Vergnügungsteuer (Deutschland)


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Die Vergnügungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, für die die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 105 Abs. 2a GG bei den Ländern liegt. Steuergegenstand ist der (finanzielle) Aufwand für Vergnügungen. Erscheinungsformen der Vergnügungssteuer sind vor allem die Besteuerung von Eintrittsgeldern für Veranstaltungen (Kartensteuer), Spielautomaten (Spielgerätesteuer) und in jüngster Vergangenheit auch sexuelle Dienstleistungen (Prostitutionssteuer).

Das Aufkommen der Vergnügungsteuern fließt den Gemeinden zu. Deutschlandweit betrug das Vergnügungssteueraufkommen im Jahr 2009 rund 300 Millionen Euro.<ref>Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten: Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Vergnügungssteuer auf Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit (PDF; 1,0 MB), S. 10 (abgerufen am 10. November 2011).</ref>

Rechtsgrundlagen

Mit Ausnahme von Berlin, Hamburg, Bremen, Bayern<ref>http://www.stmi.bayern.de/suk/kommunen/komfinanzen/abgabenrecht/index.php Bay. Staatsministerium des Innern</ref> und dem Saarland<ref>http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/VergnStG_SL_rahmen.htm Saarländisches Vergnügungssteuergesetz</ref> haben alle Bundesländer die Vergnügungssteuer in ihren jeweiligen Kommunalabgabengesetzen geregelt und dort Ermächtigungsgrundlagen für die Gemeinden zur Erhebung dieser Steuer normiert. Im Saarland bringt ein eigenes Vergnügungssteuergesetz die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von kommunalen Vergnügungssteuersatzungen. Die Gemeinden können von dieser Ermächtigungsgrundlage Gebrauch machen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.

In Berlin, Hamburg und Bremen bestehen eigene Vergnügungssteuergesetze der Länder, da hier kein System aus selbständigen Gemeinden besteht. Dort erheben die Länder unmittelbar Vergnügungssteuern.

Erscheinungsformen der Vergnügungssteuer

Da die Vergnügungssteuer der Gesetzgebung der Länder unterliegt und diese lediglich die Gemeinden ermächtigen, eigene Vergnügungssteuersatzungen zu erlassen, wird sie in allen Teilen Deutschlands nach sehr unterschiedlichen Regelungen erhoben. Grundsätzlich sind die Gemeinden frei, ob und wenn ja in welcher Form sie diese Steuer erheben.

Kartensteuer

Unter der sogenannten Kartensteuer versteht man diejenigen Formen der Vergnügungssteuer, die eine entgeltpflichtige Veranstaltung besteuern, also häufig in den Preis der Eintrittskarte einkalkuliert wird. Beispiele hierfür sind vor allem Tanzveranstaltungen in Diskotheken, Filmvorführungen oder "Scheunenfeste".

Die Steuerhöhe wird anhand von Preis oder Anzahl ausgegebener Eintrittskarten, mittels Pauschalbeträgen oder nach typischen Merkmalen ermittelt, wie z. B. bei Veranstaltungen nach der Raumgröße oder dem Platzangebot.

Spielautomatensteuer

Steuergegenstand dieser Form der Vergnügungssteuer sind entgeltpflichtige Spielgeräte mit oder ohne Gewinnmöglichkeit. Als Steuermaßstab dient gewöhnlich die Anzahl der Geräte, der Umsatz oder eine Pauschale.

Datei:Vergnügungsteuer Deutschland.svg
Aufkommen der Spielautomatensteuer 1990–2014

Die frühere Vergnügungsteuer nach Anzahl der Spielgeräte (auch sogen. Automatensteuer oder Pauschsteuer) war umstritten. Laut einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts im Jahre 1999 sollte Grundlage für die Pauschsteuer ein "lockerer Bezug" zwischen dem Spielaufwand (Spieleinsatz) des einzelnen Spielers und dem Steuermaßstab sein.<ref>BVerwG, Urteil vom 22. 12. 1999 - 11 CN 1. 99, abgerufen am 10. November 2011.</ref> Dieser sei nicht mehr gewahrt, wenn das durchschnittliche Einspielergebnis von einzelnen Automaten eines Aufstellers um mehr als 50 % vom durchschnittlichen Einspielergebnis aller Spielautomaten im Satzungsgebiet abweiche. Im Jahr 2005 hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Pauschsteuer dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt, da jedenfalls für die Stadt Hamburg der genannte "lockere Bezug" nicht gegeben sei. Einige Automatenaufsteller berufen sich auf die seit 1. Januar 1997 in den Gewinngeräten vorgeschriebenen Zählwerke, die genaustens dokumentieren könnten, wie viel Geld in das Gerät geflossen, bzw. wieder ausgeschüttet worden sei. Sie fordern eine Besteuerung nach Spielumsatz des einzelnen Gerätes. Die Kommunen hielten dagegen an der Pauschsteuer fest.

Mit Beschluss vom 4. Februar 2009 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine Besteuerung nach Stückzahl und Aufstellungsort der Automaten, wie dies bisher in der Hamburger Spielvergnügungsteuer geregelt ist, den Verfassungsgrundsätzen widerspricht.<ref>BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05, abgerufen am 10. November 2011</ref> Die meisten größeren Gemeinden, die eine Vergnügungssteuer nach Einspielergebnis erheben, erheben einen Satz von 10 bis 13 % nach Umsatz, unabhängig von Aufstellungsort und Zahl der Geräte.<ref>Bremische Bürgschaft: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes, Drs. 17/966 (PDF; 92 kB), abgerufen am 10. November 2011.</ref>

Das Aufkommen an Spielautomatensteuer stieg in den letzten Jahren von 190 Mill. € (2006) auf 734 Mill. € (2014).<ref>Hans-Günther Vieweg: Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungsautomaten 2014 und Ausblick 2014, ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, S. 23 f. (online)</ref>

Prostitutionssteuer

Nach der Aufhebung der Sittenwidrigkeit der Prostitution (Prostitutionsgesetz) führte u. a. die Stadt Köln eine Sexsteuer ein. Swingerclubs, Striptease-Bars usw. bezahlen laut der Kölner Steuersatzung täglich 3 Euro pro 10 Quadratmeter Fläche, während für den Bereich der Prostitution eine Pauschale von 6 Euro pro Sexualdienstleister erhoben wird (§ 2 Nr. 6 und 7 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Köln vom 19. Dezember 2003). Gegen diese Besteuerung der Prostitution erhobene vier Klagen wies das Verwaltungsgericht Köln 2007 ab.<ref>Pressemitteilung VG Köln vom 11. Juli 2007, abgerufen am 10. November 2011.</ref>

Die Stadt Bonn ließ einen Steuerticket-Automaten aufstellen, an dem Prostituierte seit August 2011 für die Zeit von 20.15 bis 6 Uhr ein Genehmigungsticket für 6 Euro für die Ausübung ihres Gewerbes auf dem Straßenstrich zu ziehen haben. Die sich selbst tragende Steuer soll der Stadt im Laufe eines Jahres 35.000 Euro eingebracht haben.<ref>Spiegel-Online.de: Sexsteuer-Automat beschert Bonn 35.000 Euro, abgerufen am 27. August 2012</ref>

Die Stadt Soltau erhebt Vergnügungsteuer auf das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt, zum Beispiel in Beherbergungsbetrieben, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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