Stiftungsrat
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Der Stiftungsrat oder Kuratorium ist die Bezeichnung für ein optionales Organ einer Stiftung, das in der Regel zur Beratung und Aufsicht anderer Stiftungsorgane – insbesondere des Vorstands – eingesetzt wird. Oftmals werden auch andere Bezeichnungen wie zum Beispiel Verwaltungsrat oder Aufsichtsrat verwendet.
Der Stiftungsrat wird bei rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland (siehe Bürgerliches Gesetzbuch §80ff) in der Regel durch das Stiftungsgeschäft des Stifters bestimmt. Danach regelt die Satzung die Abberufung und Berufung von Mitgliedern des Stiftungsrats. In privaten Stiftungen oder Treuhandstifungen kann dies anders geregelt sein.
Siehe auch
Wiktionary Wiktionary: Kuratorium – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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