nicht zu den Sportbooten gehören gemäß dieser Richtlinie Kanus, Kajaks, Rennruderboote, Surfbretter und andere nur im Uferbereich eingesetzten Wasserfahrzeuge.

Kleinfahrzeuge

Die SeeSchStrO enthält Sonderregelungen für Sportboote nur für den Nord-Ostsee-Kanal (§§ 41–52 SeeSchStrO). Die erleichterte Lichterführung für Segel- und Ruderboote bis 12 m (§ 10 SeeSchStrO) gilt praktisch aber auch nur für Sportboote.

Die Kollisionsverhütungsregeln enthalten keine Sonderregelungen für Sportboote.

Kleinfahrzeuge sind nach der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge. Schlepper, Fähren und Fahrgastschiffe für mindestens 12 Personen – umgangssprachlich zusammengefasst als „Berufsschifffahrt“ – sind vom Begriff der Kleinfahrzeuge ausdrücklich ausgenommen (§ 1.01 Nr. 14 BinSchStrO), weshalb diese gegenüber den Sportbooten verkehrsrechtlich meist privilegiert sind.

Gewerblich genutzte Sportboote

Gewerblich genutzte Sportboote unterliegen in Deutschland und unter deutscher Flagge im Ausland besonderen Vorschriften. Dabei wird grundsätzlich zwischen der alleinigen Vermietung des Fahrzeuges ohne Stellen eines Bootsführers (Bare-Boat-Charter) und der Vercharterung mit Gestellung eines Bootsführers unterschieden. In der Bare-Boat-Charter eingesetzte Fahrzeuge unterliegen dabei in erster Linie der Sportbootvermietungsverordnung bzw. der See-Sportbootverordnung. Die Vercharterung von Fahrzeugen unter Gestellung eines Bootsführers im Bereich der deutschen Seeschifffahrtsstraßen und der seewärts angrenzenden Gewässer des deutschen Küstenmeeres unterliegt hingegen der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV). Diese regelt mit der Richtlinie über Sicherheitsvorschriften für gewerbsmäßig zu Ausbildungszwecken genutzte Sportfahrzeuge nach § 52a SchSV von 1986 bauliche, ausrüstungstechnische sowie betriebliche Dinge.

Führerscheinvorschriften

Um ein Sportboot auf deutschen Gewässern führen zu dürfen, ist mindestens ein Sportbootführerschein Binnen erforderlich sofern die Maschinenleistung 11kW überschreitet. Weitere Führerscheine, die in Deutschland erworben werden können, finden sich im Artikel Liste der Befähigungszertifikate für Sportbootführer in Deutschland. Zu den Führerscheinanforderungen anderer Länder siehe die Liste der Internationalen Befähigungszertifikate für Sportbootführer.