Vergesellschaftung (Soziologie)


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Vergesellschaftung bezeichnet allgemein die Verwandlung von etwas Ungesellschaftlichem (etwa Vereinzelten) in etwas Gesellschaftliches. Dieser Artikel beschreibt die Verwendung im Bereich der Soziologie.

Vergesellschaftung bei Max Weber

Zuerst wurde der Begriff von Max Weber 1922 aus Ferdinand Tönnies’ Begriff der Gesellschaft weiterentwickelt. Er bezeichnet eine soziale Beziehung „wenn und soweit die Einstellung des sozialen Handelns auf rational (zweckrational oder wertrational) motiviertem Interessenausgleich . Für Simmel ist es dabei nicht entscheidend, wie flüchtig bzw. dauerhaft oder wie räumlich begrenzt bzw. ausgedehnt ihr „Miteinander-“, „Füreinander“ und „Gegeneinander-Handeln“ ist (Simmel 1992a: 57, 1992b: 18). Sein Gesellschaftsbegriff ist deshalb prinzipiell offen und auch im Hinblick auf eine Theorie der Weltgesellschaft anschlussfähig, auch wenn Simmel selbst es vorzog, sich primär mit jenen „mikroskopisch-molekularen Vorgängen“ zu beschäftigen, bei denen sich das soziale Geschehen noch nicht zu „festen, überindividuellen Gebilden“ verfestigt hat, sondern sich die Gesellschaft gleichsam im Geburtszustand zeigt (Simmel 1992b: 33).

Vergesellschaftung mit Bezug auf Geschlechterrollen

Regina Becker-Schmidt (2003) bezeichnet mit „Doppelte Vergesellschaftung von Frauen“ die doppelte Einbindung von Frauen in Erwerbs- sowie in Familienarbeit als Ergebnis eines sozialen Wandels. Reinhard Kreckel hebt hervor, dass die doppelte Vergesellschaftung in der bürokratisch-kapitalistischen Gesellschaft für beide Geschlechter gelte, dass aber Frauen typischerweise den widersprüchlichen Anforderungen aus beiden Bereichen voll ausgesetzt seien.<ref>Vorlage:Internetquelle/Wartung/Zugriffsdatum nicht im ISO-FormatReinhard Kreckel: Soziologie der Herrschaft – 14. Vorlesung. In: Soziologie der Herrschaft: Arbeitsblätter. Abgerufen am 24. Juni 2008 (PDF; 15 kB).</ref>

Mit einer heute als Ethnosoziologie bezeichneten Perspektive hat Claude Lévi-Strauss 1949 eine strukturelle Betrachtung von Heirats- und Verwandtschaftsprozessen begründet.

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />

Literatur

Weblinks