Päpstliche Unfehlbarkeit


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In der katholischen Kirche ist die Unfehlbarkeit des Papstes (Infallibilität, lateinisch Infallibilitas) eine Eigenschaft, die – nach der Lehre des Ersten Vatikanischen Konzils (1870) – dem römischen Bischof (Papst) zukommt, wenn er in seinem Amt als „Lehrer aller Christen“ (ex cathedra) eine Glaubens- oder Sittenfrage als endgültig entschieden verkündet.<ref> Allgemeine Kirchenversammlung im Vatikan, 4. Sitzung (1870): Lehrentscheid über die Kirche Christi, 4. Kapitel. Das unfehlbare Lehramt des römischen Papstes.</ref>

Das Zweite Vatikanische Konzil hat der Gesamtheit der Gläubigen ebenfalls Unfehlbarkeit zugesprochen: „Die Gesamtheit der Gläubigen, welche die Salbung von dem Heiligen haben, kann im Glauben nicht irren.“<ref>Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen Gentium Nr. 12. über den Erdkreis zerstreut eine Glaubens- oder Sittenlehre als von allen Gläubigen festzuhaltende Wahrheit vorlegen.“<ref>Ludwig Ott, Grundriß der Dogmatik.</ref> Gefordert ist hierfür jedenfalls eine praktische Einmütigkeit, die den Papst einschließt. Die Schwierigkeit, einen solchen Lehrakt feststellen zu können, führt zu einer heute geringeren Bedeutung dieser Art unfehlbaren Lehrens, zumal da (etwa gegenüber der Urkirche) die Klärung von Streitfragen durch Konzilien und päpstliche Dogmen weit fortgeschritten ist. (Die Catholic Encyclopedia kommentierte: „Hence, for practical purposes and in so far as the special question of infallibility is concerned, we may neglect the so called magisterium ordinarium.“<ref>Eintrag: Infallibility.</ref>) Doch wurde in jüngerer Zeit die Frage nach der Frauenpriesterweihe so entschieden, indem der Papst die Existenz einer solchen unfehlbaren Lehre amtlich festgestellt hat (Ordinatio sacerdotalis; vorhergangen war ein Nachweis der Tatsächlichkeit dieser Tradition u. a. in Inter insigniores).

Allgemeines Glaubensgut und Tradition

Allgemein nimmt die katholische Kirche an, dass das gesamte, von Gott in Jesus Christus geoffenbarte Glaubensgut (auch Depositum fidei genannt) seit der Urkirche vorhanden ist (Abschluss der Offenbarung)<ref>Katechismus der Katholischen Kirche. Kompendium, Pattloch, München 2005, S. 27 (Nr. 9).</ref>, soweit es für die Kirche notwendig ist. Sie nimmt ferner an, dass die mit dem Ende apostolischer Zeit vollständige Offenbarung zwar örtlich und zeitlich begrenzt von Irrtum verfälscht wurde, aber von der kirchlichen Tradition im Allgemeinen zuverlässig weitergegeben wurde. Zu unterscheiden ist der wesentliche Gehalt des Glaubens von den zeitgebundenen Ausdrucksformen. Das Kriterium der Unterscheidung ist dem kirchlichen Lehramt, Papst und Bischöfen, nicht aber einzelnen Bischöfen oder Theologen anvertraut. Glaubenssätze dürfen folglich, auch wenn ihr Verständnis zur Entwicklung fähig ist, im Kern nicht dem widersprechen, was „immer und überall“ von der Kirche geglaubt worden ist. Dies bedeutet, dass der betreffende Glaubenssatz auch unabhängig von einer Dogmatisierung wahr ist, dass lediglich die Kirche kein endgültiges Urteil darüber abgegeben hatte.

Hierbei werden gelegentlich die Irrtumslosigkeit der göttlichen Offenbarung, in kirchlicher Tradition des Wortes Gottes selbst, mit der päpstlichen Unfehlbarkeit verwechselt oder gleichgesetzt. Hierbei bezieht sich jedoch die päpstliche Unfehlbarkeit auf das päpstliche Urteil, welche Glaubensinhalte nun der göttlichen Offenbarung entsprechen, welche Aussagen aber Verfälschungen darstellen. Das Papsttum hat bewusst fast alle Streitfragen der theologischen Schulen bislang offen gelassen, so sogar im Fall der Aufnahme Mariens in den Himmel (definiert 1950) die Frage, ob die Mutter Jesu gestorben ist, bevor sie mit Leib und Seele in den Himmel aufgenommen wurde. Diese Zurückhaltung im Amtsgebrauch mahnt dazu, das Papsttum nicht vom Unfehlbarkeitsanspruch ausgehend „abwärts“, sondern von seinem täglichen Auftrag im Leben der Kirche her „aufsteigend“ zu verstehen.

Einzelnachweise

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Literatur

  • Hans Küng: Unfehlbar? Eine unerledigte Anfrage. Erweiterte Neuausgabe. Piper, München u. a. 1989, ISBN 3-492-11016-9 (Serie Piper 1016), (erw. Neuausgabe von Unfehlbar? Eine Anfrage).
  • August Bernhard Hasler: Wie der Papst unfehlbar wurde. Macht und Ohnmacht eines Dogmas. Mit einem Geleitwort von Hans Küng. 2. Auflage. Piper, München u. a. 1980, ISBN 3-492-02450-5.
  • Georgios Metallinos: Über die „Unfehlbarkeit“ des Papstes. Geschichte eines Dogmas, Wachtendonk 2011, Edition Hagia Sophia, ISBN 978-3-937129-72-3.

Weblinks