Tochterboot
Ein Tochterboot ist ein Beiboot, das auf einem größeren Wasserfahrzeug mitgeführt wird und das Mutterschiff selbständig verlassen und wieder hineinfahren kann.
Seenotrettung
Entwickelt wurde das Tochterboot-Prinzip in den 1950er-Jahren bei der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), als man dort zu der Erkenntnis gelangte, dass man für einen effektiven Seenotrettungsdienst an den deutschen Küsten einerseits hochseetüchtige Fahrzeuge benötigt, andererseits aber auch im Flachwasser operieren können muss.
So wurden Seenotkreuzer entwickelt, die in einer Wanne im Heck ein kleineres Fahrzeug mitführen können, das im Bedarfsfalle durch Öffnen einer Heckklappe zu Wasser gelassen wird und danach unabhängig vom Mutterschiff operieren kann.
Grundsatz des Tochterbootkonzepts ist, Besatzung und Geretteten trotz der geringen Fahrzeuggröße ein Maximum an Schutz und Sicherheit zu bieten. Dies erlaubt auch den Einsatz bei stärkerem Seegang oder unabhängig vom Seenotkreuzer. Die Tochterboote der DGzRS sind zwischen 6,90 m (z.B. Minden) und 8,90 m (Hermann Marwede) lang. Die kleineren Kreuzer der 20-m-Klasse sind mit Festrumpfschlauchbooten als Arbeitsboot ausgerüstet. Diese bieten nicht die Seetüchtigkeit der größeren Tochterboote, dafür aber eine deutlich größere Höchstgeschwindigkeit.
Zoll und Polizei
Seit einigen Jahren setzt auch die Bundespolizei Schiffe ein, die ein Tochterboot mit sich führen. Diese können z.B. andere Schiffe in Gebieten erreichen, in denen die Wassertiefe für das Hauptschiff nicht ausreichend ist; und es können Personen auf ein anderes Schiff transportiert werden, ohne dass das Hauptschiff dem anderen Schiff allzu nahe kommen muss (Kollisionsgefahr, Sicherheitsaspekte).