Volksmehr


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Unter Volksmehr versteht man in der Schweiz die Mehrheit der gültig stimmenden Personen. Zur Annahme eines Gesetzes, gegen welches das fakultative Referendum erfolgreich ergriffen wurde, ist nur das Volksmehr erforderlich. Für Änderungen der Bundesverfassung ist hingegen ein doppeltes Mehr erforderlich, das heisst, Volk und die Mehrheit der Kantone (Ständemehr) müssen der Vorlage zustimmen.