Verwendung


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Verwendung leitet sich vom Zeitwort verwenden ab und steht für:

  • Gebrauch einer Sache bzw. Ressource für einen bestimmten Zweck
  • Nutzung einer Person für eine bestimmte Aufgabe

Juristische Bedeutungen:

Verwender steht für:

  • eine Person, die eine Sache, Ressource oder eine andere Person für eine bestimmte Zweck gebraucht oder für eine bestimmte Aufgabe nutzt

verwenden steht für:

  • aufwenden persönlicher Ressourcen (Zeit, Geld oder Mühe) zum Erreichen eines Ziels (s.a. Verbrauch)
  • gebrauchen einer Sache oder eines Rohstoffs für einen bestimmten Zweck oder zur Herstellung eines Gegenstands
  • einsetzen einer Person oder einer Fähigkeit für eine bestimmte Aufgabe
  • sich für jemand verwenden, seinen Einfluss zugunsten einer Person geltend machen


Siehe auch:

28px Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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